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DBV Heidemann & Oeser oHG in Berlin Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

Die Festsetzung und Erhebung von Steuern ist Aufgabe der Finanzverwaltung, beziehungsweise Steuerverwaltung als Teil der öffentlichen Verwaltung. Oberste Behörde der Bundesfinanzverwaltung ist das Bundesministerium der Finanzen, dem unter anderem das Bundeszentralamt für Steuern nachgeordnet ist. Für die Verwaltung der Steuern sind die Finanzämter zuständig. Ausnahmen bilden Zölle und Verbrauchsteuern, für die die Bundeszollverwaltung verantwortlich ist und die Steuern, deren Verwaltung den Gemeinden übertragen wurde.

Die Steuer- und Finanzverwaltung liegt im Kompetenzbereich von Bund und Ländern. Kernaufgaben von Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten sind das Erheben und die Verwaltung von Steuern, der wichtigste Einnahmequelle zur Finanzierung des Staatshaushalts. Ohne ihr Engagement würde für viele wichtige öffentliche Einrichtungen, Institutionen und öffentliche Aufgaben, wie zum Beispiel die Innere Sicherheit und Ordnung, Wirtschaftsförderung oder Bildung, das Geld fehlen. 

Dienststellen von Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten sind die Bundesfinanzbehörden zum Beispiel:

  • Bundesministerium der Finanzen
  • Bundeszentralamt für Finanzen
  • Bundeszollverwaltung

Sowie:

  • Finanzämter
  • Bildungseinrichtungen für Beamte der Steuerverwaltung

Grundlegende Ausbildungsvoraussetzungen für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

Die Ausbildung zum Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten wird auch als Ausbildung zum Beamten Steuerverwaltung bezeichnet. Grundsätzlich müssen Bewerber für eine Ausbildung zum Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören unter anderem:

  • deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates
  • Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung 
  • geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, nicht entmündigt und nicht vorbestraft

Außerdem muss ein Auswahlverfahren erfolgreich absolviert werden. Mögliche Laufbahnen für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte sind:

  • mittlerer Dienst
  • gehobener Dienst
  • höherer Dienst

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im mittleren Dienst

Schulische Voraussetzung für die Ausbildung zum Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten ist der Realschulabschluss oder ein Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung. Nach der 2jährigen Ausbildung können Sie bei bestandener Laufbahnprüfung zum Beamten auf Probe ernannt werden.

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im mittleren Dienst führen vorrangig allgemeine Verwaltungstätigkeiten aus, beraten Steuerpflichtige, bearbeiten Steuererklärungen oder sind für den Zahlungsverkehr zuständig.  

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im gehobenen Dienst

Für die Ausbildung zum Beamten im gehobenen Dienst ist die Fachhochschulreife oder die allgemeine Hochschulreife erforderlich. Die Ausbildung zum Diplom-Finanzwirt wird als 3-jähriges duales Studium absolviert. Während des Studiums befassen Sie sich unter anderem mit verschiedenen wirtschaftlichen und rechtlichen Themen, die für das breite Spektrum an Einsatzmöglichkeiten von Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten im gehobenen Dienst von Belang sind. 

Ihre Aufgaben sind unter anderem die Veranlagung, Bewertung und Vollstreckung von Steuern. Im Außendienst führen Sie Betriebsprüfungen oder Steuerfahndungen durch. Sie können auch Leitungs- und Führungspositionen besetzen, beispielsweise als Sachgebietsleiter in einem Finanzamt. 

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte im höheren Dienst

Für die 1jährige Ausbildung zum Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten im höheren Dienst benötigen Sie ein abgeschlossenes, mindestens dreijähriges Studium der Rechts-, Wirtschafts-, Finanz- beziehungsweise Sozialwissenschaften. Sie übernehmen beispielsweise die Verantwortung für das Personal- und Organisationsmanagement oder bilden Nachwuchskräfte aus.

Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte – sorgen Sie für Ihre eigene Sicherheit

Der Dienstherr ist zu Schutz und Fürsorge seinen Beamten gegenüber verpflichtet. Im Rahmen der Krankenfürsorge gewährt er Ihnen Beihilfe. Mit der Beihilfe werden 50 bis 80 % der Kosten im Krankheits- und Pflegefall, bei Geburt oder Tod sowie für Vorsorgemaßnahmen erstattet. Die Restkosten müssen mit einer beihilfekonformen Krankenversicherung abgesichert werden. Gesetzliche Krankenkassen bieten lediglich Vollkostentarife an. Nur bei einer privaten Krankenversicherung ist der Abschluss eines beihilfekonformen Tarifs möglich. Ohne die ergänzende Kostendeckung durch eine beihilfekonforme, private Krankenversicherung können Sie keine Beihilfe in Anspruch nehmen. 

