Auch im Referendariat steht Dir bereits die Beihilfe zu.
Das bedeutet, dass Du finanziell durch den Dienstherrn unterstützt wirst:
- In Krankheits-, Geburts-, Pflege- und Todesfällen
- Bei Früherkennungsmaßnahmen und Schutzimpfungen
Ob Lehrerin oder Lehrer im Vorbereitungsdienst oder im Referendariat, die Beihilfe beteiligt sich mit 50-70% bei anfallenden ambulanten und stationären Kosten.
