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DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in Eching Grundwissen Versicherung

Grundwissen Versicherung

Sicherheit ist ein Grundbedürfnis jedes Menschen. In vielen Lebensbereichen können bestimmte Risiken abgesichert werden. In Deutschland sind einige Versicherungen für alle Bürger gesetzlich vorgeschrieben. Beispielsweise muss jeder, der seinen dauerhaften Wohnsitz in Deutschland hat, eine Kranken- und eine Pflegeversicherung besitzen. Pflicht für jeden Kfz-Halter ist ein Kfz-Versicherung. Diese Versicherungen sind vom Gesetzgeber als Pflichtversicherung vorgegeben, da im Schadensfall unbezahlbare Kosten auf Sie zukommen könnten. Das kann der Fall sein, wenn Sie beispielsweise einen schweren Unfall mit Ihrem Auto verursachen und andere Personen oder Sachwerte zu Schaden kommen. Vor allem Personenschäden können Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe nach sich ziehen, zum Beispiel, wenn Ansprüche auf Schmerzensgeld oder lebenslängliche Renten an Sie gestellt werden. In diesen Fällen springt die Versicherung für Sie ein und übernimmt die Kosten - Schäden durch einen Unfall würden Sie ohne Absicherung komplett finanziell ruinieren Medizinische Maßnahmen könnten ohne Krankenversicherung nicht durchgeführt werden. Die gesetzliche Krankenversicherung sorgt dafür, dass jeder die notwendige Versorgung im Krankheitsfall erhält und damit Gesundheit nicht ein Privileg derer ist, die sich medizinische Behandlungen leisten können. 

Weiterhin gibt es Versicherungen, die zwar nicht Pflicht, aber sehr sinnvoll sind. Dazu gehören beispielsweise eine Berufsunfähigkeits- beziehungsweise Dienstunfähigkeitsversicherung, die Diensthaftpflichtversicherung, Privathaftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung oder Unfallversicherung. Vor allem für Berufsanfänger, deren Versicherungsangelegenheiten bisher über die Eltern geregelt wurden und die Ihre berufsspezifischen Risiken noch nicht kennen, ist es wichtig, sich professionell beraten zu lassen. Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München, sind Spezialist in der Absicherung für den öffentlichen Dienst. Einer unserer Schwerpunkte sind Versicherung und Vorsorge für Studenten, Referendare und Lehrer. Wir kennen daher Ihren Bedarf genau und bieten Berufsanfängern spezielle Produkte und vergünstigte Konditionen an. 

Ein hoher Absicherungsbedarf besteht bereits für Referendare

Während des Studiums sind die meisten Studenten über die Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert. Mit Beginn Ihrer Ausbildung, als Referendar, sind Sie nicht mehr sozialversicherungspflichtig. Das heißt, Sie unterliegen nicht mehr der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Unabhängig von Ihrem Einkommen, können Sie selbst entscheiden, ob Sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern. Generell haben Lehrer und Referendare Ihrem Dienstherrn gegenüber Anspruch auf Beihilfe. Damit beteiligt er sich zu mindestens 50 % an den Kosten im Krankheitsfall. Entscheiden sich Lehrer und Referendare für die private Krankenversicherung, wird vor der Aufnahme der Gesundheitszustand überprüft. Haben Sie bereits Vorerkrankungen, beziehungsweise chronische Krankheiten, könnte eine Aufnahme schwierig werden. Dienstanfänger profitieren bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München von der sogenannten „Öffnungsaktion“. Das bedeutet, bis zu 6 Monate nach der ersten Verbeamtung, der Ernennung zum Beamten auf Widerruf, haben Sie erleichterten Zugang zur privaten Krankenversicherung:

  • Kein Antrag darf aus Risikogründen abgelehnt werden 
  • Es sind keine Leistungsausschlüsse zulässig
  • Risiko-Zuschläge sind auf maximal 30 % des tariflichen Beitrags begrenzt

