PKV Grundwissen | DBV Martina Bürkel-Ziser Freiburg

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Martina Bürkel-Ziser in Freiburg
Private Krankenversicherung
Freiburg

Die private Krankenversicherung für Referendare und Lehrer

PKV Grundwissen | DBV Martina Bürkel-Ziser Freiburg

Vorteile der privaten Krankenversicherung

Das deutsche Gesundheitssystem beinhaltet zwei verschiedene Krankenversicherungsarten: Die private Krankenversicherung (PKV) und die gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Die private Krankenversicherung errechnet sich aus den von Ihnen individuell ausgewählten Versicherungsleistungen. Die gesetzliche Krankenversicherung hingegen, misst sich nach Ihrem monatlichen Einkommen. Die PKV richtet sich nach Ihren persönlichen Eigenschaften wie Ihr Alter und Ihre Vorerkrankungen. Somit ist der monatliche Beitrag sehr fair, denn er richtet sich nach Ihren individuellen Versicherungsleistungen und kümmert sich somit um Ihre persönlichen Bedürfnisse.

Die richtige Krankenversicherung

Jeder Bürger unterliegt in Deutschland der Krankenversicherungspflicht. Überwiegend ist diese mit einer Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung verbunden. Beamte genießen jedoch die freie Wahl zwischen der privaten Krankenversicherung und der Gesetzlichen. Als angestellter Referendar oder Lehrer unterliegen Sie jedoch der Versicherungspflicht in der GKV. Sobald jedoch Ihr Gehalt die festgesetzte Jahresarbeitsentgeltgrenze erreicht oder überschreitet, haben auch Sie die Wahl zwischen der GKV und der PKV. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg empfehlen Ihnen die private Krankenversicherung, denn sie steht für faire Beiträge mit umfassendem Versicherungsschutz.

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Leistungen der privaten Krankenversicherung für Referendare und Lehrer

Sie können sich Ihren Leistungsumfang nach Ihren Bedürfnissen gestalten:

  • Krankenhausbett
  • Wenn Sie stationär aufgenommen werden müssen, können Sie ein 1-2 Bettzimmer beanspruchen, um in Ruhe wieder zu genesen.
  • Rückerstattungen
  • Bis zu fünf Monatsbeiträge können Sie erstattet bekommen. In der GKV ist das unmöglich.
  • Zusatzleistungen
  • Je nach gewähltem Leistungsumfang werden Zahnersatzleistungen bis zu 100 % ohne weitere Zuzahlungen übernommen.
  • Behandlungen
  • Sie können Ihren Arzt selbst wählen und sogar eine Chefarztbehandlung anfordern.
  • Arzneimittelzuzahlungen
  • Die Zuzahlung bei Arzneimitteln entfällt komplett.
  • Terminvergabe
  • Sie profitieren in der Regel von einer bevorzugten Behandlung und müssen keine langen Wartezeiten in Kauf nehmen.
  • Altersrückstellungen
  • Die private Krankenversicherung baut Altersrückstellungen auf. Somit müssen keine weiteren Rücklagen gebildet werden.
  • Leistungsumfang
  • Der selbst gewählte Leistungsumfang wird Ihnen von der privaten Krankenversicherung garantiert.

Die Beihilfe durch den Dienstherren

Sobald Sie verbeamtet sind übernimmt Ihr Dienstherr 50 % Ihrer Krankenkassenbeiträge. Die restlichen Kosten müssen von einer Zusatzversicherung abgedeckt werden. Einige private Krankenversicherungen bieten sogenannte “Restkosten-Tarife” an. Für Beamte ist eine Mitgliedschaft in der GKV unvorteilhaft, denn in diesem Fall beteiligt sich der Dienstherr nicht an Ihren Beiträgen.

Tarifvergleich bei der privaten Krankenversicherung

Gerne ist Ihnen Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg bei der Suche nach dem besten Tarif für Referendare und Lehrer behilflich. Dafür benötigen wir ein paar Informationen zu Ihrer Person. Wir suchen dann optimale Angebote für Sie heraus und lassen sie Ihnen anschließend kostenlos und unverbindlich per E-Mail zukommen.

  • Kompetenz
  • Profitieren Sie von unserer 20 jährigen Erfahrung im Finanzbereich.
  • Unabhängigkeit
  • Wir blicken auf 140 Jahre Erfahrung zurück. Die Marke DBV etablierte sich als Partner des Öffentlichen Dienstes. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg vergleichen alle Angebote und suchen aus über 900 Tarifen den stärksten für Sie als Referendar oder Lehrer heraus.

Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Nachfolgend sehen Sie die wesentlichen Unterschiede der beiden Versicherungsarten.

Gesetzliche Krankenversicherung:

  • Leistungen
  • Allein Vertragsärzte sind für die Versorgung und Bezahlung verantwortlich. Das ist im Sozialgesetzbuch (SGB) so geregelt. Gemäß Wirtschaftlichkeitsgebot des § 12 SGB ist folgendes festgehalten: “Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.”
  • Beiträge
  • Damit eine Sicherheit bei Renteneintritt gewährleistet ist, bezieht sich die Beitragshöhe auf das individuelle Einkommen des Versicherten. Bedauerlicherweise sind allgemein steigende Grundkosten zu verzeichnen, die Beitragserhöhungen und/ oder weitere Leistungskürzungen nach sich ziehen können.
  • Beantragung
  • Der aktuelle Gesundheitszustand ist für die Aufnahme irrelevant.
  • Beitragsrückerstattung
  • Eine Rückerstattung der Beiträge sind nicht möglich.

Private Krankenversicherung:

  • Leistungen
  • Sie haben die freie Arztwahl. Alle Leistungen, die Ihr Arzt für nötig erachtet, werden übernommen. Die private Krankenversicherung steht kostenintensiven und wirksamen Medikamenten aufgeschlossen gegenüber. Sie übernimmt auch Heilpraktikerleistungen und alternative Heilmethoden.
  • Beiträge
  • Eine private Krankenversicherung ist zwar nicht sehr viel günstiger als die Mitgliedschaft in der GKV, aber Sie erhalten deutlich bessere Leistungen. Der garantierte Leistungsumfang schließt medizinische Neuerungen mit ein. darüber hinaus erhalten Sie als Beamter in der privaten Krankenversicherung lohnenswerte Beihilfetarife.
  • Beantragung
  • Um Vorerkrankungen zu definieren, ist eine Gesundheitsprüfung unausweichlich. Risikozuschläge oder gar eine Antragsablehnung ist im Bereich des Möglichen. Beamte mit Vorerkrankungen können jedoch von sogenannten Öffnungsaktionen profitieren.
  • Beitragsrückerstattung
  • Wenn Sie über einen längeren Zeitraum keine Rechnungen einreichten, erhalten Sie mehrere Monatsbeiträge zurückerstattet.

Rechenbeispiel zur Krankenversicherung

Das Rechenbeispiel fußt auf den Kosten für eine 28 jährige Grundschullehrerin in der Besoldungsstufe A 12, Stufe 5. Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung sind denen einer privaten Krankenversicherung gegenübergestellt.

GKV - 4.357 € Monatseinkommen

  • Mehrbettzimmer
  • keine Rückerstattungen
  • Behandlung durch Belegärzte
  • keine Zahnersatzleistungen
  • Arzneimittelzuzahlung
  • keine Altersrückstellungen
  • keine bevorzugte Terminvergabe in Arztpraxen
  • kein garantierter Leistungsumfang

Bei einem Monatsbeitrag von 763,48 Euro.

PKV - 4.357 € Monatseinkommen

  • 1-2 Bettzimmer
  • Rückerstattung bis zu fünf Monatsbeiträge
  • freie Arztwahl oder Chefarztbehandlung
  • bis zu 100 % Zahnersatzleistungen
  • keine Arzneimittelzuzahlung
  • Altersrückstellungen sind inkludiert
  • bevorzugte Terminvergabe in Arztpraxen
  • garantierter Leistungsumfang

Bei einem Monatsbeitrag von 193,21 Euro.
 
Die private Krankenversicherung hält deutlich bessere Leistungen bereit und kostet sogar 570,27 Euro weniger.

Ist eine private Krankenversicherung
für Referendare und Lehrer lohnenswert?

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg wägen alles sehr genau ab und empfehlen Ihnen die private Krankenversicherung für Referendare und Lehrer. Diese Versicherung bringt, neben der persönlichen Absicherung, umfassende Leistungen mit sich. Darüber hinaus kommen Sie in den Genuss der Beihilfe Ihres Dienstherren. 50 % der monatlichen Beiträge werden durch ihn übernommen. Obwohl eine private Krankenversicherung möglich ist, sollten Sie sich genauestens informieren, um Ihren bestmöglichen Gesundheitsschutz zu finden.

