Krankenversicherung für Heilfürsorgeberechtigte

Für Sie als aktiven Beamten ist der Heilfürsorgeanspruch immer zeitlich befristet: Er kann nach dem Ende der Ausbildung oder bei einer Versetzung enden. Er läuft jedoch spätestens aus, sobald Sie in den Ruhestand eintreten. Sie haben dann Anspruch auf Beihilfe.

Für diesen Fall empfehlen wir Ihnen eine Anwartschaft-Versicherung.

Service von DBV

Spezialist für den Öffentlichen Dienst

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um Versicherungen für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes - Überzeugen Sie sich selbst!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Hornig & Knoch oHG
Süntelstr. 10 - 12
31785 Hameln
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