Die Anwartschaftsversicherung für Soldaten: Ihre Absicherung nach der freien Heilfürsorge

Soldaten auf Zeit, Berufssoldaten und in bestimmten Fällen sogar freiwillig Wehrdienstleistende haben während der aktiven Dienstzeit einen Anspruch auf freie Heilfürsorge. Wenn diese wegfällt, kommt es auf einen möglichst nahtlosen Übergang in die beihilfekonforme Krankenversicherung an. Um ihn zu ermöglichen, empfehlen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin den Abschluss einer Anwartschaftsversicherung. In diesem Artikel lesen Sie mehr über diese für Soldaten unverzichtbare Police!

Soldaten im aktiven Dienst: Ihr Anspruch auf freie Heilfürsorge

Während Sie aktiv Dienst leisten, erhalten Sie die freie Heilfürsorge des Dienstherrn. Sie wird auch „unentgeltliche truppenärztliche Versorgung“ genannt und steht für die Übernahme aller Krankheits- und Behandlungskosten, die während Ihrer aktiven Zeit bei der Truppe anfallen. Im Rahmen der Heilfürsorge werden dabei alle Leistungen übernommen, die medizinisch notwendig sind. Damit ist die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung in etwa mit der gesetzlichen Krankenversicherung zu vergleichen.
 
Bereits während der aktiven Zeit sollten Sie mit einer Anwartschaftsversicherung für die Phase nach dem Dienst vorsorgen. Mit dem Abschluss einer Anwartschaft erwerben Sie die Garantie, zu festen Bedingungen in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden.
 
Soldaten mit Anspruch auf freie Heilfürsorge benötigen durch die truppenärztliche Versorgung keine Krankenversicherung mehr, da alle Behandlungen abgedeckt sind. Allerdings empfehlen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin den Abschluss einiger, zusätzlicher Versicherungen. Dazu gehören etwa die Zahnzusatzversicherung oder ein Heilfürsorge-Ergänzungstarif, der auf die Ansprüche von Soldaten angepasst ist.
 
Freie Heilfürsorge erhalten nur Soldaten im aktiven Dienst. Sobald Sie keine Bezüge erhalten, fällt automatisch auch die truppenärztliche Versorgung weg. Für bestimmte Freistellungen und Beurlaubungen gibt es jedoch Ausnahmen, die die Bundeswehr-Heilfürsorgeverordnung und das Soldatenversorgungsgesetz regeln:

  • Soldaten in Elternzeit haben weiterhin einen Anspruch auf freie Heilfürsorge.
  • Sanitätsoffizier-Anwärter, die zum Studium freigestellt sind, behalten den Anspruch ebenfalls.
  • Sind Soldaten im Erziehungs- oder Betreuungsurlaub, können sie weiterhin kostenfrei zum Truppenarzt gehen.

Durch die freie Heilfürsorge sind Sie verpflichtet, bei allen medizinischen Fragen den ärztlichen Dienst der Bundeswehr aufzusuchen. Jeder Standort der Bundeswehr verfügt hierzu über eigene Arztpraxen, die durch bundesweite Krankenhäuser ergänzt werden. So kann Ihr Dienstherr nahezu alle Behandlungen selbst durchführen. Zu zivilen Ärzten dürfen Sie nur gehen, wenn ein Notfall vorliegt oder der zuständige Truppenarzt eine entsprechende Überweisung ausgestellt hat.

Weitere Informationen

So geht es nach dem aktiven Dienst weiter

Endet Ihr aktiver Dienst als Soldat auf Zeit oder Berufssoldat, erlischt in diesem Zeitpunkt auch Ihr Anspruch auf freie Heilfürsorge. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Sie nicht mehr den Truppenarzt aufsuchen, sondern können ausschließlich zu zivilen Ärzten gehen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin haben einige Tipps für Sie, diesen „Übergang“ etwas leichter zu gestalten:

  • Informieren Sie sich bereits vor dem Ende Ihrer Dienstzeit über geeignete Ärzte, zu denen Sie im Anschluss gehen können.
  • Kümmern Sie sich darum, dass die bisher bei der Bundeswehr geführten Patientenakten an Ihre neuen Ärzte übermittelt werden.
  • Setzen Sie sich zeitnah mit einer geeigneten privaten Krankenversicherung, dem passenden Tarif und der Anwartschaftsversicherung auseinander.

Alle Soldaten, die nach dem aktiven Dienst aus der Bundeswehr ausscheiden, erhalten Beihilfe. Während diese Leistung bei Berufssoldaten bis ans Lebensende gewährt wird, sieht es bei Soldaten auf Zeit etwas anders aus. Hier erhalten Sie die Beihilfe nur für den Zeitraum, in dem Sie sogenannte Übergangsgebührnisse erhalten (maximal für fünf Jahre nach dem Ausscheiden). In den nächsten Abschnitten bringen wir Ihnen wichtige Grundlagen der Beihilfe etwas näher.

