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DBV Christian Ortz in Mönchengladbach Beamte auf Probe

DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz – Mönchengladbach – Beamte auf Probe

Als Beamte im einfachen Dienst endet die Vorbereitungszeit ohne Laufbahnprüfung. Bei einer Karriere im mittleren, gehobenen und höheren Dienst müssen am Ende Prüfungen erfolgreich absolviert werden. Danach ernennt man Sie zum Beamten auf Probe, überreicht Ihnen eine Urkunde und überträgt Ihnen ein Amt.
 
Die dreijährige Probezeit kann auf maximal fünf Jahre verlängert werden. Sie müssen beamtenrechtliche Voraussetzungen erfüllen und in dieser Zeit Ihre Eignung und fachliche Befähigung nachweisen. Nach dem erfolgreichen Durchlauf der Probezeit ernennt man Sie zum Beamten auf Lebenszeit.

Ihre Rechte

Als Beamte auf Probe können fast die gleichen Rechte wie Beamte auf Lebenszeit beanspruchen, unterliegen allerdings auch ähnlichen Pflichten. Ihre Rechte:

  • lebenslange Alimentation
  • Umzugskosten
  • Unterstützung
  • Versorgung und Krankenfürsorge

Sollten Sie sich als ungeeignet erweisen, kann Sie Ihr Dienstherr gemäß § 31 BBG als Beamte auf Probe entlassen. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie Ihren Dienst- und Treuepflichten im privaten und auch im beruflichen Bereich nicht nachkommen. Sie müssen sich auch im Privatleben vorbildlich verhalten und ein schweres Dienstvergehen wird nicht geduldet. Darüber hinaus sind alle Beamte zur Verschwiegenheit verpflichtet, auch im Ruhestand.

Beihilfe und Krankenversicherung

Der Gesetzgeber hat mit Wirkung zum 1. Januar 2009 alle Bürger zum Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtet. Dabei bilden Beamte keine Ausnahmen, auch wenn für Sie aufgrund ihres besonderen Dienstverhältnisses keine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht. Bereits als Beamte auf Probe können Sie frei auswählen, ob Sie in einer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse versichert sein möchten. In der GKV lässt Ihnen Ihr Arbeitgeber keinen Zuschuss zu ihren Krankenversicherungsbeiträgen zukommen, so dass Sie die Beiträge komplett selbst tragen müssen.
 
Die Beihilfe versteht sich als anteilmäßige Beteiligung des Arbeitgebers an den Kosten bei Krankheit, Pflege oder Geburt. Die Erfüllung dieser Fürsorgepflicht kommt Ihnen allerdings nur als privater Krankenversicherter zugute.

Was deckt die Beihilfe ab?

Die exakten Beihilfesätze sind in den jeweiligen Beihilfevorschriften des Bundes oder der Länder geregelt. Dort finden Sie Angaben zu Höchstgrenzen, Wohnorten, Ausschlüssen, Anrechnung von Eigenanteilen und Leistungen von anderer Seite, die den Satz beeinflussen können.
 
Im Krankheitsfall sind bis zu 50 % Ihrer Kosten abgedeckt. Wenn Sie zwei oder mehr berücksichtigungsfähige Kinder oder einen beihilfeberechtigten Ehepartner haben oder sich im Ruhestand befinden, erstattet man Ihnen 70 % der Aufwendungen. Sogar 80% erhalten Sie bei Kindern, für die Sie Kindergeld beziehen.
 
Sehr gerne zeigt Ihnen Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach, wie Sie die anfallenden Restkosten optimal absichern. Sie bestimmen den Leistungsumfang selbst und zahlen auch nur für Leistungen, die Ihnen wichtig sind. Ihr Beitrag fällt sehr preiswert aus, weil Sie nur die Restkosten absichern. Profitieren Sie von geringen Wartezeiten in Arztpraxen und bei Behandlungsterminen, einer stationären Chefarztbehandlung und optional einem Ein-Bett-Zimmer.

Pflegeversicherung

Auch als Beamte auf Probe müssen Sie über eine Pflegeversicherung verfügen, wobei das Eintrittsalter und der Gesundheitszustand bei Versicherungsabschluss eine wesentliche Rolle spielen. Maßgebend ist der maximale Höchstsatz der gesetzlichen Pflegeversicherung, je nachdem lässt Ihnen der Dienstherr einen Beitragszuschuss zukommen.
 
