Verwaltungsbeamte

Als Verwaltungsbeamter können Sie in den verschiedensten Behörden zum Einsatz kommen. So ist ein Dienst in der technischen Verwaltung und nichttechnischen Verwaltung denkbar. Diese unterteilt sich in unterschiedliche Laufbahnen. Verwaltungsbeamte sind im einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst anzutreffen. Welche Laufbahn der Bewerber einschlagen kann, ist in aller erster Linie von den Voraussetzungen abhängig, die er oder sie mitbringt. 

Mit der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin haben Sie für Ihre gesamte Karriere als Verwaltungsbeamter einen zuverlässigen Ansprechpartner an Ihrer Seite. Wir unterstützen Sie nicht nur mit maßgeschneiderten Versicherungs- und Vorsorgelösungen, sondern geben Ihnen auch wertvolle Informationen rund um den öffentlichen Dienst. Im Folgenden haben wir einmal das Berufsbild von Verwaltungsbeamten kurz skizziert.

Verwaltungsbeamte: Typische Aufgaben

Verwaltungsbeamte gehen in der Regel einem sehr verantwortungsvollen Dienst nach. Da Sie sich in einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis befinden, gelten Sie als Staatsdiener. Mit dem geltenden Recht müssen Sie stets im Einklang agieren. Dies gilt für Bundesgesetze, aber auch für einfache Satzungen des Kreistages, der Stadt oder des Gemeinderates. Vor allem die Umsetzung der Gesetze steht für Verwaltungsbeamte in der Regel an der Tagesordnung.

Verwaltungsbeamte: Voraussetzungen

Sollten Sie eine Karriere als Verwaltungsbeamter anstreben, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Hierzu gehört zunächst einmal ein adäquater Bildungsabschluss. Wie dieser aussehen muss, hängt von der angestrebten Laufbahn ab. Verwaltungsbeamte im einfachen Dienst müssen lediglich einen Hauptschulabschluss vorweisen. Wer den mittleren Dienst anstrebt benötigt hingegen einen Realschulabschluss. Für den gehobenen Dienst wird die allgemeine Hochschulreife oder ein Fachabitur vorausgesetzt. Der höhere Dienst erfordert als höchstmögliche Laufbahn einen passenden Hochschulabschluss. 

Der passende Schulabschluss genügt allerdings noch nicht. Darüber hinaus müssen Bewerber die beamtenrechtlichen Anforderungen erfüllen. Hierzu gehört zunächst einmal die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitglieds. Außerdem müssen Sie sich zum Grundgesetz und der freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen. Darüber hinaus ist ein Nachweis von Nöten, dass Sie frei von Vorstrafen und Schulden sind. Unter Umständen gilt für Verwaltungsbeamte auch eine Höchst- bzw. Mindestaltersgrenze. 

Wer die Anforderungen erfüllt, kann sich bewerben und auf eine Einladung zum Auswahlverfahren hoffen. Sollten Sie im Rahmen des Auswahlverfahrens überzeugen, steht der Zulassung zum Vorbereitungsdienst bzw. dem Studium nichts mehr im Wege. Sie werden zum Beamten auf Widerruf ernannt und beginnen Ihr öffentlich rechtliches Dienstverhältnis als Verwaltungsbeamter.

Verwaltungsbeamte: Die Ausbildung

Wie die Ausbildung genau aussieht, hängt von der jeweiligen Laufbahn ab. Während der einfache und mittlere Dienst einen „Vorbereitungsdienst“ absolviert, müssen Verwaltungsbeamte des gehobenen und höheren Dienstes ein Studium oder Referendariat durchlaufen. Unabhängig von der gewählten Laufbahn, setzt die Ausbildung auf eine Kombination aus Theorie und Praxis. In eigens dafür vorgesehenen Bildungseinrichtungen der Verwaltung erhalten die Beamtenanwärter die wichtigsten theoretischen Kenntnisse zu ihrem späteren Dienst. Praktika in entsprechenden Behörden sorgen dafür, dass die Theorie auch in der Praxis angewendet werden kann. 