Das gesundheitliche Risiko von Lehrern und Referendaren ist groß. Vor allem Stress wird für viele Erkrankungen verantwortlich gemacht, die Lehrer und Referendare dazu zu zwingen, bereits vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand zu gehen. Sollten Sie aufgrund einer Erkrankung dienstunfähig werden, werden Sie nach der Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit und Erfüllen einer 5jährigen Wartezeit mit Ruhegehalt in den Ruhestand versetzt. Die Ansprüche sind anfangs gering und steigen mit jedem Dienstjahr langsam an. Allein vom Ruhegehalt werden Sie zu keinem Zeitpunkt Ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten können. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist für Lehrer und Referendare unverzichtbar. Lehrer in der Ausbildung und Probezeit haben in der Regel noch keinen Anspruch auf Ruhegehalt und eine Versetzung in den Ruhestand. Sie werden bei Dienstunfähigkeit aus dem Dienst entlassen. Auch die Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung wird Ihnen nichts nützen. Bei der gesetzlichen Versicherung können Sie ebenfalls erst nach einer 5jährigen Wartezeit, das heißt, nachdem Sie innerhalb von 5 Jahren mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben, Ansprüche geltend machen. Das finanzielle Risiko ist für Berufsanfänger besonders hoch. Die Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in nchen bietet Lehrern und Referendaren in diesem Fall umfassenden Schutz.

Behalten Sie Ihre Risiken stets im Auge – Absicherungen von Lehrern und Referendaren können jederzeit an veränderte Situationen angepasst werden 
Eine Krankenversicherung ist für Lehrer und Referendare Pflicht. Können Sie eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung nachweisen, erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn Beihilfe. Nur wenn Sie nach dem Referendariat nicht zum Beamten auf Lebenszeit ernannt werden, sondern als angestellter Lehrer tätig werden, sind Sie wieder in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Haben Sie bereits eine private Krankenversicherung abgeschlossen, ruht diese während dieser Zeit. Als Lehrer übernehmen Sie eine hohe Verantwortung. Sie haben beispielsweise die Aufsichtspflicht für eine Vielzahl von Schülern. Entsteht einem Ihrer Schützlinge während Ihres Dienstes ein Schaden, so können Eltern Ihnen vorwerfen, Ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben und an Sie, beziehungsweise Ihren Dienstherrn, Schadenersatzforderungen stellen. Zunächst übernimmt Ihr Dienstherr, der Träger der Schule, die Ansprüche. Er kann Sie aber unter Umständen in Regress nehmen. Das bedeutet für Sie, Forderungen in Millionenhöhe, die bei einem Personenschaden schnell entstehen, kommen auf Sie zu. Ohne Absicherung kann das für Sie den finanziellen Ruin bedeuten. Zusätzlich müssen Sie mit einem Disziplinarverfahren rechnen, was Ihre berufliche Karriere abrupt beenden kann.

Eine Diensthaftpflichtversicherung ist für Lehrer und Referendare von existenzieller Bedeutung. Aber auch eine private Haftpflichtversicherung ist von enormer Bedeutung. Sobald ein eigenes Einkommen erzielt wird, sollten Sie sich mit einer Privathaftpflichtversicherung schützen. Auch Schäden, die Sie Dritten im privaten Bereich zufügen, können für Sie unbezahlbar werden. Mit der BOXflex Dienst- und Privathaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München können Sie beide Bereiche perfekt abdecken. 

Schutz für Lehrer und Referendare im Berufs-und Privatleben 
Während des Studiums oder der Ausbildung wird meist die erste eigene Wohnung bezogen. Mit einer Hausratversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München sichern Sie Ihr Hab und Gut gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruchdiebstahl und Raub ab. Auch eine Rechtsschutzversicherung ist für Lehrer und Referendare zu empfehlen. Im Referendariat kann Ihnen Ihr Dienstherr jederzeit kündigen. Mit einer Rechtschutzversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München können Sie sich, ohne Sorgen um die Kosten, wehren. Beamten auf Lebenszeit kann nicht mehr so einfach gekündigt werden. Sie können mit einer Rechtsschutzversicherung beispielsweise gegen eine Versetzung, mit der Sie nicht einverstanden sind, vorgehen. 

Zusammenfassung

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München hilft Ihnen selbstverständlich gern, den für Sie optimalen Versicherungsschutz zu finden, damit Sie sich voll und ganz auf Ihr Privat- und Berufsleben konzentrieren können.

Grundwissen Versicherungen FAQ

Welche Versicherungen sollten Lehrer und Referendare haben?

