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DBV ABSOLUT Finanz GmbH & Co. KG in Günzburg DU Feuerwehr

Die spezielle Dienstunfähigkeitsversicherung für Feuerwehr

In Ihrem Beruf als Beamter der Feuerwehr sind Sie jeden Tag hohen physischen und psychischen Belastungen ausgesetzt. Das Risiko einer Dienstunfähigkeit ist bei Ihnen deutlich höher als bei anderen Berufsgruppen. Mit der speziellen Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung ABSOLUT Finanz GmbH & Co. KG in Günzburg bleiben Sie auch im Ernstfall auf der finanziell sicheren Seite und erhalten jeden Monat eine attraktive Rente.

Was versteht man unter einer Dienstunfähigkeit?

Die Anforderungen an den Dienst von Feuerwehrbeamten sind hoch. Langfristige psychische und auch körperliche Beeinträchtigungen sind leider keine Seltenheit. Als dienstunfähig gelten Sie, wenn Sie

  1. aufgrund des körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen dauernd unfähig sind, Ihren Dienst auszuüben.

  2. innerhalb von sechs Monaten keinen Dienst ausgeübt haben und die nächsten sechs Monate keine Verbesserung erkennbar ist.

Wer entscheidet über die Dienstunfähigkeit eines Beamten?

Die Grundlage einer Dienstunfähigkeit bildet der amtsärztliche Untersuchungsbericht. Die Entscheidung trifft darauf basierend Ihr unmittelbarer Dienstvorgesetzter. Jedoch obliegt die endgültige Entscheidung Ihrem Dienstherrn. Sie als Beamter der Feuerwehr können über das Urteil innerhalb einer Frist, Widerspruch einlegen. Bis dahin erhalten Sie weiterhin Ihre Dienstbezüge.

Was passiert, wenn Sie von einer Dienstunfähigkeit betroffen sind?

Sie als dienstunfähiger Feuerwehrbeamter werden in den vorzeitigen Ruhestand versetzt und erhalten eine minimale Versorgung. Das ist jedoch nicht in allen Phasen des Beamtenverhältnisses der Fall. Als Beamter auf Probe oder Widerruf werden Sie entlassen und gehen gänzlich leer aus. Egal in welchem Status Sie sich gerade befinden – eine Dienstunfähigkeitsversicherung wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung ABSOLUT Finanz GmbH & Co. KG in Günzburg ist für jeden Feuerwehrbeamten wichtig.
Zudem unterscheidet das Beamtenrecht zwischen der allgemeinen und speziellen Dienstunfähigkeit.

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Was ist der Unterschied zwischen einer allgemeinen und einer speziellen Dienstunfähigkeit?

Bei der allgemeinen werden Sie als Beamter auf Lebenszeit in den Ruhestand versetzt, was als Dienstunfähigkeit angesehen wird, wenn Sie innerhalb von 6 Monaten keinen Dienst leisten konnten und auch weitere 6 Monate keinen Dienst leisten können.
Die spezielle Dienstunfähigkeit besagt, dass wenn eine besondere gesundheitliche Anforderung nicht mehr genügt und innerhalb eines Jahres keine Wiederherstellung abzusehen ist. Die Regelung des Zeitraums ist vom Bundesland abhängig. Wichtig ist in dem Fall, dass Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung auch diese spezielle Dienstunfähigkeit absichert, damit Sie Leistung erhalten.

Welche Vorteile hat die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung ABSOLUT Finanz GmbH & Co. KG in Günzburg?

Nutzen Sie die Vorteile der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung ABSOLUT Finanz GmbH & Co. KG in Günzburg:

  • keine Prüfung auf eine allgemeine Berufsunfähigkeit
  • dauerhafte Leistung
  • garantierte Rente
  • Vermeidung einer Überversicherung
  • Verzicht auf abstrakte und konkrete Verweisung
  • Anpassung des Versicherungsschutzes bei Bedarf
  • Absicherung der speziellen Dienstunfähigkeit

Wir beraten Sie gern!

Haben Sie noch weitere Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung? Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt zu den Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung ABSOLUT Finanz GmbH & Co. KG in Günzburg auf. Wir kümmern uns kompetent um Ihr Anliegen.
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