Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizei, Zoll und Justiz
Bleiben Sie auf der sicheren Seite
Das Risiko einer Dienstunfähigkeit ist für Sie als Beamter der Polizei, Zoll und Justiz deutlich höher als in anderen Berufen. Werden Sie dienstunfähig, versetzt Sie Ihr Dienstherr aus dem aktiven Dienst in den Ruhestand. Wussten Sie, dass es gerade einmal jeder fünfte Beamte noch in den offiziellen Ruhestand schafft? Vor allem die psychischen und körperlichen Belastungen leisten einen wesentlichen Beitrag dazu, dass viele Beamte der Polizei, Zoll und Justiz dienstunfähig werden. Bedenken Sie, dass mit der Dienstunfähigkeit nicht nur Ihre Tätigkeit wegfällt, sondern Sie ebenso kein Dienstgehalt mehr beziehen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Marco Hensel in Hof und Marktredwitz stellt sicher, dass Sie im Ernstfall die finanziellen Herausforderungen meistern und im Berufsalltag ein bisschen gelassener bleiben können.
Was ist die Dienstunfähigkeit?
Sofern Sie Ihrem Dienst über einen längeren Zeitraum nicht mehr nachkommen können, sind Sie dienstunfähig und werden von Ihrem Dienstherrn aus dem aktiven Dienst in den Ruhestand versetzt. Aber Achtung, die Dienstunfähigkeit ist nicht gleich der Berufsunfähigkeit, denn rein theoretisch könnten Sie noch andere berufliche Aufgaben übernehmen.
Wichtig ist daher, dass der Vertrag der Dienstunfähigkeitsversicherung die sogenannte Dienstunfähigkeitsklausel beinhaltet. Sonst kann es durchaus sein, dass Sie bei einer Dienstunfähigkeit leer ausgehen, wenn der Versicherer zu der Erkenntnis kommt, dass Sie noch einen anderen Beruf ausüben können. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Marco Hensel in Hof und Marktredwitz erkennen Ihre Dienstunfähigkeit selbstverständlich ohne Wenn und Aber an. Dabei verzichten wir auf die abstrakte Verweisung.
Was passiert, wenn ein Beamter der Polizei, Zoll und Justiz dienstunfähig wird?
Je nach dem aktuellen Status hat eine Dienstunfähigkeit andere Folgen. Sie als Beamter der Polizei, Zoll und Justiz auf Widerruf werden aus Ihrem Dienst entlassen und haben keinerlei Ansprüche auf Versorgungsleistungen. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Dienstunfähigkeit ein Dienstunfall oder eine Dienstbeschädigung vorausgegangen ist. Als Beamter auf Probe erhalten Sie zumindest ein kleines Ruhegehalt, das jedoch kaum ausreicht, um Ihre Lebenshaltungskosten adäquat zu decken. Als Beamter der Polizei, Zoll und Justiz auf Lebenszeit bekommen Sie nach fünfjähriger Wartezeit und nach mindestens 40 Dienstjahren maximal 71,75 % des letzten Solds. Ganz gleich, wie Sie es also drehen und wenden, eine Dienstunfähigkeit geht immer mit finanziellen Einbußen einher. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Marco Hensel in Hof und Marktredwitz vermeiden Sie diesen finanziellen Engpass und bleiben weiterhin finanziell abgesichert.
Die Leistungen der Dienstunfähigkeitsversicherung
Diese Leistungen erwarten Sie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung:
Wir beraten Sie gern!
Haben Sie noch Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung oder wollen Sie sich individuell beraten lassen? Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt zur DBV Deutsche Beamtenversicherung Marco Hensel in Hof und Marktredwitz auf. Wir beraten Sie noch persönlich.
95028 Hof
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Marco Hensel
Theresienstr. 4
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