Berechnung

Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg steht Ihnen als starker Partner zur Seite und informiert Sie eingehend und kompetent über die monatlichen Kosten einer privaten Krankenversicherung. Sie können uns jederzeit per E-Mail kontaktieren, uns telefonisch erreichen und sind natürlich auch in unseren Geschäftsräumen herzlich willkommen. Unsere erfahrenen und freundlichen Mitarbeiter nehmen sich gerne Ihren Anliegen rund um Gesundheitsfragen an und händigen Ihnen interessante und lukrative Angebote für Referendare und Lehrer aus.

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FAQ zur privaten Krankenversicherung

Was ist mit “Rückstellungen” bei der privaten Krankenversicherung gemeint?

Altersrückstellungen werden im Rahmen einer privaten Krankenversicherung angelegt, damit keine horrenden Preissteigerungen auf Sie zukommen. Mit diesen Rückstellungen ist Ihr Gesundheitsschutz auch im Ruhestand finanziert. Sofern Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen, ist die Wahl eines Tarifs mit Beitragsrückerstattungen empfehlenswert.
 
Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg legen Ihnen ans Herz, etwaige Vorerkrankungen beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung nicht zu verschweigen. Stellt sich das im Nachhinein heraus, kann Ihre Versicherung die Leistungen zum Teil oder sogar komplett entziehen. Ihr Gesundheitsschutz wäre demzufolge nicht länger gegeben.
 
Ein Anbietervergleich ist anzuraten, denn einige Versicherer fordern bei Vorerkrankungen einen Zusatzbeitrag für Risikoerhöhungen. Nichtsdestotrotz bleiben Sie gut abgesichert. Für Fragen oder Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg stets zur Verfügung.

Sind Leistungen der privaten Krankenversicherung frei wählbar?

Die private Krankenversicherung gewährt Ihnen als Referendar oder Lehrer die individuelle Zusammenstellung der Versicherungsleistungen mit einem flexiblen Versicherungsschutz. Chefarztbehandlungen, Einzelzimmer, Zahnersatz inklusive Inlays oder kieferorthopädische Behandlungen sind nur Bruchteile Ihrer Auswahlmöglichkeiten. Sobald Sie eine höhere Selbstbeteiligung auswählen, verringern sich die monatlichen Beiträge und Sie verzichten nicht auf eine umfassende Absicherung. Heilpraktikerleistungen oder Sehhilfen werden gegebenenfalls auch erstattet.

Wo erhalte ich als Referendar oder Lehrer eine Beratung?

Versicherungsagenturen oder Banken beraten Referendare und Lehrer gerne, sind jedoch am Verkauf der hausinternen Produkte interessiert. Unabhängige Finanz- oder Versicherungsmakler verfügen über ein großes Angebotsspektrum, welches sie Ihnen gerne präsentieren werden. Vergleichsportale im Internet sind auch nützliche Quellen für Informationsrecherche und Vergleiche. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg hofft, dass Sie schnell Ihren bestmöglichen Versicherungsschutz für Referendare und Lehrer finden.

Auf was sollte man bei Versicherungen für Referendare und Lehrer achten?

Eine optimale Versicherung sollte sich genauestens auf den Lehrberuf ausrichten und umfassenden Schutz gegen Risiken geben. Achten Sie als Referendar oder Lehrer darauf, dass beim Abschluss einer Haftpflichtversicherung, die Diensthaftpflicht und das Verlustrisiko des Schulschlüssels integriert sind.
 
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte eine Dienstunfähigkeitsversicherung einschließen. Für den Fall, dass Sie als Referendar oder Lehrer zukünftig verbeamtet werden, wäre Ihr Einkommen sonst nicht abgesichert. Die Absicherung mit einer privaten Krankenversicherung sollte auf die Beihilfeleistungen Ihres Dienstherrn abgestimmt sein. Ein ständiger Vergleich diverser Angebote ist anzuraten, damit Sie einen günstigen und optimalen Beitrag erhalten.

Ist die Versicherung jederzeit wechselbar?

Manchmal haben Sie eventuell den Eindruck, Ihren Versicherungsschutz nicht länger zu benötigen oder die Beiträge nicht mehr bezahlen zu können. Oft ist das der Fall, nachdem ein günstigeres und leistungsstärkeres Angebot gefunden wurde. Die gültigen Kündigungsfristen gilt es jedoch einzuhalten. Haftpflichtversicherungen weisen eine Frist von drei Monaten vor Ablauf des Vertrages auf.
 
Private Krankenversicherungen sind erst drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres kündbar. Nach einer bestimmten Laufzeit innerhalb einer gesetzlichen Krankenversicherung, wird eine Kündigung zum Ende des übernächsten Monats wirksam. Für angestellte Referendare und Lehrer, die der Versicherungspflicht in der GKV unterliegen, ist ein Wechsel in die private Krankenversicherung erst dann möglich, wenn das Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze erreicht oder überschritten wurde.
 
