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DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in Eching Beihilfestellen in Deutschland

Beihilfestellen in Deutschland

Als Beamter der Polizei befinden Sie sich in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, welches von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt ist. So ist Ihr Dienstherr unter anderem zur Krankenfürsorge für Sie verpflichtet. Dieser Pflicht kann er in Form der Heilfürsorge oder der Beihilfe nachkommen. Sollten Sie als Beamter der Polizei Beihilfe beziehen, erhalten Sie die Unterstützung durch Ihre Beihilfestelle. Dementsprechend wenden Sie sich mit Ihren Gesundheitskosten nicht unmittelbar an Ihren Dienstherrn, sondern an die für Sie zuständige Beihilfestelle. Die Beamten der Polizei kommen ihrer Dienstpflicht in Bundesbehörden oder Landesbehörden nach. Als Bundesbeamter erfolgt die Berufung durch den Bund direkt oder bundesunmittelbare Körperschaften, Stiftungen oder Anstalten des öffentlichen Rechts. Bundesbeamte finden ihre zuständige Dienststelle in der Regel in Berlin. Doch hiervon kann es Ausnahmen geben. So gibt es in der ehemaligen Bundeshauptstadt Bonn ebenfalls noch einige Dienststellen. Es gibt auch einige Bundesbehörden und bundesunmittelbare Körperschaften, die ihre Sitze bundesweit quer über das Bundesgebiet verteilt haben.

Ihre Ansprüche aus der Beihilfe

Beamte der Polizei, denen Beihilfe zusteht, erhalten im Rahmen anfallender Gesundheitskosten eine finanzielle Unterstützung durch ihren Dienstherrn. Hier werden Kosten rundum Krankheit, Pflege, Geburt und Vorsorgemaßnahmen für spezielle Untersuchungen oder Schutzimpfungen anteilig erstattet. Der klassische Beihilfesatz liegt bei 50%. Allerdings kann der Anspruch aufgrund persönlicher Umstände steigen. So erhalten Beamte der Polizei mit mehr als einem Kind 70% Beihilfe. Ihre Kinder selber haben einen Anspruch auf 80% Beihilfe. Auch Ihr Ehepartner kann von der Beihilfe profitieren. Hierfür müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Klassischerweise gilt diesbezüglich eine Einkommensgrenze von maximal 18.000 €. Darüber hinaus darf der Ehepartner keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachkommen. Sobald der Beamte in den Ruhestand eintritt, erhalten Sie 70% Beihilfe. Im Rahmen der Beihilfe müssen Sie jedoch beachten, dass es keine bundeseinheitlichen Regelungen gibt. Hierfür müssen Sie die Beihilfeverordnung Ihres jeweiligen Bundeslandes beachten. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München unterstützen Sie gerne dabei.

Details

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung ist seit nunmehr über 140 Jahren auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes tätig. Während dieser langen Zeit konnten wir uns ein Höchstmaß an Expertise und Know-how erarbeiten. So erstellen wir maßgeschneiderte Versicherungs- und Vorsorgelösungen, die den speziellen Wünschen und Bedürfnissen von Beamten und Angestellten des öffentlichen Dienstes entsprechen. Ein Beispiel ist die leistungsstarke beihilfekonforme private Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München. Diese bildet die optimale Restkostenversicherung für beihilfeberechtigte Beamte der Polizei. Neben den passenden Versicherungs- und Vorsorgelösungen geben wir Ihnen auch wertvolle Informationen rund um Ihren Dienst. Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs geben wir Ihnen gerne nähere Informationen zu Ihrer Beihilfestelle. Im Folgenden haben wir einige wichtige Details zusammengefasst.
Sehr geehrter Herr Thielmann,

