Polizeivollzugsbeamter

Mehr als 25.000 Mitarbeiter sind bei der Polizei des Landes Berlin tätig. Polizeivollzugsbeamte kommen im mittleren, gehobenen und höheren Dienst bei der Schutzpolizei sowie im gehobenen und höheren Dienst der Kriminalpolizei zum Einsatz. In den sechs Polizeidirektionen nehmen die Beamten der größten Sicherheitsbehörde Berlins ihre Aufgaben in den Bereichen Gefahrenabwehr, Kriminalitätsbekämpfung, Verkehrssicherheit und Prävention wahr. Nur Beamten der Polizei ist es gestattet, zur Durchsetzung ihrer Aufgaben auch körperliche Gewalt anzuwenden.

Sicherheit, der Schutz vor Straftaten im Alltag, vor kriminellen Übergriffen und Verbrechen, ist ein menschliches Grundbedürfnis – genau diese Aufgabe erfüllt die Polizei: Sie sorgt für Ordnung und Sicherheit, zusätzlich leisten sie Notfall- und Katastrophenhilfe, Vollzugshilfe für andere Behörden und ist Ansprechpartner und Berater für unterschiedliche Zielgruppen und Anlässe. Polizeibeamte sind zum Beispiel auf Straßen präsent oder übernehmen Personen- und Objektschutz. Der Bedarf an Personal bei der Berliner Polizei ist weiterhin hoch. Jährlich sollen jeweils 1200 Beamte neu eingestellt werden. Die Organisation des Polizeivollzugsdienstes und die Ausbildung wird von jedem Bundesland eigenständig geregelt. In Berlin kann eine Ausbildung im mittleren, gehobenen oder höheren Dienst gewählt werden. 

Die Einsatzbereiche von Polizeivollzugsbeamten sind vielfältig, zum Beispiel bei:

  • Schutzpolizei
  • Kriminalpolizei
  • Verkehrspolizei
  • Spezialeinheiten
  • Technische Einsatzeinheit
  • Personenschutz
  • Kampfmittelbeseitigung
  • Interpol/ Rechtshilfe
  • Staatsschutz

Um zur Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten zugelassen zu werden, müssen beamtenrechtliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt werden. 

Beamtenrechtliche Voraussetzungen für eine Ausbildung bei der Landespolizei:

  • Gewährleistung, jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung einzutreten
  • Polizeivollzugsdiensttauglichkeit
  • Mindestalter bei Ausbildungsbeginn 16 Jahre 
  • Deutscher im Sinne des Grundgesetzes oder Besitz einer EU-Staatsbürgerschaft
  • tadelloses Führungszeugnis
  • Führerschein
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse (keine Schulden)
  • keine sichtbaren Tätowierungen beim Tragen der Dienstkleidung
  • mindestens Schwimmabzeichen in Silber
  • Bestehen des Auswahlverfahrens

In der multikulturellen Weltmetropole stehen die Beamten der Polizei des Landes Berlin vor vielschichtigen Anforderungen. Polizeivollzugsbeamte sollten neben psychischer und physischer Belastbarkeit generell mitbringen:

  • hohe Aufmerksamkeit und Sorgfalt
  • Sprachkenntnisse
  • interkulturelle Kompetenzen
  • ausgeprägte Teamfähigkeit
  • Planungs- und Organisationstalent
  • Gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen sowie Rechtschreibsicherheit
  • Konfliktfähigkeit
  • Durchhaltevermögen, Leistungs- und Einsatzbereitschaft
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Flexibilität
  • Hohe Stressresistenz

Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten im mittleren Dienst

Voraussetzung für die Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten im mittleren Dienst ist die Fachoberschulreife, Realschulabschluss oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener dreijähriger Berufsausbildung. Bewerber sollten mindestens 16 und höchstens 29 Jahre alt sein. Die erste Stufe der beruflichen Laufbahn ist der Vorbereitungsdienst, die Ausbildung von Beamten auf Widerruf. Theoretische Schwerpunkte der Ausbildung sind neben dem fächerübergreifenden Rechtskundeunterricht:

  • Kriminalistik
  • Psychologie
  • Einsatz- und Verhaltenstraining
  • Verkehrslehre

Großen Wert wird auf einen intensiven Sportunterricht gelegt, um sicher zu gehen, dass die Beamten den enormen körperlichen Anforderungen im Vollzugsdienst gewachsen sind. In der 2,5jährigen Ausbildung finden Zwischenprüfungen und Sportleistungstests statt. Abgeschlossen wird der Vorbereitungsdienst mit der Laufbahnprüfung. Bestehen Sie die Laufbahnprüfung, werden Sie in der Regel zum Polizeivollzugsbeamten auf Probe ernannt. Für die Probezeit sind 2 Jahre vorgesehen. Die Dauer kann aber unter Umständen verkürzt oder verlängert werden. Konnten Sie in der Probezeit Ihre Eignung und Fähigkeiten unter Beweis stellen, können Sie in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit übernommen werden. 

Erste berufspraktische Erfahrungen sammeln Sie in den Einsatzeinheiten und auf den Polizeiabschnitten der Polizei in Berlin. Polizeivollzugsbeamte im mittleren Dienst werden vor allem bei der Bereitschaftspolizei oder im Streifendienst eingesetzt.

