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DBV Christian Ortz in Mönchengladbach Universitätsverwaltungs- und Fachhochschulverwaltungsbeamte

Universitätsverwaltungsbeamte und Fachhochschulverwaltungsbeamte

Bibliotheken machen Wissen für alle frei zugänglich. Gleichzeitig bieten sie die Möglichkeit, mit anderen Wissenschaftlern oder Studierenden des Fachs in Kontakt und Austausch zu treten. Auch in Zeiten der Digitalisierung haben wissenschaftliche Bibliotheken keinesfalls an Bedeutung verloren. Online kann zwar ebenfalls nach Antworten auf fachliche Fragen gesucht werden, das Internet stellt jedoch für Forschende, Lehrende und Studierende keine zuverlässige Wissensquelle dar.

Wissenschaftliche Bibliotheken stellen Werke aus allen Bereichen des Wissens, Fachbücher für die berufliche Bildung, Nachschlagewerke aller Art, Zeitschriften und Zeitungen dauerhaft und kostengünstig zur Verfügung. Dank der Vernetzung sind gesammelte Werke längst nicht mehr nur auf lokaler Ebene verfügbar.

Bibliotheken bieten neben schriftlichen Werken:

  • Internet-Arbeitsplätze
  • Veranstaltungs- und Schulungsräume
  • Bereiche für Gruppenarbeit
  • Studios für audiovisuelle Medien
  • Plätze für Information, Kurzrecherche und zum Anlesen
  • Fachlich geordnete Freihandbestände
  • Vielfältige Informations- und Fortbildungsveranstaltungen

Allgemeine Aufgaben von Universitätsverwaltungsbeamten und Fachhochschulverwaltungsbeamten

Universitätsverwaltungsbeamte und Fachhochschulverwaltungsbeamte sammeln Information, prüfen deren Qualität, bereiten sie auf und machen diese für Wissenschaftler, Studierende und Interessierte zugänglich. Sie sind in der Lage, auch auf komplexe Fragestellungen schnell professionelle Antworten und plausible Erklärungen zu finden. Dafür nutzen sie alle Medientypen, wie Printmedien, AV-Medien und geprüfte Onlinebestände.

Aufgrund der Verfügbarkeit von immer größeren Daten- und Informationsmengen werden hochqualifizierte Universitätsverwaltungsbeamte und Fachhochschulverwaltungsbeamte in Zukunft gefragt sein wie nie zuvor.

Zu den vielseitigen Aufgaben von Universitätsverwaltungsbeamten und Fachhochschulverwaltungsbeamten gehören unter anderem:

  • Beschaffung diverser Medien
  • Bestände auf Aktualität, Qualität, Vollständigkeit und Zielgruppengerechtigkeit prüfen
  • Nutzungsrechte und Lizenzen beachten
  • Beratung von Wissenschaftlern, Forschern, Studierenden und anderen Bibliotheksbesuchern
  • Aufbewahren von Sondersammlungen
  • Allgemeine Verwaltungs- und Organisationsaufgaben
  • Personalmanagement
  • Durchführen von Mitarbeiterschulungen

Universitätsverwaltungsbeamte und Fachhochschulverwaltungsbeamte werden an den etwa 250 Universitäts-, Hochschul- und Landesbibliotheken Deutschlands in unterschiedlichen Bereichen tätig. Mit ihrem tiefgründigen, qualifizierten Wissen sind sie kompetenter Ansprechpartner für Studierende und Wissenschaftler.