Grundsätzlich benötigen Lehrer und Referendare eine Kranken- und Pflegeversicherung. Lehrer in Ausbildung, Probezeit und auf Lebenszeit sind nicht mehr an die gesetzliche Krankenversicherung gebunden. Auch ohne das für normale Arbeitnehmer notwendige Mindesteinkommen können Sie sich in der privaten Krankenversicherung versichern. Mit einer privaten, beihilfekonformen Krankenversicherung können Sie Ihren Anspruch auf Beihilfe geltend machen. Der Dienstherr übernimmt im Rahmen der Beihilfe mindestens 50 % der Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt und Tod sowie für Maßnahmen zur Gesundheitsfürsorge. Bei Lehrern mit mindestens 2 Kindern, beihilfeberechtigten Ehe- beziehungsweise eingetragenen Lebenspartnern und Beamten im Ruhestand werden 70 % und Kindern und Waisen 80 % der Kosten erstattet. 

Lehrer und Referendare können sich selbstverständlich auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Allerdings kann in diesem Fall keine Beihilfe in Anspruch genommen werden. Private Krankenversicherung und Beihilfe funktionieren nach dem Kostenerstattungsprinzip. Die gesetzliche Krankenversicherung rechnet mit dem Leistungserbringer direkt ab. Vorleistungen des Versicherten sind nicht notwendig und damit auch keine Erstattungen an den Versicherungsnehmer. 

Auch die Pflegeversicherung ist in Deutschland eine Pflichtversicherung. Sie dient dazu, die enormen Kosten, die bei Pflegebedürftigkeit entstehen können, zum Teil abzufangen. Das Risiko einer Pflegebedürftigkeit besteht nicht nur für Ältere. Auch junge Menschen können beispielsweise durch einen Unfall oder eine schwere Erkrankung pflegebedürftig werden. Weiterhin sind eine Dienstunfähigkeits- und Diensthaftpflichtversicherung dringend zu empfehlen. Sinnvoll kann auch eine private Unfallversicherung sein. Die Behandlungskosten eines Unfalls werden zwar von den Krankenversicherungen übernommen, die Folgekosten jedoch nicht. Leistungen der Unfallfürsorge erhalten Sie, wenn nach einem Unfall bleibende Schäden zurückbleiben.

Wie reiche ich die Rechnungen bei der Krankenversicherung ein?

Privatrechnungen, die vom Versicherten beglichen wurden, werden zusammen mit einem Erstattungsantrag bei der zuständigen Beihilfestelle und der privaten Krankenversicherung eingereicht. Daraufhin werden die jeweils erstattungsfähigen Kosten an den Versicherten überwiesen. Bei der ersten Antragstellung auf Beihilfe muss der Nachweis über eine private Krankenversicherung erbracht werden. Außerdem sind umfangreiche Angaben, beispielsweise zur Beschäftigung und persönlichen Verhältnissen, erforderlich.

Kann ich jederzeit die Krankenversicherung wechseln?

Die gesetzliche Krankenversicherung können Lehrer und Referendare nach einer Mindestvertragslaufzeit von 18 Monaten mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen und problemlos in eine andere gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Abgelehnt werden können Sie von einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht.

Auch die Kündigung der privaten Krankenversicherung ist möglich. Kündigen können Lehrer und Referendare mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Jedoch wird vor der Aufnahme in eine andere private Versicherung wieder der Gesundheitszustand überprüft. Auch aufgrund des mittlerweile höheren Alters müssen Sie davon ausgehen, dass die Beiträge bei der neuen Versicherung höher sein werden. Zusätzlich gehen die bereits gebildeten Altersrückstellungen verloren. In der neuen Versicherung gelten wieder Wartezeiten, bis verschiedene Leistungen in Anspruch genommen werden können. Ein Wechsel ist in den seltensten Fällen sinnvoll. 

Sollte Ihnen die private Krankenversicherung in Ihrem Tarif zu teuer sein, können Sie beispielsweise in den Standardtarif wechseln. Bei einer neuen Versicherung kann es sein, dass Sie nur noch im Basistarif aufgenommen werden. Die Leistungen im Basistarif sind vergleichbar mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge dürfen maximal so hoch wie in der gesetzlichen Krankenversicherung ausfallen.

