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DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in Eching Beihilfe für Polizei

Beihilfe

Sobald Sie zum Beamten ernannt werden, gelten für Sie ganz besondere Rechte und Pflichten. Diese basieren auf dem speziellen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, das Sie eingegangen sind. Sie müssen Ihrerseits umfangreichen Dienst- und Treuepflichten nachkommen. Ihr Dienstherr hingegen muss Fürsorgepflichten erfüllen. Hierzu gehört nicht nur die finanzielle Fürsorge für den Beamten, sondern auch die Krankenfürsorge. Der Krankenfürsorgepflicht kann ihr Dienstherr auf zweierlei Weise nachkommen. Entweder er leistet ihnen Heilfürsorge oder Sie erhalten die Unterstützung durch Beihilfe. Während bei der Heilfürsorge die Gesundheitskosten vollumfänglich von Ihrem Dienstherrn übernommen werden, wird im Rahmen der Beihilfe nur ein Teil der erstattungsfähigen Kosten übernommen. Sollten Sie Heilfürsorge beziehen, müssen Sie sich um eine separate Krankenversicherung keine Sorgen machen. Um diese müssen Sie sich erst dann kümmern, wenn sich der Anspruch auf Heilfürsorge in einen Beihilfeanspruch umwandelt. Wer Beihilfe bezieht, ist zum Abschluss einer Restkostenversicherung verpflichtet. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München hat mit der beihilfekonformen Krankenversicherung die maßgeschneiderte Lösung im Angebot.

Details zur Beihilfe

Beihilfe ist nicht gleich Beihilfe. Insbesondere gibt es unterschiedliche Bemessungssätze, die sich nach individuellen Faktoren des Beamten der Polizei richten. So haben Sie einen Anspruch auf mindestens 50% Beihilfe. Wer mehr als ein Kind hat, dem stehen sogar 70% Beihilfe zu. Das Kind selbst erhält ebenfalls Unterstützung durch Ihren Dienstherrn. Hier besteht ein Bemessungssatz von 80%. Sobald Sie in den Ruhestand eintreten, besteht für Sie ebenfalls ein Bemessungssatz von 70%. Wie hoch die Beihilfe im Einzelnen ausfällt, ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Hier müssen Sie einen Blick in die entsprechende Beihilfeverordnung Ihres Bundeslandes werfen. Die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München unterstützen Sie gerne dabei. 

Welche Kosten sind im Rahmen der Beihilfe erstattungsfähig?

Die Beihilfe übernimmt nicht alle Kosten. Nur erstattungsfähige Kosten werden zu einem bestimmten Anteil übernommen. Beamte der Polizei erhalten Unterstützung durch die Beihilfe, wenn Krankheits-, Pflege- und Geburtskosten anfallen. Auch im Todesfall übernimmt die Beihilfe noch ihren Anteil. Maßnahmen, die er Früherkennung von Krankheiten dienen werden genauso wie wichtige Schutzimpfungen ebenfalls übernommen. Allgemein kann man sagen, dass alle die gesundheitlichen Aufwendungen übernommen werden, die angemessen sind. Was im Einzelfall angemessen ist, liegt im Ermessen Ihrer Beihilfestelle. Da Ihre Beihilfe nur einen Teil der erstattungsfähigen Kosten übernimmt, muss der Beamte selbständig für die Restkosten aufkommen. Um die Beamten der Polizei vor erdrückenden Kosten zu bewahren, gilt seit 1. Januar 2019 eine Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Hier haben Sie die Wahl zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München hat mit der beihilfekonformen Krankenversicherung die maßgeschneiderte Restkostenversicherung im Angebot.

Wie bekomme ich die Beihilfe?

Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Kosten nicht unmittelbar zwischen Arzt und Krankenkasse beglichen. Sobald Sie beihilfeberechtigt sind, müssen Sie in Vorkasse treten. Anschließend reichen Sie die Rechnungen bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle ein. Diese erstattet Ihnen im Anschluss dem Beihilfesatz entsprechend die erstattungsfähigen Kosten. Im Rahmen der Beihilfe gilt eine Bagatellgrenze, die Sie beachten müssen. Rechnungen können Sie erst dann einreichen, wenn diese Grenze überschritten wird. Hier lassen Sie Ihrer Beihilfestelle einen ausführlichen Antrag auf Kostenerstattung zukommen. Die Bagatellgrenze ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Hier müssen Sie auf die Beihilfeverordnung Ihres Bundeslandes achten. In der Regel liegt die Bagatellgrenze jedoch bei 200 €. Es gibt gesundheitliche Maßnahmen, bei denen die Kostenübernahme zuvor von der Beihilfestelle geklärt werden muss. Hierfür beantragen Sie einen Heil- und Kostenplan. Einen derartigen Plan benötigen Sie bei Verhaltenstherapien, Psychotherapien, psychosomatischen Behandlungen, Behandlungen im Ausland, Behandlung kieferorthöpädischer Art und Zahnersatz. Allerdings gibt es auch Behandlungen, deren Kosten von der Beihilfe nicht übernommen werden. So ist dies bei Behandlungen der Fall, die nicht wissenschaftlich anerkannt sind.

Der Eigenanteil oder die Kostendämpfungspauschale

In vielen Bundesländern gilt eine sogenannte Kostendämpfungspauschale. Alternativ können auch Eigenbehalte von bestimmten Aufwendungen abgezogen werden. Wie hoch diese im Einzelnen sind, hängt von der jeweiligen Besoldungsgruppe ab. Bei normal gesunden Beamten liegt die Obergrenze bei 2%. Chronisch erkrankte Beamte haben eine Obergrenze von 1%. Die Kostendämpfungspauschale sorgt dafür, dass die Beihilfe gekürzt wird. Um die Pauschale berechnen zu können, wird ein Ausstellungsdatum auf dem entsprechenden Beleg benötigt.

Warum benötigen Sie eine Restkostenversicherung?

Seit 1. Januar 2019 sind Sie zum Abschluss einer Restkostenversicherung verpflichtet. Die Gründe hierfür liegen ganz klar auf der Hand. Da dem Beamten der Polizei, Justiz oder des Zolls keine allzu horrenden Gesundheitskosten zugemutet werden können, sind Sie zum Abschluss einer Restkostenversicherung verpflichtet. Hier haben beihilfeberechtigte Beamte der Polizei eine bedingungslose Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Allerdings ist es wichtig, dass Sie sich die Wahl gut überlegen. Wer sich für eine gesetzliche Krankenversicherung entscheidet, muss mit empfindlichen Nachteilen leben. So verlieren Sie im Falle der gesetzlichen Krankenversicherung Ihren Anspruch auf Beihilfe. Darüber hinaus müssen Sie mit dem schwachen Grundschutz leben, den der Gesetzgeber festgelegt hat. Der Versicherungsbeitrag wird anhand Ihres Gehalts bemessen. Sie müssen 15,5% Ihres Gehalts aufbringen. Allerdings können Sie sich im Gegensatz zum klassischen Angestellten dabei nicht auf die Unterstützung Ihres Dienstherrn verlassen. Sie müssen die Kosten aus eigener Tasche übernehmen. Dies kann aufgrund Ihres überdurchschnittlich hohen Gehalts zu einem sehr hohen Versicherungsbeitrag führen. 

Im Gegensatz dazu erhalten Sie bei einer privaten Krankenversicherung einen maßgeschneiderten Versicherungsschutz, bei dem Sie den Umfang Ihres Leistungskatalogs selbst bestimmen können. Ihren Beihilfeanspruch behalten Sie dabei natürlich. Darüber hinaus wird die Beitragshöhe nicht pauschal an Ihrem Gehalt, sondern individuell an Ihren persönlichen Faktoren wie Eintrittsalter, Gesundheitszustand und Leistungsumfang bemessen.

Beihilfekonforme private Krankenversicherung

Sollten Sie sich als Restkostenversicherung für eine private Krankenversicherung entscheiden, legen wir Ihnen die leistungsstarke beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München ans Herz. Ein Teil Ihrer Gesundheitskosten wird zwar durch Ihre Beihilfestelle abgedeckt, doch die restlichen Kosten müssen Sie mit einer Restkostenversicherung abdecken. Hier ist nur eine private Krankenversicherung auch eine tatsächliche Restkostenversicherung. Da Sie mit der gesetzlichen Krankenversicherung keine Beihilfeunterstützung erhalten, schließen Sie hierbei vielmehr eine Vollkostenversicherung ab. Dementsprechend ist beihilfeberechtigten Beamten der Polizei die Wahl einer privaten Krankenversicherung als Restkostenversicherung ans Herz zu legen. Hier sichern Sie sich einen günstigen Beitrag, der daraus resultiert, dass Sie mithilfe der Versicherung nur maximal 50% der Gesundheitskosten übernehmen müssen. 