Die Ausbildung zum Universitätsverwaltungsbeamten und Fachhochschulverwaltungsbeamten

Grundsätzliche Voraussetzungen für alle Bewerber:

  • Deutsche Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Eintreten für die Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung Deutschlands
  • Geordnete wirtschaftliche Verhältnisse
  • Qualifizierung zur Ausbildung
  • Uneingeschränkte Dienstfähigkeit
  • bestandener Einstellungstest

Persönliche Voraussetzungen sind unter anderem:

  • Ausgezeichnete Allgemeinbildung
  • Gute Kenntnisse in mindestens zwei Fremdsprachen
  • Sehr gute IT-Kenntnisse
  • Spezifische Kompetenzen in bestimmten Wissenschaftsgebieten
  • Strukturierte Arbeitsweise
  • Kontaktfreude, Flexibilität
  • Kunden- und Serviceorientierung
  • Fähigkeit zur Teamarbeit

Erfüllen Sie alle Voraussetzungen, können Sie zur Ausbildung zum Universitätsverwaltungsbeamten und Fachhochschulverwaltungsbeamten im gehobenen oder im höheren Dienst zugelassen werden.

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Ausbildung im gehobenen Dienst

Zukünftige Beamte im gehobenen Dienst studieren drei Jahre an einer Hochschule für den öffentlichen Dienst. Im dualen Studium können Sie sich grundlegende Kenntnisse für Ihre spätere Tätigkeit aneignen. Ausbildungsschwerpunkte sind unter anderem: Medienkunde und Medienbearbeitung, Informationstechnik sowie Management und Recht.

Nach bestandener Prüfung können Sie vielfältige Aufgaben an Hochschul-, Fachhochschul- und Universitätsbibliotheken sowie an regionalen staatlichen Bibliotheken einer Stadt, einer Behörde oder einem Museum übernehmen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Allgemeine Verwaltungs- und Organisationsaufgaben
  • Leistungsabrechnung, Kostenrechnung und Investitionsplanung
  • Personalmanagement: Personalplanung, Personalführung und Mitarbeiterschulung
  • Aufbereiten von Neuaufnahmen
  • Überprüfen vorhandener Bestände auf ihre Aktualität und Vollständigkeit
  • Ansprechpartner, beispielsweise von Wissenschaftlern, Schülern, Studierenden und wissenschaftlich Interessierten
  • Recherche und Lösungsfindung bei schwierigen wissenschaftlichen Fragestellungen
  • Organisation von Führungen

Ausbildung im höheren Dienst

Voraussetzung ist der Abschluss eines Studiums mit mindestens sieben Semestern an einer wissenschaftlichen Hochschule oder Gesamthochschule mit erster Staatsprüfung, mit Hochschul- oder Fachhochschulabschluss oder Abschluss eines entsprechenden Studiums an einer Hochschule außerhalb Deutschlands. Von Vorteil ist der Nachweis einer Promotion.

Aufgabenbereich von Universitätsverwaltungsbeamten und Fachhochschulverwaltungsbeamten im höheren Dienst sind beispielsweise:

  • Leitung einer Bibliothek oder einer Abteilung
  • Neuaufnahme, Pflege und Aufbereitung der Medien
  • Kooperation mit Vertretern der Fakultäten und der Fachbereiche
  • Studenten und dem wissenschaftlichen Universitäts- beziehungsweise Hochschulpersonal fachliche Auskünfte erteilen
  • Durchführen von wissenschaftlichen Recherchen
  • Organisation und Leitung von Lehrveranstaltungen
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Planen und Realisieren von Ausstellungen
  • Allgemeine Verwaltung und Organisation

Welche Absicherungen sind wichtig für Universitätsverwaltungsbeamte und Fachhochschulverwaltungsbeamte?

Eine der wichtigsten Absicherungen ist das Risiko Dienstunfähigkeit. Ihr Dienstherr kann Sie für dienstunfähig erklären, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihren Dienst innerhalb der letzten sechs Monate weniger als drei Monate ausüben konnten und wenn keine Aussicht besteht, dass Sie innerhalb der nächsten sechs Monate wieder vollkommen dienstfähig werden.

Sollten Sie in der Ausbildung, der Probezeit oder den ersten fünf Dienstjahren nach Ihrer Verbeamtung dienstunfähig werden, erfolgt in der Regel die Entlassung aus dem Dienst. Finanzielle Ansprüche Ihrem Dienstherrn gegenüber haben Sie noch nicht erworben.