So funktioniert die Beihilfe für ehemalige Soldaten

Sobald Sie aus dem Dienst ausgeschieden (Soldaten auf Zeit) oder im Ruhestand (Berufssoldaten) sind, erhalten Sie Beihilfe in Höhe von 70 Prozent. Das bedeutet, dass der Dienstherr 70 Prozent aller Behandlungs- und Krankheitskosten übernimmt. Lediglich für den verbleibenden Teil müssen Sie sich mit einer privaten Krankenversicherung absichern. Um hier den richtigen Tarif zu guten Konditionen zu erhalten, ist eine Anwartschaftsversicherung das Mittel der Wahl.

Sinn und Zweck der Anwartschaftsversicherung

Durch die Beihilfe, die Sie als Soldat nach dem aktiven Dienst erhalten, wird nur ein Teil der Krankheitskosten (in der Regel 70 Prozent) übernommen. Für den übrigen Teil benötigen Sie eine private und beihilfekonforme Krankenversicherung, die exakt die verbleibenden 30 Prozent abdeckt. Die private Krankenversicherung funktioniert nicht nach einem Solidar-, sondern nach einem Kapitalsystem. Vereinfacht gesagt: Je älter Sie sind und desto mehr Vorerkrankungen Sie haben, desto höher ist Ihr monatlicher Beitrag.
 
Mit einer Anwartschaftsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin wirken Sie diesem Risiko entgegen. Sie vermeiden unter anderem, dass Sie die private Krankenversicherung nicht oder nur mit sehr hohen Zuschlägen aufnimmt. Denn: Ohne Anwartschaftsversicherung können die Beiträge so hoch werden, dass sie erhebliche Einschränkungen Ihrer Lebensqualität im Alter bedeuten.
 
Durch die Anwartschaft sichern Sie sich zu einem von Ihnen gewählten Zeitpunkt die Garantie, später zu festen Konditionen in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Im Regelfall läuft die Anwartschaftsversicherung nach folgenden Schritten ab (Beispiel für Berufssoldaten):

  • Sie treten mit 20 Jahren in die Bundeswehr ein und schließen gleichzeitig eine Anwartschaftsversicherung ab. Bei Vertragsabschluss bewerten wir Ihre Gesundheit, achten auf Vorerkrankungen und Risikofaktoren. Nun „speichern“ wir den festgestellten Gesundheitszustand und Ihr Alter (hier zum Beispiel: 20 Jahre, kerngesund).
  • Nun erhalten Sie bis zum 60. Lebensjahr freie Heilfürsorge und zahlen während dieser Zeit einen kleinen monatlichen Beitrag in die Anwartschaftsversicherung der DBV ein.
  • Mit 60 Jahren werden Sie in den Ruhestand versetzt. Die Anwartschaftsversicherung wandeln wir nun in eine private, an die Beihilfe angepasste Krankenversicherung um. Ihr Beitrag richtet sich nach dem vor 40 Jahren festgestellten Gesundheitszustand. Zudem erwerben Sie mit der Anwartschaft eine Garantie, in die PKV aufgenommen zu werden.

Für Soldaten ist die Anwartschaft daher die beste und meist einzige Möglichkeit, nach dem aktiven Dienst von sehr niedrigen Beiträgen in der privaten Krankenversicherung zu profitieren. Schließen Sie die PKV ohne vorhergehende Anwartschaft etwa erst mit 59 Jahren ab, fallen die Beiträge um ein Vielfaches höher aus. Denn: Egal, wie krank Sie tatsächlich sind – für uns zählen beim Abschluss der Krankenversicherung nur die Werte, die zu Beginn der Anwartschaft festgestellt wurden.
 
Mit einer Anwartschaftsversicherung sichern Sie sich also das Recht, eine garantierte Leistung erst zu einem späteren Zeitpunkt zu erhalten. Für die Zahlung eines geringen monatlichen Beitrages während der aktiven Dienstzeit profitieren Sie später von den Beiträgen, die Sie im oben genannten Beispiel eigentlich nur 20 Jahren erhalten könnten. Da auch der Gesundheitszustand übernommen wird, tragen Sie keinerlei Risiko – egal, welche Erkrankungen in der Zwischenzeit hinzukommen.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG

Haben Sie noch Fragen zur Anwartschaftsversicherung oder der generellen Versorgung von Soldaten im und nach dem aktiven Dienst? Möchten Sie ein unverbindliches Angebot für eine Versicherung erhalten oder sich grundlegend über die Ansprüche einzelner Soldatengruppen informieren? Melden Sie sich zeitnah bei uns. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin ist Ihr Ansprechpartner bei allen Fragen zur Soldatenversorgung!

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