marinesoldat-an-land-schaut-auf-schiff-1920x540.jpg

DBV Heidemann & Oeser oHG in Berlin Die Versorgung für Wehrdienstleistende

Die Versorgung für Wehrdienstleistende: Ein Überblick über Ihre Ansprüche

Freiwillig Wehrdienstleistende sind eine von drei Soldatengruppen bei der Bundeswehr – sie unterscheiden sich teils erheblich bei den ihnen zustehenden Leistungen. In diesem Artikel geben wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin einen umfangreichen Überblick zur Versorgung für Wehrdienstleistende. Darüber hinaus informieren wir Sie über einige Versicherungen, die für freiwillig Wehrdienstleistende aus unserer Sicht unverzichtbar sind.

Die Grundlagen der Versorgung für Wehrdienstleistende und Reservisten

Die Versorgung für Wehrdienstleistende fällt generell nicht so umfassend aus, wie es etwa bei Soldaten auf Zeit oder gar Berufssoldaten der Fall ist. Allen drei Gruppen gemein ist, dass sie einen Anspruch auf die Zahlung von Bezügen haben. Darunter wird das monatliche Grundgehalt, für das die Vorgaben im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) maßgeblich sind, verstanden. Auch eventuelle Zulagen gehören zu den Bezügen.

Die Höhe Ihrer Bezüge richtet sich nach der Besoldungsgruppe, in die Sie entsprechend Ihrer Qualifikation und der gewählten Laufbahn eingeordnet werden. Die hierfür maßgeblichen Tabellen sind für Beamte des Bundes und Soldaten aller Gruppen identisch – unabhängig davon, wo im Bundesgebiet Sie eingesetzt werden.

Der Dienstherr (der Bund) übernimmt für die Zeit Ihres Wehrdienstes die Beiträge zur Rentenversicherung. Denn: Der freiwillige Wehrdienst gilt nicht als Beamten- oder Soldatenverhältnis und fällt damit unter die gesetzliche Rentenversicherungspflicht. Die Beiträge werden im Rahmen der Versorgung für Wehrdienstleistende direkt an den Träger der Rentenversicherung gezahlt – Sie haben damit also keinen zusätzlichen Aufwand oder eine weitere Belastung.

Allerdings wissen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin, dass die geringen Beiträge zur Rentenversicherung nicht für eine vernünftige Rente ausreichen. Der Grund: Sie verdienen als freiwillig Wehrdienstleistender auf der einen Seite zu wenig und sind auf der anderen Seite nicht lange genug bei der Bundeswehr beschäftigt. Daher ist eine zusätzliche Altersvorsorge sehr zu empfehlen.

Die Krankenversicherung bei freiwillig Wehrdienstleistenden

Anders als Soldaten auf Zeit oder Berufssoldaten haben Sie als freiwillig Wehrdienstleistender nur unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf freie Heilfürsorge (auch als unentgeltliche truppenärztliche Versorgung bezeichnet). Daher müssen Sie sich selbst um eine Krankenversicherung bemühen, wobei folgende Konstellationen am häufigsten vorkommen:

  • Sie waren vor Ihrer Zeit bei der Bundeswehr bereits gesetzlich versichert – egal, ob in der Familienversicherung oder auf eigene Kosten. In diesem Fall bleibt die gesetzliche Krankenversicherung bestehen.
  • Sie waren vorher privat versichert. Auch hier wird der Versicherungsschutz aufrechterhalten.

In beiden Fällen übernimmt der Bund für die Zeit des Wehrdienstes die Zahlung der Beiträge zur jeweiligen Krankenversicherung. Diese Leistung ist Teil der Versorgung für Wehrdienstleistende und soll die Attraktivität der Bundeswehr für junge Menschen erhöhen.
 
Wenn Sie sich im Anschluss an den freiwilligen Wehrdienst dazu entscheiden, sich für mehrere Jahre als Soldat auf Zeit zu verpflichten, ändert sich einiges. Zum einen benötigen Sie aufgrund der freien Heilfürsorge keine Krankenversicherung mehr. Auf der anderen Seite werden Sie von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit und erst beim Ausscheiden aus dem Dienst dort nachversichert.

Weitere Leistungen der Versorgung für Wehrdienstleistende

In bestimmten Fällen kommen neben der Übernahme der Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge weitere Leistungen des Dienstherrn in Betracht. Diese sind Teil der Versorgung für Wehrdienstleistende und im Soldatenversorgungsgesetz (SVG) geregelt. Dieses Gesetz regelt alle Grundsätze, die für die Versorgung von Soldaten während und nach dem Dienst von Bedeutung sind. Folgende Leistungen kommen für Wehrdienstleistende in Betracht:

  • Bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienst wegen Dienstunfähigkeit: Sie werden aus dem Dienst entlassen und erhalten keine Bezüge mehr. Um aus der gesetzlichen Rentenversicherung eine Leistung zu erhalten, müssen Sie hier insgesamt mindestens fünf Jahre Beiträge eingezahlt haben. Weitere Versorgungsleistungen kommen nicht in Betracht.
  • Bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienst wegen einer Wehrdienstbeschädigung oder eines Dienstunfalls: Sie erhalten im Rahmen der Versorgung für Wehrdienstleistende nach § 80 SVG in Verbindung mit dem BBesG ein sogenanntes Unfallruhegehalt. Hinzu kommt eine einmalige Ausgleichszahlung (Unfallentschädigung) nach § 63 SVG. Sie kann bis zu 150.000 Euro betragen. Hinzu kommen weitere Zahlungen an die Hinterbliebenen und Angehörigen.

