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DBV Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus Unfallversicherung für Lehrer

Unfallversicherung – Grundwissen Lehrer

Ein Unfall ist: “ein Ereignis, das in keiner Weise vorhersehbar und abzuwenden ist. Es wirkt von außen auf den Körper ein und geschieht unfreiwillig.“ Schon allein diese Definition zeigt klar, dass ein solcher Unfall Sie eigentlich immer vollkommen überraschend und im falschen Moment erwischt. In schlimmsten Fall kann ein solcher Unfall zu verheerenden wirtschaftlichen und auch gesundheitlichen Folgen führen – bis hin zum Verlust der finanziellen Existenzgrundlage. 

So schlimm muss es natürlich nicht immer sein. Schon ein einwöchiger Krankenhausaufenthalt verbunden mit einer notwendigen Operation und mehreren Monaten Schonung danach kann ausreichen, um zu echten Schwierigkeiten zu führen. Denn als tariflich beschäftigter Lehrer haben Sie nur für einen bestimmten Zeitrahmen Anspruch auf Lohnfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber. Danach erhalten Sie nur noch das Krankengeld Ihrer Krankenkasse – eine Leistung, die gerade einmal rund 2/3 Ihres eigentlichen Einkommens abdeckt. 

Vor allem in Fällen, in denen Sie als Alleinverdiener eine Familie ernähren müssen und dazu womöglich noch ein Haus abbezahlen, kann das schnell zu echten finanziellen Engpässen führen. Grundsätzlich empfehlen wir Ihnen aus genau diesem Grund, sich frühzeitig mit dem Thema private Unfallversicherung auseinander zu setzen. Denn gerade Lehrer, vor allem wenn Sie Sportlehrer sind und auch in Ihrer Freizeit gern sportlich aktiv sein möchten, gehören zu dem Personenkreis, der für Unfälle in der Freizeit als besonders gefährdet gilt. Gern stehen Ihnen daher unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus beratend zur Seite, wenn es darum geht, eine für Sie passende Unfallversicherung zu finden.

Was ist mit der gesetzlichen Unfallversicherung? 

Natürlich – wenn Sie sich auf dem Weg zur Arbeit befinden, im Klassenraum unterrichten, mit den Kindern auf Klassenfahrt sind oder sonst irgendwie im Rahmen Ihrer Lehrertätigkeit unterwegs sind, sind Sie im Fall eines Unfalls ebenso geschützt, wie jeder andere Arbeitnehmer auch. Bei einem Arbeitsunfall erfolgt die Absicherung für Lehrer entweder durch die Berufsgenossenschaft oder aber durch die Unfallklassen der für Ihre Schule zuständigen Bundesländer. Wer die Kosten im Endeffekt trägt hängt davon ab, ob Sie an einer privaten oder an einer staatlichen Schule unterrichten. Einen Unterschied macht das nur in Sachen Zuständigkeit. 

Das Problem dabei: Die meisten Unfälle sind keine klassischen Arbeits- oder Wegeunfälle. Vielmehr ist der private Haushalt Unfallort Nummer eins, dicht gefolgt von sportlichen Aktivitäten in er Freizeit, die als eine der häufigsten Unfallursachen außerhalb der Arbeit gelten. Unabhängig davon, wie es nun zu Ihrem Unfall gekommen ist – wenn es kein Weg- oder Arbeitsunfall war, können Sie auch nicht mit irgendwelchen staatlichen Zuschüssen rechnen.

Beamte genießen hier eine Ausnahmeposition 

Sie sind Lehrer im Beamtenstatus? Dann haben Sie in diesem Fall, wie in vielen anderen Bereichen auch, einen klaren Vorteil gegenüber Ihren Kollegen, die als tariflich Beschäftigte tätig sind. Denn als Beamter endet Ihre Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht. Sie erhalten Ihre Dienstbezüge auch über einen längeren Krankheitsfall zuverlässig jeweils zum Monatsersten ausgezahlt. Das hat einen einfachen Hintergrund. Als tariflich Beschäftigter erhalten Sie ein Gehalt bzw. eine Lohnzahlung basierend auf der von Ihnen erbrachten Leistung. Der Beamte hingegen hat kein klassisches Arbeitsverhältnis wie ein Angestellter. Er erhält keinen Lohn, sondern eine Alimentierung. Denn mit der Übergabe der Urkunde im Rahmen der Verbeamtung hat der Dienstherr es sich zur Pflicht gemacht, für die finanziellen Bedürfnisse seines Beamten zu sorgen. Aus diesem Grund fließen hier die Zahlungen auch bei langanhaltender Erkrankung. Nur wenn eine dauerhafte Dienstunfähigkeit im Raum stehe, besteht die Gefahr, dass Ihr Dienstherr anstrebt, Sie in einen vorgezogenen Ruhestand zu versetzen.

