Kindernachversicherung in der Privaten Krankenversicherung für Beamtinnen und Beamte bei der DBV.
Die Kindernachversicherung ist wichtig für Kinder, Neugeborene und Frühgeborene. Unter bestimmten Voraussetzungen werden die Kinder ohne Gesundheitsprüfung und mit Aufnahmegarantie versichert, doch wie funktioniert das Verfahren und wie sind die Regeln.
Zuerst einmal muss mindestens ein Elternteil Mitglied der DBV Krankenversicherung sein und das seit mindestens 3 Monaten. Weiterhin muss das Kind innerhalb von 2 Monaten nach der Geburt bei der DBV abgemeldet werden. Der Versicherungsschutz gilt dann rückwirkend ab Geburt.
Das Kind wird dann in den gleichen Tarifen versichert wie sein Elternteil und das ganze ohne Gesundheitsprüfung. Gleichzeitig muss das Kind auch bei der zuständigen Beihilfestelle angemeldet werden, bitte vergessen Sie auch nicht Ihrer Personalabteilung die Geburt des Kindes mitzuteilen. Soweit das Wichtigste im Überblick.
Wenn Ihr Kind bessere Leistungen als das versicherte Elternteil haben soll, dann ist für diese Mehrleistung eine Gesundheitsprüfung notwendig. Gerne berate ich Sie zu diesem Thema rund um die Aufnahme von Kindern in die Krankenversicherung bei der DBV. Sie erreichen mich per Mail unter uwe.pracejus@dbv.de oder telefonisch unter 0211 2204502 oder Sie vereinbaren gleich hier einen Beratungstermin.
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