Gesetzliche Krankenversicherung oder Private
Krankenversicherung?

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Studiums stellt sich spätestens mit Eintritt ins Beamtenverhältnis auf Probe die Frage nach dem richtigen Krankenversicherungsschutz. Und auch, wenn Sie zuhause ausziehen und damit nicht mehr bei den Eltern krankenversichert sind, sollten Sie verschiedene Möglichkeiten in Betracht ziehen.
 
Denn: In Deutschland haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. In vielen Fällen profitieren Sie als Student und Referendar besonders von der letzten Variante. In einem persönlichen Gespräch bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover erfahren Sie mehr über Details und Ihren individuellen Bedarf. Wir stellen Ihnen die Grundlagen in diesem Artikel schon einmal vor.

Krankenversicherung

Welche Möglichkeiten habe ich, um mich zu versichern?

Als Student und Referendar haben Sie grundsätzlich die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Letztere steht nur ausgewählten Personengruppen zu, die entweder ein bestimmtes Einkommen überschreiten oder einen bestimmten Beruf ausüben. Dazu gehören zum Beispiel Beamte und Referendare, Selbstständige oder Studenten.

Nachfolgend stellen wir Ihnen die beiden Systeme etwas genauer vor.

  • Gesetzliche Krankenversicherung: Sie funktioniert nach einem Solidarsystem, in das alle Versicherten einen bestimmten Prozentsatz (rund 16 Prozent) Ihres Einkommens einzahlen. Der Beitrag steigt und fällt mit dem Einkommen. Beim Arzt erhalten Sie einheitliche Leistungen, die gesetzlich vorgeschrieben sind. So kommt es auch des Öfteren vor, dass Sie bestimmte Leistungen oder Medikamente selbst bezahlen müssen. Durch den demografischen Wandel sparen die gesetzlichen Kassen an vielen Stellen Kosten ein und übernehmen tendenziell weniger Behandlungen und Arzneimittel.
  • Private Krankenversicherung: Der größte Unterschied zur gesetzlichen Krankenversicherung liegt hier im Beitrag – er bemisst sich nicht an dem Einkommen, sondern am individuellen Gesundheitszustand des Versicherten. Junge und gesunde Menschen profitieren daher von besonders günstigen Beiträgen. Da die Krankenversicherungen normal wirtschaftende Unternehmen sind, übernehmen Sie in vielen Fällen deutlich mehr Kosten als die gesetzliche Krankenkasse. Als Referendar haben Sie einen weiteren Vorteil: Die Beihilfe. Sie übernimmt 50 Prozent aller Krankheitskosten, weshalb Sie sich nur für die andere Hälfte versichern müssen. Damit ist die private Krankenversicherung für Beamte und Referendare nahezu immer die günstigere Wahl.

Welche Vorteile habe ich in der privaten Krankenversicherung?

Ihre Agentur der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover berät Sie gerne über Einzelheiten und passt den Versicherungsschutz an Ihre persönlichen Bedürfnisse an. Grundsätzlich gibt es allerdings einige Vorteile, die Sie als Privatpatient gegenüber gesetzlich Versicherten immer haben:

  • Oft deutlich günstigere Beiträge, vor allem als Student und Referendar (Nur der Gesundheitszustand ist entscheidend).
  • Übernahme aller Behandlungskosten – auch die, die von der GKV nicht getragen werden.
  • Wahlleistungen im Krankenhaus möglich (Chefarztbehandlung, Einzelzimmer und Co.).
  • Krankenhaustagegeld bei stationären Aufenthalten in der Klinik.
  • Kürzere Wartezeiten beim Arzt.
Krankenversicherung für Studenten und Referendare | DBV Hannover Hornig & Knoch oHG

Überblick:

Das deutsche Krankenversicherungssystem ist komplex und die Materie relativ unübersichtlich – entsprechend schwer fällt die Wahl zwischen GKV und PKV. Grundsätzlich ist die Entscheidung allerdings einfach: Als Beamter auf Widerruf sollten Sie möglichst früh in die private Krankenversicherung eintreten. Sie profitieren von Anfang an von günstigen Beiträgen, Zusatzleistungen beim Arzt und im Krankenhaus sowie einem auf die Beihilfe angepassten Tarif.
 
Wenn Sie Student sind, sollten Sie die Entscheidung für eines der beiden Systeme vor allem von Ihrem monatlich zu zahlendem Beitrag abhängig machen. Denn: Nach Abschluss Ihres Studiums werden Sie in vielen Fällen ohnehin in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert, solange Sie nicht in den Öffentlichen Dienst gehen oder als Arbeitnehmer ein bestimmtes Jahreseinkommen übersteigen. Während des Studiums ist der Beitrag in der PKV jedoch meistens niedriger – wenden Sie sich an die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover, um ein unverbindliches Angebot zu erhalten.

Krankenversicherung für Studenten und Referendare | DBV Hannover Hornig & Knoch oHG

FAQ zur Krankenversicherung für Studenten und Referendare

Die Frage nach der richtigen Krankenversicherung stellt sich recht früh – meist, sobald Sie von zuhause ausziehen oder ins Berufsleben einsteigen. Als Student und Referendar haben Sie hier die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung. Wir, die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover, beantworten Ihnen drei häufig gestellte Fragen zur komplexen Materie.

