Die beihilfekonforme Krankenversicherung der DBV Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg

In diversen Bereichen des Öffentlichen Dienstes wird die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber den Beamten in Form der Beihilfe erfüllt. In welchem Umfang Sie als Beamter bzw. Beamtin Anspruch auf Beihilfe haben, ist von Ihrem Dienstherrn abhängig. Es gibt beispielsweise die Bundes- und Landesbeihilfe. Zudem spielt die Art Ihrer Tätigkeit eine Rolle. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg rät Ihnen als Beamter bzw. Beamtin, sich auf den Krankheits- und Pflegefall gut vorbereiten, indem Sie eine zusätzliche Krankenversicherung abschließen.

Die Beihilfe im Detail

Als Beamter auf Widerruf oder Beamter auf Lebenszeit sind Sie beihilfeberechtigt. Das bedeutet, dass sich Ihr Dienstherr im Rahmen der Beihilfe an den tatsächlich entstandenen Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen beteiligen muss. Der Unterschied zu einem gewöhnlichen Arbeitnehmer ist, dass Sie keinen monatlichen Zuschuss zur Krankenversicherung erhalten, sondern einen Anteil Ihrer jeweiligen Krankheitskosten als Beihilfe von Ihrem Dienstherrn erstattet bekommen.

Die übrigen Krankheitskosten müssen Sie im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht ab Dienstbeginn über eine private Krankenversicherung absichern. Der Umfang der Beihilfe richtet sich sowohl nach der jeweiligen Beihilfe (Bundes- oder Landesbeihilfe), als auch nach Ihrem Familienstand. Wenn Sie beihilfeberechtigt sind und keine Kinder haben, beträgt der Beihilfebemessungssatz in der Regel 50%. Das bedeutet, dass Sie 50% der Krankheitskosten über eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung absichern müssen.

Unter bestimmten Voraussetzungen erhalten die Familienmitglieder von Beamten sogar Beihilfe:

  • 80% Beihilfe für Kinder
  • 70% Beihilfe für Ehepartner
  • 50% für Beamte mit einem Kind
  • 70% für Beamte mit zwei und mehr Kindern

Der verbleibende Anteil der Krankheitskosten, der nicht durch die Beihilfe abgedeckt ist, muss im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht unbedingt über eine beihilfekonforme Krankenversicherung für Beamte abgedeckt werden. In den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Bremen gelten andere Beihilfebemessungssätze.

Beamte, sowie unter bestimmten Voraussetzungen deren Familienmitglieder, erhalten im Krankheitsfall Beihilfe zu den entstandenen Krankheitskosten. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg bietet Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot mit umfangreichen Leistungen und attraktiven Beiträgen, das auf Ihre persönliche Situation optimal abgestimmt ist und den verbleibenden privat ab zu sichernden Anteil abdeckt.

Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme

Nehmen Sie bei Interesse einfach Kontakt zu der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hecht & Schnak oHG in Neubrandenburg auf. Die Mitarbeiter/innen der Agentur informieren Sie gern unverbindliche über die Leistungen der beihilfekonformen Krankenversicherung.

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