Streifendienst

Beamte der Schutzpolizei sind uniformiert in der Öffentlichkeit im Polizeifahrzeug oder zu Fuß, auf Streife unterwegs. Rund um die Uhr sind sie für die Bevölkerung im Einsatz und erster Ansprechpartner bei Vorfällen oder Problemen. Polizeivollzugsbeamte gehen stets zu zweit auf Streife. Sie kontrollieren unter anderem Ausweise, helfen Menschen in Not, befragen Zeugen oder sind bei Auseinandersetzungen sofort zur Stelle. Per Funk stehen sie mit dem Revier in ständiger Verbindung, so dass Sie im Ernstfall sofort Verstärkung ordern können. Gerade bei Demonstrationen, großen Sportveranstaltungen oder auf Festen treffen die unterschiedlichsten Menschen aufeinandertreffen. Das Eskalationsrisiko ist hoch. Polizeivollzugsbeamte sind bei diesen Veranstaltungen vor Ort und können unverzüglich eingreifen, um Personen- oder Sachschäden zu verhindern. 

Auf dem Revier

Die Polizeivollzugsbeamten auf dem Revier schreiben Protokolle und Berichte, kümmern sich um den Schriftverkehr, nehmen Zeugenaussagen sowie Anzeigen auf und stehen in ständigem Kontakt mir den Kollegen auf Streife. 

Amtsbezeichnungen im mittleren Dienst

  • Polizeimeister
  • Polizeiobermeister
  • Polizeihauptmeister

Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten im gehobenen Dienst

Um den Anforderungen an die Leistungsfähigkeit im gehobenen Dienst zu genügen, benötigt der Anwärter zu den allgemeinen Anforderungen:

  • Entscheidungsfähigkeit
  • Führungsqualitäten
  • Fähigkeit, andere zu motivieren

Für die Ausbildung wird die Hochschul- oder Fachhochschulreife vorausgesetzt. Polizeivollzugsbeamte im mittleren Dienst können sich mit dem Studium für den Aufstieg zum Beamten im gehobenen Dienst qualifizieren. An der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR) – Fachbereich 5 – Polizei und Sicherheitsmanagement - werden die theoretischen Grundkenntnisse vermittelt. Neben den rechtlichen Kenntnissen, wie Staats- und Verfassungsrecht, Strafverfahrensrecht, Verkehrsrecht und Eingriffsrecht beschäftigen Sie sich mit Themen wie:

  • Einsatzlehre
  • Führungslehre
  • Verkehrslehre
  • polizeiliche Informationsverarbeitung
  • Psychologie

Die Studierenden werden in den Fachrichtungen Schutzpolizei, Kriminalpolizei oder Gewerbeaußendienst ausgebildet. Nach 3 Jahren kann das duale Studium mit dem Bachelor abgeschlossen werden. Tätigkeitsbereiche Polizeivollzugsbeamter im gehobenen Dienst können sein:

  • Leitung von Einsätzen im Streifendienst oder in der Verkehrsüberwachung
  • Lehrtätigkeit an Verwaltungsfachhochschulen 

Auch ein Einsatz bei der Kriminalpolizei ist möglich. Hier treffen Sie Vorsorge- und Sicherheitsvorkehrungen, ermitteln bei Diebstahl oder Einbruch, Brandstiftung, Raub, Erpressung, Betrug, Korruption, Falschgelddelikten oder bei Tötungsdelikten. Sie führen Zeugenbefragungen durch, nehmen Personalien auf und sichern Beweismaterial.

Amtsbezeichnungen im gehobenen Polizeivollzugsdienst:

  • Polizeikommissar/Kriminalkommissar
  • Polizeioberkommissar/Kriminaloberkommissar
  • Polizeihauptkommissar/Kriminalhauptkommissar
  • Erster Polizeihauptkommissar/Erster Kriminalhauptkommissar

Der Aufstieg in den höheren Dienst könnte eine Perspektive für Polizeivollzugbeamte im gehobenen Dienst darstellen.

Ausbildung zum Polizeivollzugsbeamten im höheren Dienst

Voraussetzung für die Ausbildung zum Beamten im höheren Dienst ist ein geeignetes, abgeschlossenes Hochschulstudium mit einem Mastergrad oder ein anderes geeignetes, mehr als dreijähriges Studium an einer Universität oder einer gleichstehenden Hochschule. Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Das 1. Studienjahr verbringen Sie an einer Fachhochschule der Polizei. Im zweiten Jahr studieren Sie an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster. Den Abschluss des Studiums bildet die Masterprüfung vor dem Prüfungsausschuss der Deutschen Hochschule der Polizei.

Amtsbezeichnungen im höheren Polizeivollzugsdienst:

  • Polizeirat/ Kriminalrat
  • Polizeioberrat/ Kriminaloberrat
  • Polizeidirektor/ Kriminaldirektor
  • Leitender Polizeidirektor/Leitender Kriminaldirektor

Polizeivollzugsbeamte im höheren Dienst übernehmen spezielle und anspruchsvolle Führungs- und Fachaufgaben mit hoher Verantwortung. Sie sind beispielsweise für die genaue Planung und Organisation sowie den reibungslosen und erfolgreichen Verlauf der Einsätze bei Großveranstaltungen verantwortlich. Sie leiten die Dienststelle einer Stadt oder Gemeinde und sind Repräsentanten Ihrer Behörde, beispielsweise bei Pressekonferenzen.

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