Sind Sie als angestellter Lehrer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, können Sie in die private Versicherung wechseln, wenn Ihr Einkommen ein Jahr über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit monatlich € 5.062,50 liegt. Ein Wechsel von der privaten zurück in die gesetzliche Versicherung ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, beziehungsweise sehr schwierig und ab einem gewissen Alter fast unmöglich. 

Welches ist die preiswerteste Krankenversicherung für Lehrer und Referendare?

Eine pauschale Aussage, welche Krankenversicherung für Lehrer und Referendare die günstigste ist, lässt sich so ohne weiteres nicht treffen. In der Regel ist eine private Absicherung jedoch günstiger, da Lehrer und Referendare im Zusammenhang mit der privaten Krankenversicherung vom Dienstherrn Beihilfe erhalten, die bereits mindestens 50 % Ihrer Kosten im Krankheitsfall abdeckt. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie jedoch komplett selbst bezahlen, ein Zuschuss des Dienstherrn zur gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie normalerweise nicht. Seine Pflicht zur Krankenfürsorge erfüllt er, indem er Beihilfe gewährt.

Eine gesetzliche Krankenversicherung bietet den Vorteil, dass in der Familienversicherung die gesamte Familie abgesichert werden kann. In der privaten Krankenversicherung muss für jedes Familienmitglied eine eigene Versicherung abgeschlossen werden. Die Absicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung könnte in diesem Fall für Lehrer und Referendare günstiger sein. Nicht vergessen sollten Sie jedoch, dass Sie den gesamten Beitrag selbst zahlen müssen. Die gesetzliche Krankenversicherung bietet Ihnen zudem nur eine Regelversorgung. Alles was über das Notwendigste hinausgeht, müssen Sie privat zahlen. 

Bevor Sie sich für eine Form der Absicherung entscheiden, sollten Sie sich beide Varianten einmal durchrechnen lassen. Gern sind wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München, Ihnen bei Ihrer Entscheidungsfindung behilflich.

Tipp: Während des Studiums sind die meisten Studenten auf Lehramt noch in der gesetzlichen Krankenversicherung der Eltern familienversichert. Bereits jetzt können Sie sich mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München den späteren Beitritt in die private Krankenversicherung sichern. Der beim Abschluss festgestellte Gesundheitszustand dient später als Berechnungsgrundlage für Ihre Beiträge. Krankheiten, die nach dem Abschluss auftreten sind für Aufnahme und Beiträge nicht mehr relevant. Mit einer Anwartschaft können Sie sich also die bestmöglichen Versicherungskonditionen sichern. Eine kleine Anwartschaft ist nur mit geringen Kosten verbunden. Mit den Beiträgen werden nur die Verwaltungskosten abgedeckt. Eine große Anwartschaft ist teurer, hier wird neben der Gesundheit auch das Alter konserviert. Dadurch können bereits die ersten Altersrückstellungen gebildet werden. Die große Anwartschaft empfiehlt sich vorrangig, wenn längere Zeiträume überbrückt werden sollen.  

Wie hoch sind die Kosten einer Krankenversicherung für Lehrer und Referendare?

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 % plus einem individuellen Zusatzbeitrag von etwa 1 %. Als Berechnungsgrundlage dient das Monatsbruttoeinkommen. Bei angestellten Arbeitnehmern übernimmt der Arbeitgeber 50 % der Kosten. Der Dienstherr freiwillig versicherter Lehrer und Referendare beteiligt sich nicht an den monatlichen Prämien. Da das Einkommen von Beamten in der Regel recht hoch ist, sind demzufolge auch die Beiträge hoch. Es gelten jedoch Beitragsbemessungsgrenzen, mehr als € 4.537,50 pro Monat werden derzeit nicht zur Beitragsermittlung herangezogen.

In der privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München richtet sich der Beitrag nicht nach dem Einkommen, sondern individuellen Faktoren, wie Gesundheitszustand und Alter beim Versicherungsabschluss sowie den gewünschten Leistungen und vereinbarten Selbstbehalten. Durch die Beihilfe werden mindestens 50 % der Kosten für Krankheit abgedeckt, so dass Lehrer und Referendare nur noch die Restkosten absichern müssen. Die Beiträge sind deshalb besonders günstig.

