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DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner GmbH in Potsdam Beihilfestellen in Deutschland

Beihilfestellen in Deutschland

Als Feuerwehrbeamter leisten Sie Ihren Dienst bei einer Berufsfeuerwehr, einer Dienststelle der Feuerwehr oder der Bundeswehr. Wie andere Beamte haben auch Feuerwehrbeamte ein besonderes öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis, welches von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt ist. Während Sie Ihrem Dienstherrn gegenüber zu Treue und Dienst verpflichtet sind, muss dieser Ihnen gegenüber umfangreichen Fürsorgepflichten nachkommen. Hierzu zählt zum einen ein monatliches Gehalt und eine lebenslange Alimentation. Doch auch eine lebenslange Krankenfürsorge muss er Ihnen leisten.
 
Wie Ihr Dienstherr seiner Pflicht zum Krankenfürsorge nachkommt, obliegt ihm. Er kann seiner Krankenfürsorgepflicht durch die Beihilfe, aber auch durch die Heilfürsorge nachkommen. Beihilfe wird in der Regel den Beamten geleistet, die einen weniger risikoreichen Dienst ausüben müssen. Hierzu gehören in erster Linie Beamte, die in der Verwaltung oder im Innendienst tätig sind. Grund dafür ist, dass die finanzielle Belastung für die Beamten in risikoreichen Berufen eingedämpft werden soll. Schließlich müssen diese aufgrund von Risikozuschlägen mit hohen Versicherungsbeiträgen rechnen. Die Restkosten, welche nicht von der Beihilfe erstattet werden, müssen die Beamten nämlich mit einer separaten Restkostenversicherung abdecken.
 
Mit der Heilfürsorge übernimmt Ihr Dienstherr Gesundheitskosten im vollen Umfang. Um eine Restkostenversicherung müssen Sie sich hier nicht kümmern. Erst dann, wenn sich Ihr Anspruch auf Heilfürsorge in einen Beihilfeanspruch umwandelt, ist wichtig, dass Sie sich um eine Restkostenversicherung kümmern. Hierzu kann es aus unterschiedlichen Gründen kommen. Zum einen werden viele Beamte auf Widerruf mit Abschluss der Laufbahnprüfung von Heilfürsorge auf Beihilfe umgestellt. Auch ein Wechsel vom risikoreichen Außen- in den weniger risikoreichen Innendienst kann Ursache für einen Wechsel von Heilfürsorge zu Beihilfe sein. Spätestens dann, wenn Sie in den Ruhestand eintreten, wird Ihr Anspruch auf Heilfürsorge in einen Beihilfeanspruch umgewandelt.
 
Sollten Sie als Feuerwehrbeamter einen Anspruch auf Beihilfe haben, werden Ihnen Kosten für Krankheit, Geburt sowie wichtige Vorsorgeuntersuchungen und -maßnahmen gewährt. Allerdings wird nur einen bestimmten Teil der erstattungsfähigen Kosten gedeckt. Der grundlegende Beihilfesatz liegt bei 50%. Allerdings können unterschiedliche individuelle Faktoren des Beamten dafür sorgen, dass der Beihilfesatz höher ausfällt. Sollten Sie mehr als ein Kind haben, wird der Beihilfesatz auf 70% angehoben. Ihre Kinder selbst sind auch beihilfeberechtigt. Ihnen steht ein Beihilfesatz von 80% zu. Doch auch Ihr Ehepartner kann einen Beihilfeanspruch haben. Wenn dieser ein Einkommen unter der geltenden Einkommensgrenze vorweisen kann und keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, hat er einen Anspruch auf 70% Beihilfe. Sobald Sie im Ruhestand sind, stehen Ihnen ebenfalls 70% Beihilfe zu.

Detaillierte Infos

Die Voraussetzungen der Kostenerstattung

Die Kostenerstattung erfordert einen umfangreichen schriftlichen Antrag, den Sie als beihilfeberechtigter Feuerwehrbeamter selbständig handschriftlich unterschreiben müssen. Diesen Antrag müssen Sie bei Ihrer zuständigen Beihilfestelle einreichen. Kosten, die Sie geltend machen möchten, müssen bei Ihnen in Form von Rechnungen nachweisbar vorliegen. Sie kopieren die Rechnungen bzw. Quittungen und legen entsprechende Unterlagen dem Antrag bei. Die Leistungen, welche Sie erhalten haben, müssen nachvollzogen werden können. Das heißt im Einzelnen, dass Behandlungen und Medikamente (inkl. Pharmazentralnummer) nachvollziehbar aufgeschlüsselt im Antrag erkennbar sein müssen.
 
Benötigte Formblätter für die Antragstellung können Sie sich via Internet besorgen. Hierfür stellen die Beihilfestellen entsprechende Downloads zur Verfügung. Wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag zur Kostenerstattung stellen, müssen Sie viele Angaben herausgeben. Beispielsweise ist es wichtig, dass Ihr Umfang der Tätigkeit dargestellt wird. Auch Informationen zu Ihrer Krankenversicherung sind wichtig. Der Vordruck „Bescheinigung zur Vorlage bei der Beihilfe“ muss ausgefüllt bei der Beihilfestelle eingehen. So kann die Beihilfestelle erkennen, welchen Anteil der Kosten von der Versicherung getragen werden. Dieser Vordruck dient der Beihilfestelle auch als Beweis dafür, dass Sie eine Krankenversicherung besitzen. Schließlich besteht seit dem 1. Januar 2019 eine Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung.
 