Eine Kündigung Ihrer Dienstunfähigkeitsversicherung ist jederzeit machbar. Sie sollten sich jedoch frühzeitig um adäquaten Ersatz bemühen, um einen lückenlosen Versicherungsschutz zu gewährleisten. Andernfalls wären Sie beim Ausfall Ihres Einkommens nicht abgesichert. Wir fassten die Vorteile bei einem Versicherungswechsel für Sie zusammen: Vorteile für Referendare und Lehrer bei einem Versicherungswechsel.

Sind Referendare und Lehrer automatisch krankenversichert?

Bereits vor Ihrem Berufsstart hatten Sie einen gewissen Versicherungsschutz. Solange Sie diesen Vertrag unverändert lassen, läuft er weiter. Maßgeblich für Referendare und Lehrer ist, ob Sie der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen. Sind Sie angestellt, sind Sie zunächst zu einer Mitgliedschaft in der GKV verpflichtet. Sobald Sie die Versicherungspflichtgrenze erreichen, können Sie zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung frei wählen. Sind Sie Beamter, steht Ihnen die Wahl zwischen GKV und PKV offen.

Wie geht man als privatversicherter Referendar oder Lehrer mit den Arztrechnungen um?

Als Privatpatient müssen Sie die Arztrechnungen vorerst selbst begleichen. Ihre private Krankenversicherung erstattet Ihnen zwar Ihre Auslagen, jedoch sollten Sie auf mögliche Selbstbeteiligungen und Regelungen hinsichtlich der Beitragsrückerstattungen achten. Unter Umständen ist es lohnenswert, keine Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen und sich über Beitragsrückerstattungen freuen zu können. Als verbeamteter Lehrer erhalten Sie einen Beihilfeanspruch seitens Ihres Dienstherrn. Um die Rückerstattungen zu erhalten, müssen Sie Ihre Rechnungen bei der Beihilfestelle einreichen.

Wie teuer ist eine private Krankenversicherung für Referendare und Lehrer?

Diese Frage lässt sich nicht allgemeingültig beantworten, denn bei privaten Krankenversicherungen ist der Tarif von Ihrem gewählten Versicherungsumfang anhängig. Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg möchte Sie darauf aufmerksam machen, günstige Beiträge nicht über die notwendigen Gesundheitsleistungen zu stellen. Eine Selbstbeteiligungsvereinbarung stellt eine Alternative dar.
 
Sind Sie beim Öffentlichen Dienst angestellt oder verbeamtet, können Sie sich mit der sogenannten Beihilfe in Gesundheitsfragen unterstützen lassen. Manche Versicherer haben spezielle Tarife im Repertoire, die den geringen Bedarf abdecken und demnach deutlich günstiger sind. Die private Krankenversicherung legt Ihr Eintrittsalter und Ihren Gesundheitszustand der Beitragsberechnung zugrunde. Je jünger und gesünder Sie bei Vertragsabschluss sind, desto günstiger werden die monatlichen Beitragskosten.

Welche Versicherung ist die Preiswerteste für Referendare und Lehrer?

Ein immenser Vorteil der privaten Krankenversicherung ist die Selbstbestimmung des Versicherungsumfangs. Darüber hinaus ist der Beitrag abhängig vom Lebensalter und Gesundheitszustand des Versicherten. Da die Tarife demzufolge sehr individuell sind, kann eine allgemeingültige Beitragsangabe nicht ausgesagt werden.
 
Die gesetzliche Krankenversicherung ist verpflichtet, einen einheitlichen Beitragssatz zu verlangen. Durch Selbstbeteiligungen und fehlende Zusatzbeiträge können Sie jedoch eine günstigere Absicherung erwirken.
 
Ihre DBV Deutsche Beamtenversicherung Martina Bürkel-Ziser in Freiburg ist Ihnen bei der Wahl Ihres passenden Tarifs sehr gerne behilflich.

Was ist im Krankheitsfall zu tun?

Jeder Arbeitnehmer, ob in der GKV oder PKV, muss sich zunächst von einem Arzt behandeln lassen. Bei gesetzlich Versicherten rechnen Arzt und Krankenkasse automatisch miteinander ab. Sind Sie Mitglied einer privaten Krankenversicherung, so müssen Sie mit den Rechnungen eigenverantwortlich umgehen und diese erstmal bezahlen. Sobald Sie die Rechnungen bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle eingereicht haben, erhalten Sie Ihre Auslagen zurück.

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