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DBV Heidemann & Oeser oHG in Berlin Krankheitskosten während der truppenärztlichen Versorgung

Krankheitskosten und truppenärztliche Versorgung bei Soldaten

Soldaten der Bundeswehr haben im Vergleich zu vielen anderen Beamten und Mitarbeitern des Staates den Vorteil, unentgeltlich durch den Truppenarzt versorgt zu werden. Dieses System wird freie Heilfürsorge oder truppenärztliche Versorgung genannt und ist eine freiwillige Leistung des Dienstherrn. In diesem Artikel bringen wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin Ihnen das System etwas näher und erklären, was es dabei für Soldaten zu beachten gibt. 

Das steckt hinter der truppenärztlichen Versorgung

Grundsätzlich haben Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten einen Anspruch auf freie Heilfürsorge. Unter bestimmten Umständen und bei Erfüllung mehrerer Voraussetzung gilt das auch für freiwillig Wehrdienstleistende. Unter die truppenärztliche Versorgung fallen dabei alle medizinisch notwendigen Behandlungen. Der Unterschied liegt aber darin, dass sich Soldaten direkt beim Arzt der Bundeswehr behandeln lassen müssen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann Sie der Truppenarzt an einen zivilen Mediziner überweisen. 

Als Soldat sind Sie nicht verpflichtet, sich gesetzlich gegen Krankheit zu versichern. Das bedeutet, dass Sie die freie Wahl zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung haben. Durch die truppenärztliche Versorgung fällt die Krankenversicherungspflicht aber insgesamt weg, sodass Sie keine zusätzliche Krankenversicherung brauchen. Für Sie bedeutet das vor allem eine große Ersparnis bei den monatlichen Beiträgen, die ansonsten für die Krankenversicherung fällig werden würden. 

Anspruch auf truppenärztliche Versorgung haben alle Soldaten, die sich im aktiven Dienst befinden. Bei Soldaten auf Zeit erlischt die freie Heilfürsorge daher nach Ablauf der Dienstzeit (meist 6 oder 12 Jahre), bei Berufssoldaten endet sie mit der Versetzung in den Ruhestand. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie Anspruch auf Beihilfe, wie sie auch anderen Beamten zusteht. Grundsätzlich können Sie sich durch die freie Heilfürsorge ausschließlich bei den Ärzten der Bundeswehr behandeln lassen. Ein Besuch von zivilen Ärzten ist nicht möglich. 

Der Truppenarzt hat die Möglichkeit, Sie für weitergehende Untersuchungen oder wenn er es aus anderen Gründen für notwendig hält, zu einem zivilen Arzt (etwa einem Orthopäden) zu überweisen. Mit dieser Überweisung gelten Sie beim Arzt als Privatpatient, erhalten nach der Behandlung eine Rechnung und reichen diese bei Ihrem Dienstherrn ein. Die Kosten werden im Anschluss erstattet. Eine weitere Ausnahme sind Notfälle – in diesem Fall können Sie ohne Rücksprache mit dem Bundeswehrarzt ein ziviles Krankenhaus aufsuchen. 

Die Leistungen in der freien Heilfürsorge

Die freie Heilfürsorge hat den Zweck, Soldaten vor den hohen Beiträgen in einer privaten Krankenversicherung zu schützen. Denn: Durch Ihr berufliches Risiko erheben nahezu alle Versicherer sogenannte Risikozuschläge, durch die der monatliche Beitrag erheblich ansteigt. Daher werden im Rahmen der truppenärztlichen Versorgung grundsätzlich alle Behandlungen übernommen, die auch in einer normalen Krankenversicherung eingeschlossen sind. 

Darunter fallen Vorsorgeuntersuchungen, operative Eingriffe und Nachbehandlungen. Darüber hinaus übernimmt die Bundeswehr die Kosten für Medikamente und notwendige Hilfsmittel, etwa Krücken oder einen Rollstuhl. Sehhilfen werden bis zu bestimmten Höchstsätzen erstattet, den darüber hinausgehenden Teil müssen Sie als Soldat selbst übernehmen. Ist eine künstliche Befruchtung notwendig oder sinnvoll, erstattet der Dienstherr Ihnen die dafür entstehenden Kosten nach dem fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB). 