Gibt es spezielle Versicherungen für Lehrer und Referendare?

Für Lehrer und Referendare gibt es, wie für alle Beamten, die Dienstunfähigkeits- und Diensthaftpflichtversicherung, welche die speziellen Risiken dieser Berufsgruppe absichern. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München bietet finanzielle Sicherheit, wenn ein Lehrer vom Dienstherrn als dienstunfähig erklärt wird und daraufhin in den Ruhestand versetzt wird. Zwar hat ein Beamter nach Erfüllen der 5jährigen Wartezeit Anspruch auf ein Ruhegehalt, dieses ist jedoch immer mit finanziellen Einbußen verbunden. Anfangs besteht meist nur ein Anspruch auf eine Mindestversorgung in Höhe von etwa € 1.400. Die Ansprüche steigen jährlich, bis nach etwa 40 Dienstjahren ein Höchstanspruch von 71,75 % der letzten Besoldung erreicht wird. Ohne zusätzliche, private Absicherung können Sie zu keinem Zeitpunkt Ihren gewohnten Lebensstandard beibehalten. 

Im Leistungsfall erhalten Sie aus der Dienstunfähigkeitsversicherung eine vertraglich vereinbarte, garantierte Rente. Ein besonders hohes Risiko besteht vom Referendariat an bis zur Vollendung der ersten 5 Dienstjahren als Beamter auf Lebenszeit. Lehrer und Referendare können in dieser Zeit bei Dienstunfähigkeit noch nicht in den Ruhestand versetzt werden und erhalten somit auch kein Ruhegehalt. Sie werden aus dem Dienst entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Ansprüche an die gesetzliche Versicherung können ebenfalls erst nach 5 Jahren geltend gemacht werden und wenn in diesen 5 Jahren mindestens 3 Jahre Pflichtbeiträge aus einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit eingezahlt wurden. Sie werden höchstwahrscheinlich zum Hartz 4-Bezieher. 

Bei einer Entlassung stehen Sie von heute auf morgen ohne Einkommen da. Mit der Dienstanfänger-Police der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München sichern Sie sich eine monatliche Rente, die es Ihnen erlaubt, eine gewisse finanzielle Sicherheit zu genießen. Als Beamter können Sie für Schäden, die Sie im Dienst verursachen, schadenersatzpflichtig werden. Kommt beispielsweise ein Kind während Ihres Unterrichts, Ihrer Aufsichtspflicht in Pausen oder auf Ausflügen zu Schaden, können die Eltern Ihnen Dienstpflichtverletzung vorwerfen. Ihr Dienstherr kommt für die gestellten Forderungen auf, kann Sie aber bei grober Fahrlässigkeit in Regress nehmen. 

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München bietet Ihnen als spezielles Produkt die kombinierte Privat- und Diensthaftpflichtversicherung an. Auch im privaten Bereich sollten Sie sich unbedingt gegen hohe Schadenersatzforderungen absichern, denn generell gilt, für Schäden, die Sie verursachen, müssen Sie aufkommen. Vor allem, wenn Personen zu Schaden kommen, können die Forderungen ins Unermessliche steigen. Sie müssen eventuell Schmerzensgeld, Verdienstausfälle oder schlimmstenfalls lebenslange Renten zahlen. Dass dies zu Ihrem finanziellen Ruin führen kann ist offensichtlich. 

Die Haftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München bietet Ihnen außerdem den Vorteil des passiven Rechtsschutzes. Sollten Forderungen an Sie gestellt werden, welche unberechtigt sind, werden diese von uns abgewiesen und somit auch ein Disziplinarverfahren gegen Sie verhindert, welches Ihre berufliche Karriere sofort beenden könnte.

Müssen sich Lehrer und Referendare gegen den Verlust eines Schlüssels absichern?

Auf jeden Fall sollten Sie sich gegen den Verlust von Dienstschlüsseln absichern. Sollte Ihnen ein Schlüssel abhandenkommen, kann es durchaus möglich sein, dass die gesamte Schließanlage des Gebäudes mit unzähligen Schlössern ausgetauscht werden muss. Schnell summiert sich das Ganze auf tausende von Euro.

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