Beihilfe FAQ

Erhalte ich auch als Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung Beihilfe?

Als beihilfeberechtigter Beamter der Polizei haben Sie eine bedingungslose Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Allerdings bringt die Wahl der gesetzlichen Krankenversicherung empfindliche Nachteile mit sich. Hierzu gehört nicht nur der schwache Grundschutz, den Sie mit der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten. Darüber hinaus müssen Sie auf die Unterstützung Ihres Dienstherrn in Form der Beihilfe verzichten. Sie müssen die Versicherungsbeiträge vollumfänglich aus eigener Tasche bezahlen. 

Wir raten Ihnen zum Abschluss einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München. Hier profitieren Sie nicht nur von einem umfangreichen Leistungskatalog, sondern erhalten die Unterstützung durch Ihre Beihilfestellte. 

Wie hoch sind die geltenden Beihilfesätze?

Nicht jedem beihilfeberechtigten Beamten der Polizei steht der gleiche Beihilfesatz zu. Wie hoch diese im Einzelnen ausfallen, ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Es obliegt vielmehr den Bundesländern, die Höhe der Sätze zu bestimmen. Allerdings sind die Bestimmungen der Bundesländer nahezu deckungsgleich.

So erhält ein beihilfeberechtigter Beamter der Polizei mindestens 50% der erstattungsfähigen Gesundheitskosten ersetzt. Sollte er mehr als ein Kind haben steigt der Anspruch auf 70%. Den Kindern des Beamten stehen wiederum 80% Beihilfe zu. Auch der Ehepartner des Beamten kann unter gewissen Umständen einen Anspruch auf Beihilfe haben. Hierfür müssen gewisse Voraussetzungen vorliegen. So darf er keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen und darf eine gewisse Einkommensgrenze nicht überschreiten. Sobald der Beamte in den Ruhestand eintritt besteht ein bedingungsloser Anspruch auf 70% Beihilfe.

Besteht mein Beihilfeanspruch auch dann, wenn ich im Ruhestand bin?

Sobald der Beamte der Polizei in den Ruhestand eintritt, wird er garantiert beihilfeberechtigt. Dies gilt auch für die Beamten, die während ihres aktiven Dienstes Heilfürsorge bezogen haben. Die Bezeichnung „Beamter auf Lebenszeit“ kommt nicht von ungefähr. Schließlich muss Ihr Dienstherr auch über Ihren aktiven Dienst hinaus für Ihre Krankenfürsorge Sorge tragen. Aus diesem Grund steht Ihnen eine Beihilfe in Höhe von 70% zu, wenn Sie im Ruhestand sind. Für die übrigen 30% müssen Sie eine Restkostenversicherung abschließen. Die beihilfeberechtigte private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München ist die maßgeschneiderte Versicherungslösung für Sie.

Beamte die während ihres aktiven Dienstes Heilfürsorge bezogen haben, können jedoch in eine finanzielle Misere geraten. Ein Eintritt in die private Krankenversicherung im hohen Alter kann zu hohen Versicherungsbeiträgen führen. Hier hat die DBV mit der Anwartschaftsversicherung ein maßgeschneidertes Produkt zur finanziellen Vorsorge entwickelt. Schließen Sie die Anwartschaftsversicherung im jungen Alter ab, werden diese Faktoren bei der späteren Berechnung der Versicherungsbeiträge maßgeblich. So können Sie sich bereits während Ihres Vorbereitungsdienstes eine garantierte Aufnahme in die private Krankenversicherung zu bestmöglichen Konditionen sichern.  

Wie lange erhalte ich Unterstützung für meine Kinder?

Grob gesagt steht Ihnen solange Beihilfe für Ihre Kinder zu, wie diese einen Anspruch auf Kindergeld haben. Sollte Ihr Kind eine Ausbildung oder ein Studium absolvieren, besteht der Anspruch auf Beihilfe sogar bis zum Maximalalter von 25 Jahren. 

Steht meinem Ehepartner auch Beihilfe zu?

