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DBV Stopfer & Seemann UG mbH & Co.KG in München Krankenversicherung für Referendare

Krankenversicherung für Referendare

Herzlichen Glückwunsch! Sie haben Ihr Studium des Lehramts erfolgreich hinter sich gebracht. Nun sind Sie Ihrem Ziel des Lehrerberufs ein großes Stück näher gerückt. Was nun auf Sie wartet, sind die ersten richtigen Berufserfahrungen. Im Rahmen Ihres Vorbereitungsdienstes werden Sie zum Referendar. Ihre Ernennung zum Beamten auf Widerruf bringt viele Rechte, aber auch Pflichten mit sich. Eine Pflicht stellt die Krankenversicherungspflicht dar. Seit dem Jahr 2009 gilt eine allgemeine Pflicht des Nachweises einer Krankenversicherung. Als Beamter auf Widerruf haben Sie diesbezüglich in der Regel eine Wahlfreiheit. Entweder entscheiden Sie sich für die gesetzliche oder die private Krankenversicherung. Hierbei handelt es sich um eine gewichtige Entscheidung. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas Stopfer in München beantworten Ihre Fragen zur passenden Krankenversicherung für Sie als Referendar gerne persönlich.

Wie können Sie als Referendar Ihrer Versicherungspflicht nachkommen? 

Seit dem Jahre 2009 gilt in der Bundesrepublik Deutschland eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Die Gründe liegen auf der Hand. Häufig können die Kosten einer ärztlichen Behandlung in Folge einer Erkrankung erschlagend sein. Damit die Menschen trotzdem der Erhaltung Ihrer Gesundheit nachgehen und nicht um ihr Vermögen fürchten müssen, wurde die Krankenversicherungspflicht gesetzlich festgeschrieben. 

Als Referendar haben Sie den Status eines Beamten auf Widerruf inne. Dieser ermöglicht Ihnen unter bestimmten Umständen eine Wahlfreiheit zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Sollten Sie die Voraussetzungen erfüllen, steht Ihnen als Referendar der Weg in die private Krankenversicherung ohne weiteres offen.

Sobald Sie Ihr Referendariat erfolgreich beendet haben, werden Sie in der Regel als Beamter auf Probe in den Dienst als Lehrer aufgenommen. Wenn Sie Beamter auf Probe sind, fällt Ihre Pflicht, der gesetzlichen Krankenversicherung anzugehören, weg. Sie haben die Möglichkeit in der privaten Krankenversicherung zu verbleiben. 

Eine Ausnahme bilden jedoch die Lehrer, die in einem Angestelltenverhältnis übernommen werden. Da die private Krankenversicherung das Überschreiten einer gewissen Entgeltgrenze erfordert, ist es angestellten Lehrern zu Beginn ihrer Karriere häufig nicht möglich, in die private Krankenversicherung aufgenommen zu werden. Dies ist erst dann möglich, wenn Sie die Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung überschritten haben. 

Auch bei Referendaren, die nach erfolgreichem Abschluss des Referendariats zunächst arbeitssuchend sind, ist die Lage etwas kompliziert. Leider ist es ihnen nicht möglich Mitglied der privaten Krankenversicherung zu bleiben. Aufgrund der herrschenden Versicherungspflicht sehen sie sich gezwungen, wieder in die gesetzliche Krankenversicherung zurückzukehren. Einen Ausweg aus dieser Misere gibt es nur dann, wenn Sie sich nicht arbeitssuchend melden und die Versicherungsbeiträge für Ihre private Krankenversicherung selbständig weitertragen. Dies bedeutet jedoch eine schwere finanzielle Belastung, da Sie auf Ihr Arbeitslosengeld verzichten müssten. Wir raten Ihnen nur dann zu diesem Vorgehen, wenn eine bezahlte Anstellung auf kurze Sicht zu erwarten ist.

Die Vorteile einer privaten Krankenversicherung für Referendare 

Eine private Krankenversicherung bietet für Referendare attraktive Konditionen. Sie bekommen die Leistungen geboten, welche auch Lehrern zustehen. Allerdings profitieren Sie dabei von deutlich günstigeren Beiträgen. Da die Angebote rund um die private Krankenversicherung für Referendare ohne eine Altersrückstellung ausgestattet sind, ist eine Umsetzung unkompliziert machbar. Die sogenannten Altersrückstellungen haben den Zweck, den Versicherungsnehmer vor steigenden Monatsbeiträgen zu bewahren. 

Die Belastungen können mit der Anzahl der Jahre zu hohen Kosten im fortgeschrittenen Alter führen. Referendare sind in der Regel nur für einen überschaubaren Zeitraum privat versichert. Dementsprechend hat deren private Krankenversicherung diese Zusatzleistung nicht. In Folge dessen profitieren Sie als Referendar von einem geringen Versicherungsbeitrag, der Ihrem vergleichsweise niedrigen Ausbildungsgehalt Rechnung trägt. 

