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DBV Denis Lindenblatt in Berlin Dienstunfähigkeitsversicherung

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten, Referendare und Lehrer der AXA Hauptvertretung Michael Wudtke & Denis Lindenblatt in Berlin-Tempelhof

In einigen Berufen besteht ein hoher Druck und ein erhebliches Stresspotenzial. Das betrifft auch Sie als Student, Referendar und Lehrer. Damit steigt das Risiko einer Dienstunfähigkeit. Laut Statistik wird jeder zehnte Lehrer dienstunfähig. Wir von der AXA Hauptvertretung Michael Wudtke & Denis Lindenblatt in Berlin-Tempelhof empfehlen Ihnen rechtzeitig vorzusorgen und eine Dienstunfähigkeitsversicherung so früh wie möglich abzuschließen. Im Ernstfall bleiben Ihnen die finanziellen Herausforderungen erspart.

Wann sind Sie dienstunfähig?

Konnten Sie als Student, Referendar und Lehrer aufgrund einer Erkrankung weniger als 3 Monate in den vergangenen 6 Monaten Ihrem Dienst nachgehen und sollte auch in den nächsten 6 Monaten keine Aussicht auf eine Veränderung bestehen, werden Sie in den Ruhestand versetzt. Damit erhalten Sie Ruhegehalt, das sich auf maximale 72 % des letzten Gehalts nach 40 Dienstjahren beläuft. Damit gehen finanzielle Einbußen einher, die einen Einschnitt in Ihren Lebensstandard bedeuten. Vor allem Beamte auf Widerruf oder auf Probe und sogar junge Beamte auf Lebenszeit im Falle einer Dienstunfähigkeit haben meist keine Ansprüche auf die staatlichen Leistungen.

Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der AXA Hauptvertretung Michael Wudtke & Denis Lindenblatt in Berlin-Tempelhof erhalten Sie als Student, Referendar und Lehrer ein monatliches Ruhegehalt, das die finanzielle Lücke schließt.

Darauf sollten Sie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten, Referendare und Lehrer achten:

Sie als Student, Referendar und Lehrer können nur dienstunfähig jedoch nicht berufsunfähig werden. Damit die Entscheidung des Dienstherrn auch bei einem Versicherer geltend gemacht werden kann, benötigen Sie

  • das Entlassungs- beziehungsweise Ruhestandszeugnis sowie
  • die Amtsärztliche Zeugnis.

Zudem achten Sie bei Vertragsabschluss auf die „richtige“ und „falsche“ Dienstunfähigkeitsklausel. Bei der „richtigen Klausel“ gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit, während bei der „falschen Klausel“ die Berufsunfähigkeit nach der Anwendung der allgemeinen Absätze beurteilt wird. So kann es sein, dass Sie keinen Anspruch auf Leistung im Rahmen der Dienstunfähigkeitsversicherung haben.

Wir beraten Sie gern

Haben Sie noch Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten, Referendare und Lehrer? Gerne helfen wir von der AXA Hauptvertretung Michael Wudtke & Denis Lindenblatt in Berlin-Tempelhof Ihnen weiter. Setzen Sie sich gleich mit uns in Verbindung.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Denis Lindenblatt
Burgemeisterstr. 32
12103 Berlin
Termin vereinbaren 030 7947380 030 79473811 Filialen & Team
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