Beihilfe für Polizeibeamte

DBV Deutsche Beamtenversicherungen Denis Lindenblatt in Berlin

Beamtinnen und Beamte der Polizei haben, wenn keine Heilfürsorge gewährt wird, einen Anspruch auf Beihilfe. Die Beihilfe für Polizisten umfasst dabei mindestens 50 Prozent der Krankheitskosten, die andere Hälfte übernimmt eine private Krankenversicherung. Das erfahrene Team der DBV Deutsche Beamtenversicherungen Denis Lindenblatt in Berlin gibt einen umfassenden Überblick über Beihilfe und passende Versicherungslösungen!

Beihilfe und Heilfürsorge bei der Polizei im Überblick

Je nach Dienstherr erhalten Beamte der Polizei entweder die Beihilfe oder alternativ freie Heilfürsorge. Früher oder später wechselt der Anspruch allerdings in jedem Fall auf die Beihilfe, da die Heilfürsorge mit Eintritt in den Ruhestand wegfällt. Hier oder bereits während des aktiven Dienstes benötigen Polizisten dann eine private Krankenversicherung, die die Lücke zwischen Beihilfe-Erstattung und tatsächlichen Krankheitskosten schließt.
 
Denn die Beihilfe übernimmt nur 50 oder 70 Prozent der Krankheitskosten, je nach Familienstand. Durch die gesetzliche Krankenversicherungspflicht müssen Polizisten die entstehende Absicherungslücke mit einer privaten Krankenversicherung für Polizeibeamte schließen. Sie sichert also die verbleibenden 30 oder 50 Prozent der krankheitsbedingten Aufwendungen ab. Im Ergebnis sind Sie zu 100 Prozent versichert.
 
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Beihilfe ist allerdings eine Rechnung vom Arzt oder von der Apotheke. Diese erhalten Sie nur, wenn Sie privat krankenversichert sind. Ohne PKV und als Mitglied der gesetzlichen Kasse können Sie die Beihilfe daher nicht nutzen. Sie zahlen den vollen Versicherungsbeitrag aus Ihren Bruttobezügen, da das Beamtensystem keinen echten Arbeitgeber-Anteil kennt.
 
Die private Krankenversicherung ist für Polizeibeamte daher regelmäßig die beste und ganzheitlichste Absicherungsmethode. Nur sie lässt sich an die Beihilfe anpassen und ist dadurch auch entsprechend günstiger als eine vergleichbare Vollversicherung, wie sie etwa Selbstständige benötigen. Hintergrund ist, dass die PKV bei Beamten maximal 50 Prozent der entstehenden Krankheitskosten übernehmen muss.

Beihilfe für Polizeibeamte – Leistungen und Vorteile der DBV-PKV

Mit der privaten Krankenversicherung für Polizeibeamte der DBV nutzen Sie die Vorteile, die die Beihilfe hat, als Polizeibeamter umfassend aus. Sie profitieren unter anderem von folgenden starken Leistungen:

  • Weltweiter Versicherungsschutz, vor allem auch außerhalb der Länder in der Europäischen Union (EU)
  • Umfassende Leistungen, die Sie durch das Bausteinsystem der PKV selbst miteinander kombinieren können
  • Wahlleistungen im Krankenhaus wie Chefarztbehandlung und Einzelzimmer sind umfassend mitversicherbar
  • Ändert sich Ihr Beihilfesatz, passen Sie Ihre Krankenversicherung einfach daran an. Selbiges gilt, wenn der Dienstherr Änderungen bei den aktuell gültigen Beihilfevorschriften vornimmt
  • Nehmen Sie im Versicherungsjahr keine oder nur bestimmte Leistungen in Anspruch, erhalten Sie einen Teil der gezahlten Beiträge zurück
  • Beiträge für die private Krankenversicherung können Sie in voller Höhe steuerlich als Sonderausgaben geltend machen

Wir beraten Sie gern

Sie möchten mehr über Beihilfe und Heilfürsorge für Polizisten erfahren? Wünschen Sie eine umfassende erste Beratung zur privaten Kranken- oder einer anderen Versicherung? Dann zögern Sie nicht und vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin vor Ort. Das erfahrene Team der DBV Deutsche Beamtenversicherungen Denis Lindenblatt in Berlin freut sich bereits auf Sie!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Denis Lindenblatt
Burgemeisterstr. 32
12103 Berlin
Termin vereinbaren 030 7947380 030 79473811 Filialen & Team
Heute:
Nach Vereinbarung
Montag:
09:00 bis 18:00
Dienstag:
09:00 bis 18:00
Mittwoch:
09:00 bis 18:00
Donnerstag:
09:00 bis 18:00
Freitag:
09:00 bis 15:00
karte
In Google Maps öffnen