Sollten Sie fehlerhafte oder unvollständige Angaben im Antrag angegeben haben, müssen Sie sich darauf einstellen, dass Ihre Beihilfestelle bei Ihnen Rückfragen stellen wird. Selbstredend sorgt dies dafür, dass sich die Bearbeitungszeit Ihres Antrags in die Länge zieht. Ebenso stehen Sie in der Pflicht, Änderungen Ihrer persönlichen Verhältnisse umgehend bei der Beihilfestelle anzugeben.

Eigenbehalt

Als Feuerwehrbeamter stehen Sie bei jedem Arztbesuch in der Pflicht, einen Eigenbehalt zu tragen. Allerdings gilt dies nur, wenn die ärztliche Behandlung medizinisch notwendig ist. Sollten Sie einen Klinikaufenthalt vor sich haben, müssen Sie einen Eigenbehalt für maximal 28 Tage zahlen. Der Umfang des Eigenbehalts beträgt pro Tag 10 €. Dasselbe gilt für eine Rehabilitation. Hiervon sind jedoch einige Gruppen ausgenommen. Kinder, Schwangere und Beamte auf Widerruf sind von der Bezahlung von Eigenbehalt befreit.
 
Bei den Gesamtzuzahlungen müssen Sie jedoch keine finanziell bedrohlichen Höhen befürchten. Es gibt eine Beschränkung der Höhe von jährlichen Gesamtzuzahlungen. So darf der Eigenbehalt maximal 2% des Jahreseinkommens des Feuerwehrbeamten ausmachen. Als chronisch erkrankte Person liegt die Grenze sogar nur bei 1%. Viele Bundesländer machen sich im Rahmen des Eigenbehalts die sogenannte Kostendämpfungspauschale zu Nutzen. Hier wird der Eigenbehalt praktischerweise mit der Beihilfeerstattung verrechnet.

Bagatellgrenze für Beihilfeerstattung

Im Rahmen der Kostenerstattung für beihilfeberechtigte Feuerwehrbeamte besteht eine Bagatellgrenze, die Sie im Auge behalten sollten. Erst wenn Sie erstattungsfähige gesamte Kosten von mindestens 200 € vorweisen können, ist eine Kostenerstattung durch die Beihilfestelle möglich. Allerdings müssen Sie innerhalb eines Jahres einen entsprechenden Antrag zur Kostenerstattung stellen. Wer Gesamtkosten unter der Bagatellgrenze hat, für den ist ebenfalls eine Antragstellung möglich. Sollten dem beihilfeberechtigten Feuerwehrbeamten innerhalb von zehn Monaten keine zusätzlichen erstattungsfähigen Gesundheitskosten entstanden sein, kann er einen Antrag bei der Beihilfestelle stellen.
 
Früher gab es deutschlandweit viele unterschiedliche Beihilfestellen. Dies konnte bei den Beamten schnell zu Verwirrung führen. Mittlerweile gibt es in Deutschland nur noch zwei Beihilfestellen. Hier können beihilfeberechtigte Feuerwehrbeamte Anträge für die Beihilfe einreichen und Antrag für eine Kostenerstattung erbitten. Der sogenannte BADV betreut die meisten Bundesbeamten und die entsprechenden Familienangehörigen. So sind sie in ihrem Dienstleistungszentrum Beihilfe in Bad Homburg tätig. Das BVA in Köln wiederum betreut übrige Bundesbehörden, Stiftungen und sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts.

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Fordern Sie individuelle Beratung an

Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Fink & Wagner in Potsdam steht Ihnen nicht nur mit den maßgeschneiderten Versicherungs- und Vorsorgelösungen zur Seite. Wir unterstützen Sie auch mit zahlreichen Informationen rund um Ihr Dasein als Feuerwehrbeamter. Beihilfeberechtigten Feuerwehrbeamten helfen wir gern bei der Zusammenarbeit mit ihrer zuständigen Beihilfestelle. So können Sie sich möglichst unkompliziert erstattungsfähige Kosten zurückholen.

Einige Adressen

Das Bundesverwaltungsamt

Bundesverwaltungsamt
Barbarastr. 1
50735 Köln

Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln

Zentraler Kontakt
 +49(0)228 99358-0
+49(0)228 99358-2823
 +49(0)221 758-0
 poststelle@bva.bund.de
www.bundesverwaltungsamt.de

Vordrucke rund um das Thema Beihilfe zum Herunterladen finden Sie auf der Website der BVA. Zudem stellt die Behörde eine Liste der zuständigen Ansprechpartner für die verschiedenen Dienststellen des Bundes zur Verfügung.

Das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen

Bad Homburg
Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen
Dienstleistungszentrum – Beihilfe
Referat DZB
61300 Bad Homburg v. d. Höhe

Antragsformulare zum Download finden Sie auf der Webseite der BVA. Dort finden Sie ebenfalls eine Liste der zuständigen Ansprechpartner Ihrer Dienststelle.

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