Voraussetzungen zur Kostenerstattung

Ihre Beihilfestelle übernimmt erstattungsfähige Kosten anteilig. Allerdings müssen Sie hierfür selber tätig werden. Sie müssen zunächst einen schriftlichen Antrag stellen, der eigenhändig von Ihnen unterschrieben wurde. Die entsprechenden Rechnungen können Sie in der Regel in Form einer Kopie beifügen. Im Falle von Medikamenten müssen Sie die Pharmazentralnummer des Medikaments angeben. Schließlich muss die Beihilfestelle einsehen können, ob das Medikament erstattungsfähig ist. Damit Sie den Antrag stellen können, benötigen Sie entsprechende Formblätter. Diese können Sie im Internet als Download finden. Wenn Sie das erste Mal einen Antrag auf Kostenerstattung stellen, müssen Sie wichtige Angaben und Nachweise geben. Im Falle fehlender Angaben können Sie sich auf Rückfragen einstellen. Aus diesem Grund sollten Sie Ihren Antrag unbedingt auf Vollständigkeit überprüfen bevor Sie ihn Ihrer Beihilfestelle zukommen lassen. So vermeiden Sie unnötig lange Wartezeiten.

Eigenbehalt

Als Bundesbeamter der Polizei sind Sie bei jedem Arztbesuch dazu verpflichtet einen Eigenbehalt zu übernehmen. Dieser liegt zwischen 5€ und 10€. Sollte ein Klinikaufenthalt nötig sein, zahlen Sie den Eigenbehalt pro Tag. Hier fallen 10€ pro Tag an. Allerdings müssen Sie diese Zuzahlung lediglich für maximal 28 Tage leisten. So sollen unverhältnismäßig hohe Kosten vom Beamten abgewendet werden. Auch hier gibt es Ausnahmen von der Regel. So zahlen beispielsweise Kinder und Schwangere keinen Eigenbehalt. Im Rahmen des Eigenbehaltes gibt es darüber hinaus eine allgemein gültige Jahresgrenze. So dürfen die Gesamtzuzahlungen lediglich maximal 2% des Jahreseinkommens ausmachen. Alles darüber hinaus gehende muss der Beamte nicht zahlen. Als chronisch erkrankter Beamter der Polizei liegt die Belastungsgrenze bei 1%. Manche Bundesländer rechnen den Eigenbehalt praktischerweise mithilfe einer Kostendämpfungspauschale ab. Hier wird der Eigenbehalt mit der Beihilfeerstattung verrechnet.

Bagatellgrenze

Damit Sie eine Kostenerstattung beantragen können, müssen Sie einiges beachten. Unter anderem ist es wichtig, dass der Beamte der Polizei auf geltende Bagatellgrenzen achtet. Ein Anspruch auf die Erstattung der Gesundheitskosten besteht erst dann für den Beamten, wenn die Bagatellgrenze von 200€ überschritten wird. Hierbei müssen Sie ebenfalls darauf achten, dass Rechnungen nur dann von Ihrer Beihilfestelle ersetzt werden, wenn sie nicht älter als 12 Monate sind. Dem Umstand der drohenden Verjährung entspricht Ihre Beihilfestelle jedoch mit einer passenden Regelung. Sie können Kosten, die unter der Bagatellgrenze liegen auch dann einreichen, wenn die drohende Verjährung nach 12 Monaten droht. Dies ist dann der Fall, wenn Sie nach zehn Monaten bemerken, dass Sie die Bagatellgrenze noch nicht überschritten haben. Früher gab es viele unterschiedliche Beihilfestellen, die quer über das Bundesgebiet verteilt waren. Mittlerweile gibt es jedoch nur noch zwei bedeutsame Beihilfestellen, die für Bundesbeamte zuständig sind. Hier kann der Beamte seine Beihilfeanträge einreichen und um eine Kostenerstattung bitten.

Fordern Sie individuelle Beratung an

Lassen Sie sich bei Fragen gern von unseren Mitarbeitern der DBV Deutsche Beamtenversicherung Versicherungsbüro Michaelsen e.K. in München beraten.

Einige Adressen wichtiger Beihilfestellen

Bundesverwaltungsamt

Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Bad Homburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat DZB
61300 Bad Homburg v. d. Höhe

Berlin – Referat A I 1
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum - Beihilfe
Referat A I 1
DGZ-Ring 12
13086 Berlin

Bonn – Ausland
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 1
Am Propsthof 10
53121 Bonn

Bonn – Inland
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat A II 1
Am Propsthof 10
53121 Bonn

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Versicherungsbüro Michaelsen e.K.
Untere Hauptstr. 6
85386 Eching
Kontaktformular aufrufen 089 9039173 089 9045441 Filialen & Team
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