Bin ich als Student oder Referendar automatisch krankenversichert?

Die Frage, ob Sie als Student oder Referendar automatisch krankenversichert sind, kommt spätestens mit den ersten Einstellungsunterlagen und Hinweiszetteln auf. Da in Deutschland jede Person verpflichtet ist, eine Krankenversicherung zu besitzen, waren Sie bereits vor der Verbeamtung auf Widerruf versichert – entweder gesetzlich oder privat.
 
Wenn Sie gesetzlich versichert waren, läuft diese Versicherung ohne Ihr Zutun weiter. Lediglich der Beitrag wird neu berechnet, da Sie als Student bzw. Referendar schließlich ein anderes Monatseinkommen erzielen. Allerdings haben Sie auch die Möglichkeit, die gesetzliche Krankenversicherung zu kündigen und zum Einstellungstermin in die private Krankenkasse einzusteigen. Hierzu müssen Sie bei Ihrem örtlichen Berater – beispielsweise der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover – einen Vertrag mit der Gesellschaft Ihrer Wahl abschließen.
 
Waren Sie vor dem Einstieg ins Beamtenverhältnis schon privat versichert, wird lediglich Ihr Tarif auf ein Beihilfemodell umgestellt. Mit hoher Wahrscheinlichkeit sinken Ihre Beiträge um rund die Hälfte – das hängt aber von Ihrer persönlichen Situation ab.

Welche besonderen Versicherungen gibt es für Studenten und Referendare?

Neben der privaten Krankenversicherung, die in jedem Fall auf die Beihilfe Ihres Dienstherrn abgestimmt sein muss, gibt es weitere Versicherungen für angehende Beamte. Als Referendar empfehlen wir Ihnen über die Krankenversicherung hinaus diese Versicherungen:

  • Diensthaftpflicht (mit Privathaftpflicht): Die Diensthaftpflichtversicherung ergänzt die „normale“ Haftpflicht und ersetzt Schäden, für die Sie Ihr Dienstherr haftbar machen kann. Das klassische Beispiel: Sie verlieren den Schlüssel für das Dienstgebäude, in dessen Folge die gesamte Schließanlage getauscht werden muss. Diese Kosten werden von einer Diensthaftpflicht übernommen, die normale Haftpflicht leistet hier nicht.
  • Dienstunfähigkeitsversicherung: Sie kommt für die finanzielle Lücke auf, wenn Sie Ihre dienstlichen Aufgaben nicht mehr erfüllen können und Ihr Dienstherr Sie für dienstunfähig erklärt hat. Sie ist existenziell notwendig, insbesondere wenn Sie monatliche Fixkosten haben, die Sie nur aus Ihrem Gehalt decken.

Sie sind sich noch nicht sicher, welche Versicherung mit welchen Konditionen für Sie infrage kommt? Kontaktieren Sie uns gerne unverbindlich. Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover ermittelt mit Ihnen zusammen gerne den perfekten Versicherungsschutz.

Brauche ich als Student oder Referendar überhaupt eine Krankenversicherung?

Manchmal erscheint die Krankenversicherung wie ein Laster – Sie werden nie krank, zahlen aber trotzdem laufend hohe Beiträge. Für den ein oder anderen mag es daher naheliegend sein, auf die Krankenversicherung zu verzichten – insbesondere, weil Sie als Referendar nicht mehr gesetzlich pflichtversichert sind – und die Behandlungskosten selbst zu tragen.
 
Allerdings ist die Krankenversicherung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, Sie müssen sich also versichern. Ob privat oder gesetzlich, stellt Ihnen der Gesetzgeber frei – auf den Krankenversicherungsschutz zu verzichten, ist jedoch nicht möglich. Verstöße können hier mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Kann ich mich als Student und Referendar auch gesetzlich versichern?

In beiden Fällen ist es ohne Probleme möglich, in die gesetzliche Krankenversicherung einzusteigen oder dort zu verbleiben. Wenn Sie Student sind und Ihr Einkommen unter einer gewissen Grenze liegt, sind Sie sogar beitragsfrei versichert.
 
Als Referendar in die gesetzliche Krankenkasse zu wechseln, ist zwar möglich, lohnt sich aber selten. Der Grund ist, dass der Dienstherr in den meisten Bundesländern nur die Krankheitskosten übernimmt, für die er eine Rechnung vorliegen hat. Die Rechnung erhalten Sie als Privatpatient vom Arzt und reichen Sie bei der Beihilfe und Ihrer Krankenversicherung ein. Wenn Sie jedoch gesetzlich versichert sind, tragen Sie Ihren vollen Beitrag selbst – schließlich erhalten Sie hier keine Abrechnung über die erbrachten Leistungen des Arztes.

Kontaktieren Sie uns

DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG

Unserer Meinung nach sollte die Krankenversicherung der DBV ein tagtäglicher Begleiter für jeden Beschäftigten des öffentlichen Dienstes sein. Unsere Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hannover informieren Sie gern im Rahmen eines unverbindlichen Beratungsgesprächs zu den Details unseres Versicherungsschutzes.

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