Zwar besteht der Anspruch auf truppenärztliche Versorgung nur für die Zeiten, in denen Sie Bezüge erhalten – es gibt aber bestimmte Ausnahmen. Auch für Aufenthalte im Ausland gibt es zusätzliche Regelungen. Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin haben sie kurz für Sie zusammengefasst:

  • Wenn Sie in Elternzeit sind und aufgrund dessen vorübergehend keine Bezüge erhalten, besteht der Anspruch auf freie Heilfürsorge weiterhin.
  • Bei einer Freistellung vom Dienst für die Betreuung der Kinder oder eines nahen Angehörigen haben Sie ebenfalls weiterhin Anspruch auf truppenärztliche Versorgung.
  • Wenn Sie als Sanitätsoffiziersanwärter zum Studium beurlaubt sind, gelten die Regelungen für Sie ebenfalls weiterhin.
  • Bei einer medizinisch notwendigen Behandlung im Ausland werden die Kosten zwar übernommen. Sie sind aber auf den Betrag gedeckelt, der bei einer Behandlung im Inland maximal vom Dienstherrn übernommen worden wäre.

Allerdings sind die Kosten für ärztliche Behandlungen im Ausland meist deutlich höher als in Deutschland. Sowohl die Bundeswehr als auch die DBV empfehlen Soldaten daher, bei Urlauben eine Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Bei dienstlichen Tätigkeiten im Ausland (Einsätze, Übungen und Co.) sind Sie wie im Inland über Ihren Dienstherrn versichert.

So geht es nach der truppenärztlichen Versorgung weiter

Wie bereits erwähnt, erlischt der Anspruch auf truppenärztliche Versorgung mit Ablauf der Dienstzeit oder bei Versetzung in den Ruhestand. Ab diesem Zeitpunkt haben Soldaten keine Möglichkeit mehr, sich beim Truppenarzt der Bundeswehr behandeln zu lassen. Anstelle dessen müssen Sie für jede Behandlung oder Untersuchung einen zivilen Arzt aufsuchen. Die Kosten, die für die Behandlung entstehen, werden durch die Beihilfe und die private Krankenversicherung übernommen.

Die Beihilfe: Grundlagen und Funktion

Die Beihilfe ersetzt den Anspruch auf freie Heilfürsorge und knüpft damit direkt an den Wegfall der truppenärztlichen Versorgung an. Im Gegensatz zu der vollständigen Kostenübernahme durch den Dienstherrn werden über die Beihilfe allerdings nur 70 Prozent der Krankheitskosten erstattet. Soldaten, die zum Arzt gehen, erhalten über die erbrachten Leistungen zunächst eine Rechnung der Praxis. 

Die Rechnung des Arztes reichen Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle ein. Für Soldaten auf Zeit ist das Bundesverwaltungsamt, für Berufssoldaten Im Ruhestand das Bundesamt für zentrale Dienste zuständig. Die Behörde erstattet Ihnen dann den Teil der Aufwendungen, der Ihrem Beihilfesatz entspricht. Bei einem Rechnungsbetrag von 100 Euro würden Sie von der Beihilfestelle 70 Euro überwiesen bekommen.

Die beihilfekonforme Krankenversicherung

Bei der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin handelt es sich um eine private Krankenversicherung. Sie übernimmt den Teil der Aufwendungen, der nicht bereits von der Beihilfe getragen wird. Bei den meisten Soldaten entspricht dieser Teil 30 Prozent. Im oben genannten Beispiel würden Sie von Ihrer privaten Krankenversicherung also 30 Euro erhalten. 

Die beihilfekonforme Krankenversicherung – das verrät bereits der Name – ist an Ihre Ansprüche als Beihilfeberechtigter angepasst. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, bei der Sie sich nur zu 100 Prozent absichern können, sparen Sie damit große Teile des monatlichen Beitrages. Die private Krankenversicherung ist für beihilfeberechtigte Soldaten nach dem Dienst oder im Ruhestand daher meist die bessere Lösung. 

Für Berufssoldaten ist darüber hinaus der Abschluss einer sogenannten Anwartschaft zu empfehlen. Diese schließen Sie bereits ab, während oder sogar bevor Sie die truppenärztliche Versorgung durch den Dienstherrn erhalten. Beim Abschluss der Anwartschaft wird eine Gesundheitsprüfung durchgeführt. Der hier festgestellte Gesundheitszustand sowie Ihr Alter werden sozusagen „konserviert“ und später der Berechnung Ihrer Beiträge in der privaten Krankenversicherung zu Grunde gelegt. So profitieren Sie mit 60 Jahren (Versetzung in den Ruhestand) zum Beispiel vom den Beiträgen, die Sie normalerweise nur mit 20 Jahren erhalten würden. 

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG

Sind Sie bereits Soldat oder streben eine Karriere bei der Bundeswehr an? Benötigen Sie weitere Informationen zur truppenärztlichen Versorgung oder möchten Sie sich generell über den für Sie sinnvollen Versicherungsschutz informieren?

Wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin sind Ihr Ansprechpartner bei diesen und vielen weiteren Fragen. Kontaktieren Sie uns und vereinbaren Sie am besten noch heute ein erstes Gespräch! Sie haben gerade den Informationstext zu den Krankheitskosten während der truppenärztlichen Versorgung gelesen. 

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