Beamte sind generell von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreit. Unabhängig von Ihrem Einkommen können Sie sich privat oder freiwillig gesetzlich krankenversichern. An Versicherungsbeiträgen zur Krankenversicherung beteiligt sich der Dienstherr nicht. Gesetzlich versicherte Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte müssen den kompletten Mitgliedsbeitrag selbst zahlen. 

Mit Vision B bietet die DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin beihilfeberechtigten Finanzverwaltungsbeamten und Steuerverwaltungsbeamten eine private, beihilfekonforme Krankenversicherung mit speziell auf die Beihilfe abgestimmten Tarifen an: Vision B Basis, Vision B Komfort und Vision B Premium. Der Beitragsermittlung werden nur die abzusichernden Restkosten zugrunde gelegt. Sie profitieren von günstigen Versicherungsprämien und genießen alle Vorzüge eines Privatpatienten: kurze Wartezeiten auf Termine und in der Arztpraxis, hohe Kostenübernamen sowie Beitragsrückerstattungen und vieles mehr. 

Eine weitere Pflichtversicherung ist die Pflegeversicherung, die meist gemeinsam mit der Krankenversicherung abgeschlossen wird. Bei gesetzlich Krankenversicherten greift automatisch die gesetzliche Pflegeversicherung. 

Privat krankenversicherte Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte müssen selbst aktiv werden und eine private Pflegeversicherung abschließen. Die Leistungen von gesetzlicher und privater Pflegeversicherung sind fast deckungsgleich und können nur einen Teil der Kosten im Pflegefall absichern. Mit einer Pflegezusatzversicherung können Sie Ihren Schutz optimal erweitern.

Dienstunfähigkeit und die Folgen für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte

Eine Dienstunfähigkeit ist mit existenziellen wirtschaftlichen Folgen verbunden, vor allem für Beamte auf Widerruf und auf Probe sowie Beamte auf Lebenszeit in den ersten 5 Dienstjahren. Sie haben in der Regel noch keinen Anspruch auf die Versetzung in den Ruhestand und werden daher ohne finanzielle Entschädigung aus dem Dienst entlassen und lediglich in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. 

Nach 5 Dienstjahren haben Sie erste Mindestansprüche, die sich mit jedem Dienstjahr erhöhen, so dass nach etwa 40 Dienstjahren ein Ruhegehalt in Höhe von 71,75 % des letzten Einkommens möglich ist. Das heißt, selbst nach langer Dienstzeit fehlt Ihnen etwa ein Drittel Ihrer gewohnten Einnahmen. Mit einer Rente aus der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin können Sie die Differenz zwischen Ruhegehalt und gewohntem Verdienst ausgleichen. 

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin sind Sie in jeder Phase Ihrer dienstlichen Laufbahn gegen den Ernstfall zuverlässig abgesichert. Werden Sie vom Dienstherrn als dienstunfähig erklärt, zahlt Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin die vertraglich vereinbarte, monatliche Rente. 

Leistungen:

  • Rentenhöhe von bis zu € 1.800 im Monat
  • Bei Dienstunfähigkeit übernimmt die DBV Ihre Beiträge zur Altersvorsorge
  • Dienstunfähigkeitsschutz ist mit Produkten der Altersvorsorge kombinierbar
  • Dynamikoption und umfangreiche Nachversicherungsgarantien

Für Finanzverwaltungsbeamte und Steuerverwaltungsbeamte unverzichtbar - Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Im Dienst gehört der Umgang mit hohen Geldbeträgen für Sie zum Alltag. Fehler gehören ebenso zum Alltag. Entsteht einem Dritten durch Ihre Schuld ein finanzieller Schaden, kann das sehr teuer für Sie werden. Der Geschädigte stellt seine Schadenersatzforderungen an Ihren Dienstherrn. Besteht der Verdacht, dass der Fehler grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, kann Ihr Dienstherr wiederum Schadenersatzforderungen an Sie stellen. 

Ohne Absicherung haften Sie in unbegrenzter Höhe mit Ihrem derzeitigen und zukünftigen Vermögen. Das bedeutet, auch eine Erbschaft oder ein Lottogewinn würde zunächst zur Schuldentilgung herangezogen. Ein Vermögensschaden kann Ihre Zukunftsplanung wie eine Seifenblase zerplatzen lassen.

Schutz bietet Ihnen die Dienst- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin. Wir prüfen die an Sie gestellten Forderungen, wehren ungerechtfertigte Ansprüche ab und regulieren zuverlässig berechtigte Forderungen.  

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG

Reichsstr. 92 a
14052 Berlin 
030/68818490
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