Auch der Ehepartner des Beamten der Polizei kann eine Unterstützung durch die Beihilfe erhalten. Allerdings müssen hierfür gewisse Voraussetzungen vorliegen, die den Beamtenvorschriften des jeweiligen Bundeslandes entnommen werden können. Hier gilt es einige Punkte zu beachten. So gelten beispielsweise Einkommensgrenzen. Diese variieren je nach Bundesland zwischen 10.000€ und 18.000€ im Monat. Darüber hinaus darf der Ehepartner keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgehen. Die geltenden Voraussetzungen müssen Jahr für Jahr bei der Beihilfestelle in Form von Steuerbescheiden nachgewiesen werden. Auch Ihr Ehepartner benötigt eine Restkostenversicherung, wenn ein Beihilfeanspruch besteht. Hier ist die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München die maßgeschneiderte Lösung.

Welche Unterstützung steht mir zu, wenn ich Pflege benötige?

Sollten Sie pflegebedürftig sein, wird zunächst ein Gutachter feststellen wie hoch Ihr Pflegegrad ist. Hier gilt eine Skala von 1 bis 5. Je höher der Pflegegrad ist, umso höher fällt die Unterstützung der Beihilfe aus. Auch die Art der Pflege hat einen Einfluss auf die Höhe der Beihilfe. So spielt es eine große Rolle, ob die Pflege ambulant oder stationär stattfindet. Sollte es zu einer stationären Pflege kommen, werden nur die Behandlungen von der Beihilfe übernommen, die als reine Pflegeleistung gelten. Mithin werden Kosten für Unterkunft und Verpflegung nicht übernommen. Eine Ausnahme hiervon kann dann gelten, wenn die Kosten für Unterkunft und Verpflegung eine gewisse Toleranzgrenze überschreiten. Manche Bundesländer beteiligen sich sogar bedingungslos zu einem gewissen Teil an den sogenannten „Hotelkosten“. 

Sollte die Pflege wiederum in den eigenen vier Wänden stattfinden, ist es von Bedeutung, ob Sie von einem Familienangehörigen oder einem professionellen Pflegedienst gepflegt werden. Die Erstattungen fallen bei einer professionellen Pflege höher aus als wenn die Pflege durch einen Familienangehörigen durchgeführt wird. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München unterstützen Sie gerne mit einer effektiven privaten Pflegepflichtversicherung. Diese stellen wir Ihnen gerne persönlich vor.

Erhalte ich auch bei osteopathischen Behandlungen eine Unterstützung?

Anders als die gesetzliche Krankenversicherung bietet die private Krankenversicherung die Möglichkeit, auch alternative Behandlungsmöglichkeiten abzudecken. Hierzu gehören auch Behandlungen durch einen Osteopathen. Bei der Beihilfe wird jedoch nicht alles erstattet. Sie müssen geltende Höchstgrenzen beachten. Wie die Grenzen im Einzelnen ausfallen, können Sie der jeweiligen Erstattungsliste Ihres Bundeslandes entnehmen. Sollte eine Behandlung nicht in der Liste zu finden sein, ist sie nicht beihilfefähig. Wenn eine geltende Höchstgrenze der Erstattungsliste übersteigt werden sollte, muss der Beamte der Polizei für die entsprechende Differenz aufkommen. So erstattet die Beihilfe in der Regel osteopathische Behandlungen durch Ärzte, Heilpraktiker oder Physiotherapeuten, die an bestimmten Körperbereichen vorgenommen werden. Welche Körperbereiche relevant sind, ist ebenfalls den Erstattungslisten zu entnehmen.

Werden ambulante Reha-Maßnahmen auch von der Beihilfe abgedeckt?

Beihilfefähig sind ambulante Reha-Maßnahmen nur dann, wenn Sie aktiver Beamter der Polizei sind. Dies liegt ganz klar im Interesse Ihres Dienstherrn. Schließlich möchte dieser, dass Sie schnellstmöglich wieder dienstfähig sind. Für beihilfeberechtigte Kinder oder Ehepartner besteht wiederum kein Anspruch. Selbiges gilt für Beamte im Ruhestand. Hier sind jedoch nur medizinische Behandlungskosten beihilfefähig. Genauere Informationen erhalten Sie bei einem persönlichen Beratungsgespräch in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München. 

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