Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Lehrkräfte stehen heute mehr denn je unter permanenten Druck, der mit einem hohen Stresslevel einhergeht. Hätten Sie gedacht, dass laut einer Statistik nahezu jeder Lehrer einmal in seinem Dienstleben zumindest zeitweise dienstunfähig wird? Viele schaffen es damit nicht in die reguläre Rente, sondern scheiden vorzeitig aus. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Florian Bart in Sulzbach-Rosenberg sind Sie in einem Ernstfall finanziell abgesichert und können sich dank der monatlichen BU-Rente um Ihre Gesundheit kümmern. Wir schließen die Lücke beim Verlust Ihres Gehalts und halten Ihnen so den Rücken frei.

Wann gelten Lehrer als dienstunfähig?

Sofern Sie für die nächsten 6 Monaten weniger als 50 % Ihrer beruflichen Tätigkeiten wahrnehmen können, gelten Sie als dienstunfähig und werden von Ihrem Dienstherrn in den vorzeitigen Ruhestand geschickt. Sie erhalten somit kein Einkommen mehr, sondern, sollten Sie die Voraussetzungen erfüllen, ein Ruhegehalt von maximal 72 % Ihres letzten Gehalts nach 40 Dienstjahren. Trotz dieser Bezüge werden Sie Ihren Lebensstandard kaum halten können. Sind Sie noch Beamter auf Widerruf oder auf Probe, gehen Sie gänzlich leer aus, wenn Sie zu Beginn Ihrer Laufbahn dienstunfähig werden. Denken Sie daher schon früh genug an den Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Florian Bart in Sulzbach-Rosenberg und vermeiden Sie rechtzeitig eine finanzielle Schieflage.

Worauf kommt es bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer an?

Wenn Sie als Lehrer dienstunfähig werden, ist das nicht gleichbedeutend mit einer Berufsunfähigkeit. Sie müssen nachfolgende Dokumente zur Anerkennung der Dienstunfähigkeit bereithalten:

  • Entlassungs- bzw. Ruhestandszeugnis
  • Amtsärztliches Zeugnis

Zudem sollten Sie beim Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung allen voran auf die „richtige“ und „falsche“ Dienstunfähigkeitsklausel achten. Bei einer „falsche Klausel“ kann der Versicherer nach den allgemeinen Absätzen beurteilen, womit eine Dienstunfähigkeit nicht gleich eine Berufsunfähigkeit ist. So wäre es rein theoretisch möglich, dass Sie noch einem anderen Beruf nachgehen können. Fazit: Sie erhalten keine Leistungen. Entscheiden Sie sich für die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Florian Bart in Sulzbach-Rosenberg ist die „echte Dienstunfähigkeitsklausel“ selbstverständlich. So erhalten Sie bei einer Dienstunfähigkeit die vertraglich vereinbarten Leistungen garantiert, sobald Sie uns alle Unterlagen einreichen.

Wir beraten Sie gerne

Haben Sie noch Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer oder möchten Sie sich im Vorfeld über Ihre Möglichkeiten informieren? Nehmen Sie gerne Kontakt zu den Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Florian Bart in Sulzbach-Rosenberg auf. Gerne beraten wir Sie persönlich. Wir freuen uns auf Ihre unverbindliche Kontaktaufnahme.

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