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach empfehlen Ihnen die Pflegevorsorge Vario zur idealen und flexiblen Absicherung. Beachten Sie, dass die Pflegeversicherung nur einen Teil der Kosten abdeckt. Deshalb raten wir zu einer Pflegezusatzversicherung, die Sie ergänzend zur Pflegepflichtversicherung im Ernstfall vor hohen Pflegekosten schützt.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Wenn bei Ihnen als Beamte auf Probe eine Dienstunfähigkeit eintritt, erlöschen die Versorgungsansprüche gegenüber Ihrem Dienstherrn, man entlässt Sie aus dem Dienst und versichert Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung nach. Sollte sich ein Dienstunfall ereignen, bekommen Sie ein Unfallruhegehalt und man versetzt Sie in den Ruhestand.
 
Da Sie wahrscheinlich Ihren gewohnten Lebensstandard nicht mehr aufrechterhalten können, raten wir Ihnen zu einer Dienstunfähigkeitsversicherung. Sollten Sie später den Status Beamter auf Lebenszeit erreichen und man versetzt Sie als dienstunfähig in den Ruhestand, lässt man Ihnen ein Ruhegeld zukommen. Bedenken Sie, dass Sie sogar nach 40 Jahren Dienstzeit maximal 71,75 % Ihrer letzten Bezüge als Ruhegehalt ausgezahlt bekommen.

Beamte auf Probe - Gefahr einer Dienstunfähigkeit

Was heißt Dienstunfähigkeit?

Wenn Sie über drei Monate Ihren Dienst nicht verrichten konnten und auch in den nächsten sechs Monaten keine komplette Dienstfähigkeit zu erwarten ist. Die Voraussetzungen einer Dienstunfähigkeit sind wesentlich früher erfüllt als bei einer Berufsunfähigkeit.

Dienstanfänger-Police

Mit einer Dienstanfänger-Police begeben Sie sich durch eine hohe Dienstunfähigkeitsrente auf die sichere Seite und nutzen gleichzeitig die niedrigen Beiträge in der Ausbildungs- und Probezeit. Profitieren Sie von einer Kombination aus einer Dienstunfähigkeitsversicherung und einem Produkt der privaten Altersvorsorge. Generell wird die Dienstanfänger-Police in zwei Phasen unterteilt.
 
Phase 1 ermöglicht diese, bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit, sicheren Dienstunfähigkeitsrenten:

  • bis zu 1.200 €im mittleren Dienst
  • bis zu 1.500 € im gehobenen Dienst
  • bis zu 1.800 € im höheren Dienst

Die Phase 2 ist interessant, wenn Sie zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden und nach einer fünfjährigen Wartezeit gesetzliche Mindestansprüche erwerben.

Diensthaftpflicht- und Vermögenschadenshaftpflichtversicherung

Wenn Sie im Verlauf Ihrer Dienstzeit Schäden verursacht haben, haftet dafür Ihr Dienstherr. Kann man Ihnen allerdings z.B. Fahrlässigkeit nachweisen, kann er Sie in Regress nehmen. Beispielsweise sind Dritten erhebliche Vermögensschaden entstanden, weil Sie Fristen versäumt oder fehlerhafte Berechnungen durchgeführt haben.
 
Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach empfiehlt Ihnen die BOXflex Privat- und Diensthaftpflichtversicherung zur privaten und beruflichen Abdeckung. Ihre Vorteile:

  • Übernahme berechtigter Forderungen
  • Prüfung der Schadensersatzpflicht
  • Abwehr ungerechtfertigter Schadensersatzforderungen, ggf. vor Gericht, inkl. Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten

Baustein Vermögensschadenhaftpflicht:

  • Versicherungssumme frei wählbar von € 25.000 bis € 500.000
  • Erstattung von Kassenfehlbeträgen bis € 2.000
  • zeitlich unbefristete Rückwärtsversicherung

Altersvorsorge

Leider werden die Ruhegehaltsansprüche stetig gekürzt, so dass Sie mindestens über 75 % der letzten Besoldung verfügen müssen, um Ihren Lebensstandard einigermaßen aufrechterhalten zu können. Momentan beläuft sich der maximale Ruhegehaltssatz auf 71,75 %. Wir bieten Ihnen unterschiedliche Vorsorgeprodukte, die Sie aufgrund des idealen Bausteinsystems jederzeit flexibel an Ihre Lebenssituation angleichen können.

  • Rürup-Rente
  • Riester-Rente
  • Relax-Rente
  • Privat-Rente

Wir sind für Sie da
 

Lassen Sie sich von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach das umfassende Produktportfolio mit den auf Ihre Bedürfnisse ausgerichteten Versicherungslösungen präsentieren. Unter anderem zeigen wir Ihnen die Vorteile einer Dienstunfähigkeits- oder Diensthaftpflichtversicherung, eine Dienstanfängerpolice oder einer Beihilfe-konformen Krankenversicherung. Wir verstehen uns als Spezialisten für den Öffentlichen Dienst und informieren Sie gerne. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie einen kostenlosen und unverbindlichen Termin.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Christian Ortz
Speicker Str. 2
41061 Mönchengladbach
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