Die „Dienstanfänger-Police“ der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach ist eine besonders kostengünstige Absicherung speziell für junge Beamte. Sie können, abhängig von der gewählten Laufbahn, eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente von bis zu 2.000 Euro vereinbaren.

Erfüllen Sie die 5-jährige Wartezeit, ist bei Dienstunfähigkeit die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand möglich. Das Ruhegehalt wird anhand der ruhegehaltsfähigen Dienstjahre und ruhegehaltsfähigen Dienstbezüge ermittelt. Von der Mindestversorgung in den ersten Dienstjahren erhöht sich das Ruhegehalt jährlich, bis nach etwa 40 Dienstjahren die maximale Höhe von 71,75 Prozent der letzten Bezüge erreicht werden kann.

Ob Dienstanfänger oder kurz vor der Pensionierung stehender Beamter – finanzielle Einbußen werden Sie immer hinnehmen müssen.

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach zahlt Ihnen bei Dienstunfähigkeit die vertraglich vereinbarte Rente, auch zusätzlich zum Ruhegehalt.

  • Bei Dienstunfähigkeit übernimmt die DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach Ihre Beiträge
  • Problemlose Anpassungen und Nachversicherungen bei Änderungen im Absicherungsbedarf
  • Die Rentenhöhe können Sie flexibel nach Ihren persönlichen Bedürfnissen vereinbaren
  • Verzicht auf „abstrakte Verweisung“: Sie können nicht auf einen anderen, unzumutbaren Beruf verwiesen werden
  • Dynamikoption – für den Ausgleich inflationsbedingter Verluste

Pflegeversicherung für Universitätsverwaltungsbeamte und Fachhochschulverwaltungsbeamte

Die Pflegeversicherung ist wie die Krankenversicherung für jeden Bürger Deutschlands eine Pflichtversicherung. Die Pflegeversicherung deckt im Pflegefall jedoch nur einen Teil der Kosten ab. Für die restlichen Aufwendungen müssen Sie privat aufkommen. Empfehlenswert ist eine Pflegezusatzversicherung, mit der Sie die Differenz zwischen den tatsächlichen und den von der Pflegepflichtversicherung übernommenen Kosten ausgleichen können. Hier bietet Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach die Pflegevorsorge Vario an.

Leistungen sind unter anderem:

  • Ab Pflegegrad 4 ist die Versicherung beitragsfrei
  • Das Pflegegeld steigt bis zum 71. Geburtstag ohne erneute Gesundheitsprüfung alle drei Jahre automatisch um 10 Prozent – bis zu den versicherbaren Höchstgrenzen
  • Pflegegeld erhalten Sie ab dem 1. des Monats, in dem die Pflegebedürftigkeit festgestellt wird
  • Wofür Sie das Pflegegeld verwenden, können Sie frei entscheiden

Weitere wichtige Absicherungen für Universitätsverwaltungsbeamte und Fachhochschulverwaltungsbeamte sind:

  • Private Krankenversicherung
  • Diensthaftpflichtversicherung
  • Privathaftpflichtversicherung
  • Altersvorsorge

Fordern Sie individuelle Beratung an

Gern beraten Sie unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Christian Ortz in Mönchengladbach ausführlich und finden individuelle Versicherungslösungen, mit denen Sie rundum abgesichert sind.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Christian Ortz
Speicker Str. 2
41061 Mönchengladbach
Termin vereinbaren 02161 912939 02161 912938 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 12:00
sowie nach Vereinbarung
Montag:
09:00 bis 12:00
14:00 bis 17:00
Dienstag:
09:00 bis 12:00
14:00 bis 17:00
Mittwoch:
09:00 bis 12:00
Donnerstag:
09:00 bis 12:00
14:00 bis 17:00
Freitag:
09:00 bis 12:00

sowie nach Vereinbarung
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