Verwaltungsbeamte: Die möglichen Laufbahnen

Verwaltungsbeamte sind in einem breit gefächerten Aufgabengebiet tätig. So ist eine Tätigkeit in den verschiedensten Behörden denkbar. Es folgt eine Liste möglicher Laufbahnen, die ein Verwaltungsbeamter einschlagen kann:

  • Verwaltungsbeamte im einfachen Dienst der allgemeinen inneren Verwaltung
  • Verwaltungsbeamte im mittleren Dienst der allgemeinen inneren Verwaltung
  • Verwaltungsbeamte im gehobenen Dienst in der allgemeinen inneren Verwaltung
  • Verwaltungsbeamte im höheren Dienst in der allgemeinen inneren Verwaltung
  • Verwaltungsbeamte im einfachen nichttechnischen Dienst
  • Verwaltungsbeamte im mittleren nichttechnischen Dienst
  • Verwaltungsbeamte im gehobenen nichttechnischen Dienst
  • Verwaltungsbeamte im höheren nichttechnischen Dienst
  • Verwaltungsbeamte im einfachen technischen Dienst
  • Verwaltungsbeamte im mittleren technischen Dienst
  • Verwaltungsbeamte im gehobenen technischen Dienst
  • Verwaltungsbeamte im höheren technischen Dienst

Verwaltungsbeamte: Die wichtigsten Versicherungen

Als Verwaltungsbeamter befinden Sie sich ab Karrierestart in einem besonderen öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis, das in der Regel bis zu Ihrem Ruhestand Bestand hat. Dieses Beamtenverhältnis ist geprägt von gegenseitigen Rechten und Pflichten. So sind Sie zu Dienst und Treue verpflichtet. Ihr Dienstherr wiederum muss Fürsorgepflichten nachkommen. Hierzu zählt nicht nur die finanzielle Fürsorge, sondern auch die Gesundheitsfürsorge. Trotz der großen Unterstützung Ihres Dienstherrn, benötigen Sie einen Versicherungsexperten, der Ihnen mit den passenden Lösungen zur Seite steht. Im Folgenden hat Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin einmal aufgeführt, welche Versicherungen für Verwaltungsbeamte von großer Bedeutung sind.

Beihilfekonforme Krankenversicherung

Verwaltungsbeamte erhalten in der Regel von Ihrem Dienstherrn die Beihilfe. Hier wird ein Teil der erstattungsfähigen Gesundheitskosten übernommen. Allerdings übernimmt die Beihilfe nicht alle Kosten. Es bleiben Kosten über, die Sie selber abdecken müssen. Aus diesem Grund gilt für Sie die Pflicht zum Abschluss einer Restkostenversicherung. Hier haben Verwaltungsbeamte eine einkommensunabhängige Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Da Sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung schwache Leistungen erhalten und Ihren Beihilfeanspruch verlieren, sollten Sie sich für eine private Krankenversicherung entscheiden. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin hat mit der beihilfekonformen Krankenversicherung die optimale Lösung für Verwaltungsbeamte im Angebot.

Dienstunfähigkeitsversicherung

Sollten Sie einmal dienstunfähig werden, müssen Sie sich auf finanzielle Engpässe einstellen. Dies gilt vor allem für Beamtenanwärter. Verwaltungsbeamte auf Widerruf und Probe haben bei Dienstunfähigkeit in der Regel keinen Anspruch auf ein monatliches Ruhegehalt von ihrem Dienstherrn. Sie würden in die schwache Unterstützung der gesetzlichen Rentenversicherung zurückfallen. Mit der Dienstanfänger-Police hat die DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin ein attraktives Kombi-Produkt aus Altersvorsorge und Dienstunfähigkeitsschutz für Beamte auf Widerruf und Probe im Angebot. 

Doch auch Beamte auf Lebenszeit sollten die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit nicht auf die leichte Schulter nehmen. Zwar steht diesen ein monatliches Ruhegehalt zu, doch dieses liegt weit unter dem regulären Gehalt aus der aktiven Dienstzeit. Hier klafft eine Versorgungslücke, die geschlossen werden muss. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin kann der Lebensstandard trotz Dienstunfähigkeit aufrechterhalten werden. 

Diensthaftpflichtversicherung

Verwaltungsbeamte gehen Tag für Tag einem verantwortungsvollen Dienst nach. Doch Beamte sind auch nur Menschen und nicht frei von Fehlern. Noch so kleine Fehler können jedoch schwerwiegende finanzielle Schäden mit sich bringen. Sollte ein Verwaltungsbeamter einen Schaden verursachen, haftet zunächst der Dienstherr dafür. Allerdings kann der Dienstherr den Beamten im Wege der Amtshaftung in Regress nehmen. Vor den entsprechenden Schadensersatzansprüchen können sich Verwaltungsbeamte mit der Diensthaftpflichtversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Heidemann & Oeser oHG in Berlin absichern. Unberechtigte Ansprüche werden von unseren Experten zuverlässig abgewehrt. Sollte sich nach unserer Prüfung herausstellen, dass der Anspruch doch berechtigt ist, werden wir die Forderung an Ihrer statt tilgen. 

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