Was genau habe ich denn von einer privaten Unfallversicherung? 

Bei den meisten Tarifen für Unfallversicherungen können Sie mit einem breit aufgestellten Leistungsangebot rechnen. Wie genau Ihre Unfallversicherung dabei aufgebaut ist, ist natürlich auch davon abhängig, für welchen Anbieter und welchen Tarif Sie sich entscheiden. Tritt beispielsweise bei Ihnen im Rahmen eines Unfalls eine bleibende körperliche oder psychische Beeinträchtigung ein, bieten viele Anbieten eine Einmalzahlung, deren Höhe oftmals von der vorher vereinbarten Versicherungssumme abhängt. In anderen Fällen ist die Höhe der Zahlung von einem möglichen Grad der Behinderung in Folge des Unfalls abhängig. Kommt es durch den Unfall zu einer Invalidität, erhalten Sie eine vorher vereinbare Invaliditätssumme. Je nachdem ob Sie eine Vollinvalidität oder nur eine Teilinvalidität erlitten haben, variiert die Summe, die Ihnen letztlich wirklich ausgezahlt wird. 

Über die Schwere der Invalidität entscheidet Ihr behandelnder Arzt. Durch seine Diagnose legt er letztlich auch die vom Versicherer anerkannte Schwere der Beeinträchtigung fest. Dafür gibt der Versicherer im Übrigen in den Vertragsbedingungen als Unterstützung die sogenannte Gliedertaxe vor. 

Dabei werden einzelne Körperteile nach Wichtigkeit sortiert und mit Prozentwerten versehen, die aufzeigen sollen, wie hoch die entsprechenden Zahlungen bei einem Verlust oder einer starken Beschädigung des jeweiligen Körperteils ausfallen. Die einzelnen Prozentwerte für die verschiedenen Körperteile können von Anbieter zu Anbieter variieren.

Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus helfen Ihnen gern bei einem umfassenden Vergleich der verschiedenen Tarife am Markt und bei der Auswahl des Tarifs, der am besten zu Ihren Bedürfnissen passt. Von Vorteil sind dabei natürlich beispielsweise Anbietern, die nicht nur Einmalzahlungen anbieten. Abhängig vom Anbieter und dem von Ihnen gewählten Tarif können Sie gegen höhere Beiträge auch extra Leistungen abschließen. Zumeist in einer Unfallversicherung enthalten sind dabei allerdings die folgenden Leistungen:

  • Krankenhaustagegeld bei einem stationären Krankenhausaufenthalt
  • Sie bekommen eine lebenslange Unfallrente zur regelmäßigen finanziellen Entlastung
  • Bei schweren Verletzungen sind Sofortzahlungen vorgesehen.
  • Für kosmetische Operationen erhalten Sie finanzielle Unterstützung
  • Übernahme von Bergungs- und Transportkosten
  • Im Todesfall werden für die Hinterbliebenen Zahlungen geleistet

Fazit: Eine Unfallversicherung ist wichtig – allein schon, um dauerhafte Existenzsicherheit zu schaffen

Einen Unfall wünscht sich niemand. Und trotzdem kann es ganz schnell passieren. Ein unachtsamer Moment und schon können Sie schwere Verletzungen erleiden, an die Sie im Leben nicht gedacht hätten. Wenn Sie in diesem Moment nicht das Glück haben, als Beamter unter einem besonderen „Schutz“ zu stehen, brauchen Sie eine gute Absicherung, um die drohenden finanziellen Konsequenzen abfedern zu können. Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Tänzer & Tänzer oHG in Cottbus stehen Ihnen gern zur Verfügung, wenn es darum geht den breit aufgestellten Markt an Unfallversicherungen zu durchforsten und die Unfallversicherung für Lehrer zu finden, die perfekt zu Ihnen und Ihren Anforderungen passt.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
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