Beihilfe

Wie hoch fällt die Beihilfe für Polizei, Justiz & Zoll aus?

Die Höhe des sogenannten Beihilfebemessungssatzes ist in den Beihilfeverordnungen (BVO) für die entsprechend gültige Bundes- oder Landesbeihilfe geregelt. Haben Sie keine Kinder, so liegt der Beihilfebemessungssatz bei 50 %, für die restlichen 50% benötigen Sie eine private Krankenversicherung. Falls Sie mindestens zwei Kinder haben, steigt der Bemessungssatz für die Beihilfe auf 70 %. Berechtigte Ehepartner und eingetragene Lebensgefährten haben einen Beihilfeanspruch von 70%. Für berücksichtigungsfähige Kinder und Waisenkinder kann eine Beihilfe in Höhe von 80 % beansprucht werden. Im Ruhestand können Sie einen Beihilfebemessungssatz von 70 % geltend machen.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Markus Schönung
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