Sichern Sie sich den optimalen Krankenversicherungsschutz 

Als Referendar kann es aufgrund Ihres geringen Einkommens dazu kommen, dass die Versicherungspflicht Ihnen lediglich den Weg in die gesetzliche Krankenversicherung bietet. Sollten Sie jedoch den Plan haben, nach Abschluss des Referendariats als Lehrer in die private Krankenversicherung zu wechseln, haben wir die passende Lösung für Sie. Sie haben die Möglichkeit, bereits während Ihres Verbleibs in der gesetzlichen Krankenversicherung Vorkehrungen für einen nahtlosen Übergang zu treffen. Dank einer Anwartschaftsversicherung der DBV sorgen Sie frühzeitig dafür, dass Ihre Beiträge zum Eintritt in die private Krankenversicherung auf einem möglichst niedrigen Level sind. Schließlich ist für die Beitragsbemessung lediglich die Angabe maßgeblich, die zum Abschluss der Anwartschaftsversicherung gelten. Somit haben Sie den bestmöglichen Altersbonus und profitieren langfristig von einem niedrigen Beitrag. 

Wir unterstützen Sie gerne

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung ist der Experte auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstes. Mittlerweile haben wir über 140 Jahre lang Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes mit maßgeschneiderten Versicherungslösungen abgesichert. Unsere erfahrenen Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas Stopfer in München unterstützen Sie gerne bei der Wahl der zu Ihnen passenden Krankenversicherung. So können Sie Ihr Referendariat ein Stück sorgenfreier absolvieren.

FAQ - Krankenversicherung

Der Einstieg in den Vorbereitungsdienst stellt für viele Referendare die Welt auf den Kopf. Das unbeschwerte Studentenleben findet ein jähes Ende und es stellen sich unzählige Fragen. Der plötzliche Einstieg in das Berufsleben und die Verbeamtung auf Widerruf ist mit vielen Rechten und Pflichten verbunden, denen Sie mit der passenden Absicherung entgegnen sollten. Unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas Stopfer in München stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Unsere jahrelange Erfahrung im Bereich des öffentlichen Dienstes gewährleistet Ihnen den Erhalt einer maßgeschneiderten Versicherungslösung. Bei Fragen sind wir stets für Sie erreichbar.

Habe ich als Referendar automatisch eine Krankenversicherung?

Sobald Sie als Referendar den Berufseinstig vollziehen, werden Sie zum Beamten auf Widerruf ernannt. Dabei müssen Sie einige Dinge rundum Ihre Krankenversicherung beachten. Vor allem der Versicherungsschutz zum Zeitpunkt Ihres Studiums ist entscheidend. Sobald Sie ins Referendariat wechseln, sind Sie als Beamter von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung entbunden. Dementsprechend eröffnet sich Ihnen eine Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Sollten Sie während Ihres Studiums in der gesetzlichen Krankenversicherung gewesen sein, können Sie dies aufrechterhalten. Allerdings ist auch ein Übergang in die private Krankenversicherung denkbar. Eine automatische Zuordnung zu einer bestimmten Art der Krankenversicherung wird nicht vorgenommen. Die Vorteile einer privaten Krankenversicherung liegen auf der Hand.

Eine private Krankenversicherung entspricht den Besonderheiten des Referendariats. Als Referendar erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn eine Unterstützung in Form der Beihilfe. Diese steht Ihnen nicht zu, wenn Sie in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben. Die genauen Unterschiede erklären Ihnen gerne unsere Experten in der DBV Deutsche Beamtenversicherung Thomas Stopfer in München.

Gibt es spezielle Versicherungen für Referendare?

Referendare haben einen nahezu deckungsgleichen Versicherungsbedarf wie Lehrer. Schließlich haben sie ähnliche Rechte und Pflichten. Damit einher gehen auch ähnliche Risiken. Es gibt eine wirkungsvolle Kombination aus verschiedenen Versicherungen, die den Besonderheiten des Referendariats entsprechen. Hierzu zählt nicht nur eine leistungsstarke Krankenversicherung, sondern auch eine umfangreiche Diensthaftpflichtversicherung und Dienstunfähigkeitsversicherung. 

Mit der Ausübung Ihres Berufes tragen Sie tagtäglich eine große Verantwortung. Hierbei sind Sie jederzeit einem hohen Haftungsrisiko ausgesetzt. Ein noch so kleiner Fehler bei der Einhaltung Ihrer Aufsichts- und Fürsorgepflicht kann fatale Folgen haben. Schadensersatzansprüche sind vor allem mit dem geringen Gehalt während des Referendariats kaum zu bewältigen. Mithilfe einer Diensthaftpflichtversicherung sind Sie wirkungsvoll vor den Ansprüchen abgesichert. Wir übernehmen diese für Sie.

Waren Ursachen für eine Berufsunfähigkeit früher fast immer körperlicher Natur, kommt es gegenwärtig immer häufiger dazu, dass psychische Belastungen die Ausübung des Berufes unmöglich machen. Als Referendar sollten Sie sich vor dem Ernstfall der Dienstunfähigkeit mithilfe einer Dienstunfähigkeitsversicherung absichern.

Benötigen Referendare eine Krankenversicherung?

In Deutschland gilt seit 2009 eine Pflicht zur Krankenversicherung - für Jedermann. Demzufolge muss über die Notwendigkeit einer Krankenversicherung für Referendare nicht diskutiert werden. Die Gründe liegen auf der Hand. Die häufig hohen Kosten einer ärztlichen Behandlung können Referendare aus Ihrem geringen Gehalt in der Regel nicht bestreiten. Häufig haben Sie die Wahlfreiheit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung. Die Besonderheit der Beihilfezahlung durch Ihren Dienstherrn legt es nahe, dass Sie sich für die private Krankenversicherung entscheiden.

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