Wie Sie sehen, ist die Versorgung für Wehrdienstleistende nicht allzu umfangreich. Daher ist es wichtig, sich mit zusätzlichen und maßgeschneiderten Versicherungen gegen verschiedene Risiken abzusichern. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin stellen Ihnen diese Policen in den nächsten Abschnitten etwas genauer vor. Sie ergänzen die staatliche Versorgung für Wehrdienstleistende durch den Dienstherrn.
 

Diese Versicherungen sind für freiwillig Wehrdienstleistende wichtig

Während einige Versicherungen auch für freiwillig Wehrdienstleistende gesetzlich vorgeschrieben sind, basieren andere Policen auf einer rein freiwilligen Entscheidung. Allerdings ist es nicht unbedingt leicht, im Dschungel der Versicherungen den Überblick zu behalten. Daher stellen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin Ihnen in den nächsten Absätzen drei Versicherungen vor, die für Soldaten aller Art unentbehrlich sind.

Die Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin zahlt Ihnen eine monatliche Rente ab dem Zeitpunkt, in dem Sie dienstunfähig werden. Die Versicherung ist eine wichtige Versorgung für Wehrdienstleistende, da Sie durch den Dienstherrn kaum geschützt werden. Die einzige Ausnahme besteht in einer Wehrdienstbeschädigung oder einem Dienstunfall – die Dienstunfähigkeitsversicherung hingegen macht keinen Unterschied zwischen privaten und dienstlichen Unfällen. Für uns ist einzig und alleine der Zeitpunkt maßgeblich, in dem die Dienstunfähigkeit eingetreten ist.

Da Sie als freiwillig Wehrdienstleistender nur eine geringe oder gar keine Rente aus der DRV erwarten können, erhalten Sie mit der Dienstunfähigkeitsrente der DBV Ihren Lebensstandard weitestgehend aufrecht. Beim Abschluss des Vertrages vereinbaren Sie eine individuelle, an Ihre Ansprüche und zukünftigen Pläne angepasste Rente, die monatlich ausgezahlt wird. Alles, was wir dazu benötigen, ist die Bescheinigung des Truppenarztes über das Vorliegen einer Dienstunfähigkeit.

Die Diensthaftpflichtversicherung

Mit einer dienstlichen Haftpflichtversicherung schützen Sie sich vor Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüchen, die aufgrund eines dienstlichen Verhaltes gegen Sie geltend gemacht werden. Da Sie auch als Wehrdienstleistender eine gewisse Verantwortung tragen, gehört die Versicherung insgesamt zu der wichtigen, aber privaten Versorgung für Wehrdienstleistende.
 
Stellen Sie sich vor, Sie verlieren den Schlüssel zu Ihrer Kaserne. Infolgedessen muss der Dienstherr die gesamte Schließanlage austauschen lassen, um weiterhin Sicherheit zu gewährleisten. Die Kosten für den Austausch möchte er sich von Ihnen erstatten lassen (Regress im Rahmen der Amtshaftung). Die Diensthaftpflicht der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin würde den Schaden in voller Höhe übernehmen.

Die Pflegepflichtversicherung

Die Pflegeversicherung gehört in Deutschland seit 1995 zu den fünf Säulen des Sozialsystems und ist damit gesetzlich vorgeschrieben. Die Beiträge zu dieser Versicherung müssen Sie aus eigener Tasche zahlen, da der Dienstherr nur Kranken- und Rentenversicherung übernimmt. Wir empfehlen Ihnen, sich rechtzeitig um den Abschluss einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung zu bemühen. Aber Achtung: Sie ist immer an die Krankenversicherung gekoppelt.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG

Haben Sie weitere Fragen zur Versorgung für Wehrdienstleistende oder streben vielleicht sogar eine Karriere bei der Bundeswehr an? Wir verfügen über langjährige Erfahrung auf dem Gebiet der Soldatenversorgung und stehen Ihnen daher bei Fragen jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Melden Sie sich bei uns – die DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin ist für Sie da!

Reichsstr. 92 a
14052 Berlin 
030/68818490
0172/3238882
DBV Deutsche Beamtenversicherung
Heidemann & Oeser oHG
Reichsstr. 92 a
14052 Berlin
Termin vereinbaren 030 68818490 0172 3238882 030 688184999 Filialen & Team
Heute:
09:00 bis 15:00
Montag:
09:00 bis 15:00
Dienstag:
09:00 bis 15:00
Mittwoch:
09:00 bis 15:00
Donnerstag:
09:00 bis 15:00
Freitag:
09:00 bis 15:00
karte
In Google Maps öffnen