DBV Hameln Hornig & Knoch oHG | Beihilfe

DBV Hornig & Knoch oHG in Hameln Beihilfekonforme Krankenversicherung

DBV Hameln Hornig & Knoch oHG | Beihilfe

Beihilfekonforme Krankenversicherung

Beamte haben im Krankheits-, Todes- und Pflegefall, bei Geburten, zur Gesundheitsvorsorge und Früherkennung von Krankheiten Anspruch auf Beihilfe durch Ihren Dienstherrn. Diese erhalten Sie, wenn Sie Ihrer Beihilfestelle nachweisen können, dass Sie einer beihilfekonformen Krankenversicherung angehören.

Kosten, die Ihnen oder Ihren Angehörigen entstehen, werden in einem bestimmten Umfang erstattet. Grundlage für die Erstattung sind die Vorschriften des Bundes oder des jeweiligen Bundeslandes.

Unabhängig von der Höhe des Einkommens haben Beamte die Wahl zwischen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Sie erhalten allerdings keinen Arbeitgeberzuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung.
Für Aufwendungen, die nicht durch die Beihilfe abgedeckt werden, müssen Sie eine Restkostenversicherung abschließen, mit der Sie Versorgungslücken effektiv schließen können.

Welche Kosten Sie absichern möchten, können Sie selbst entscheiden.

Ihr Beitrag wird unabhängig von Ihrem Einkommen festgesetzt. Die Höhe des Versicherungsbeitrages zur beihilfekonformen Krankenversicherung, die Ihnen die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hameln anbietet, richtet sich nach individuellen Faktoren wie Alter und Gesundheitszustand.

Mit der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV, Marke von AXA und Spezialist für die Versorgung des öffentlichen Dienstes, erhalten Sie deutlich umfangreichere und wesentlich günstigere Versicherungsleistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung.

In der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV sind Sie erstklassig versichert. Sie zahlen nur für die Leistungen, die Sie benötigen und die nicht durch die Beihilfe abgedeckt werden. Die Leistungspakete der DBV sind genau und individuell auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnitten und an das Bundeland angepasst, in dem sich Ihr Wohnort befindet. Dadurch werden die speziellen Tarife der DBV für Sie besonders kostengünstig.

Beihilfeberechtigt sind:

  • Beamte, Beamte auf Probe, Beamte auf Zeit und Beamte auf Widerruf
  • Richter
  • Soldaten
  • Beamte, Soldaten und Richter im Ruhestand
  • Witwen, Witwer und Hinterbliebene aus einer eingetragenen Lebenspartnerschaft einer beihilfeberechtigten Person
  • Waisen einer beihilfeberechtigten Person

Beihilfeberechtigte Ehepartner, welche nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind, und Kinder sind ebenfalls im Versicherungsschutz der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV eingeschlossen und genießen ebenfalls eine leistungsstarke Gesundheitsversorgung.

Sie profitieren mit der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV unter anderem von:

  • Freier Arztwahl, Zahnarztwahl und Krankenhauswahl
  • Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersbegrenzung
  • Beitragsrückerstattung bei krankheitsbedingter Leistungsfreiheit
  • Weltweitem Versicherungsschutz
  • Umwandlungsoptionen ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Änderungen der Lebensumstände und des Beihilfesatzes wirken sich auf die Höhe Ihres Versicherungsbeitrages aus
  • Niedrige Beiträge bei frühzeitigem Versicherungsabschluss
  • Alternative Behandlungen, wie durch einen Heilpraktiker oder Arzt für Naturheilkunde, gehören zu den Versicherungsleistungen

In der beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV sind Beamte und deren gesamte Familie Preis-Leistungsgerecht und umfassenden versichert.

Beamte, die Heilfürsorge beziehen, haben ab der Pensionierung Beihilfeanspruch und sollten sich so früh wie möglich mit einer Anwartschaftsversicherung den späteren problemlosen Eintritt in die private, beihilfekonforme Krankenversicherung zu günstigen Konditionen sichern.

Zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit sind Sie verpflichtet, eine private Pflegeversicherung abzuschließen.

Fordern Sie jetzt Ihre individuelle Beratung an

Unsere Mitarbeiter der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hameln beantworten Ihnen gern Ihre Fragen zur beihilfekonformen Krankenversicherung der DBV.

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