Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Alexander Engelmann in Leer
Finanzielle Sicherheit im Ernstfall
Müssen Lehrer aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft ihren Dienst aufgeben, endet ihre aktive Laufbahn abrupt. Die Gründe dafür sind vielfältig – von langwierigen Erkrankungen über Einschränkungen des Bewegungsapparates bis hin zu psychischen Belastungen.
Was dabei häufig unterschätzt wird: Dienstunfähigkeit bedeutet nicht nur das Aus im Berufsalltag, sondern bringt auch spürbare finanzielle Nachteile mit sich. Genau an diesem Punkt setzt die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Alexander Engelmann in Leer an und sorgt für Ihre finanzielle Sicherheit

Rundum abgesichert mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer
Lehrer übernehmen eine große Verantwortung – sowohl im Unterricht als auch für ihre eigene Zukunft. Deshalb ist es entscheidend, frühzeitig für den Ernstfall vorzusorgen. Mit einer Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Alexander Engelmann in Leer sichern Sie sich zuverlässig gegen die finanziellen Folgen eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Dienst ab.
Wann gelten Lehrer als dienstunfähig?
Lehrer können dienstunfähig werden, wenn sie weniger als 50 % ihrer regulären Aufgaben erfüllen und dieser Zustand voraussichtlich mindestens sechs Monate anhält. In einem solchen Fall stellt der Amtsarzt die Dienstunfähigkeit fest, und der Dienstherr versetzt den Lehrer in den vorzeitigen Ruhestand.
Die Ursachen für Dienstunfähigkeit bei Lehrern sind meist Erkrankungen oder Unfälle, die eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit zur Folge haben.
Versorgung bei Dienstunfähigkeit
- Verbeamtete Lehrer erhalten nach etwa 40 Dienstjahren ein Ruhegehalt von rund 72 % ihres letzten Gehalts. Dies deckt häufig nur die Grundkosten, während der gewohnte Lebensstandard schwer zu halten ist.
- Beamte auf Probe oder Widerruf gehen leer aus und haben zu diesem Zeitpunkt keinen Anspruch auf staatliche Leistungen.
Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Alexander Engelmann in Leer bietet hier zuverlässigen Schutz und sorgt dafür, dass Sie auch im Ernstfall finanziell abgesichert sind.

Unser Tipp
Achten Sie darauf, dass Ihre Dienstunfähigkeitsversicherung eine echte DU-Klausel enthält. Nur so ist sichergestellt, dass Ihre Absicherung im Ernstfall auch tatsächlich leistet.
Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Alexander Engelmann in Leer bietet Ihnen genau diesen Schutz – zuverlässig und auf Ihre Situation zugeschnitten.
Warum ist die DU-Klausel in einer Dienstunfähigkeitsversicherung so wichtig?
Für Lehrer ist es entscheidend, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Alexander Engelmann in Leer eine DU-Klausel enthält. Diese regelt genau, unter welchen Bedingungen die Versicherung im Falle einer Dienstunfähigkeit leistet.
Mit einer DU-Klausel reicht bereits die offizielle Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn, um die vereinbarte Rente zu erhalten. Ohne diese Klausel müssen Lehrer zusätzlich nachweisen, dass sie ihrem Beruf dauerhaft nicht mehr nachgehen können – ein oft schwieriges und langwieriges Verfahren.
Unterschieden wird zwischen zwei Varianten:
- Echte DU-Klausel: Die Zahlung erfolgt automatisch, sobald der Dienstherr die Dienstunfähigkeit offiziell bestätigt.
- Unechte DU-Klausel: Die Versicherung prüft eigenständig, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Dies kann zu Verzögerungen oder sogar Problemen bei der Leistungsbewilligung führen.
Eine echte DU-Klausel bietet Lehrern die größtmögliche Sicherheit und sollte in keiner Dienstunfähigkeitsversicherung fehlen.
Häufig gestellte Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer
Lehrer tragen hohe Verantwortung – doch plötzliche Dienstunfähigkeit kann ihre Zukunft stark beeinträchtigen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Alexander Engelmann in Leer schützt zuverlässig vor Einkommensverlusten und ergänzt staatliche Leistungen. Damit Sie optimal informiert sind, haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten kompakt zusammengestellt.
Warum ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer notwendig?
Sie schützt vor Einkommensverlust, wenn Sie Ihren Beruf nicht mehr ausüben können. Besonders Referendare und Beamte auf Probe sind bei Dienstunfähigkeit ohne staatliche Versorgung abgesichert.
Für wen ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung sinnvoll?
Grundsätzlich kann jeder Lehrer dienstunfähig werden. Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer richtet sich jedoch speziell an verbeamtete Lehrer. Gerade in den ersten fünf Dienstjahren haben Beamte nur sehr geringe oder gar keine Versorgungsansprüche. Im Ernstfall sorgt die Dienstunfähigkeitsversicherung mit einer monatlichen Rente für finanzielle Sicherheit.
Was unterscheidet eine Dienstunfähigkeitsversicherung von einer Berufsunfähigkeitsversicherung?
Die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Alexander Engelmann in Leer ist speziell auf Beamte zugeschnitten und berücksichtigt die Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn.
Ab wann greift die staatliche Versorgung für verbeamtete Lehrer?
Ein Anspruch auf staatliche Ruhestandsversorgung entsteht erst nach fünf Jahren. Vorher besteht ohne private Absicherung ein erhebliches finanzielles Risiko.
Jetzt beraten lassen
Haben Sie Fragen zur Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer? Kontaktieren Sie die Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Alexander Engelmann in Leer. Wir beraten Sie persönlich und unverbindlich – für Ihre finanzielle Sicherheit in jeder Lebenslage.
Termin vereinbarenAlexander Engelmann
Bremer Str. 65
26789 Leer
08:00 bis 16:00
08:00 bis 16:00
08:00 bis 16:00
08:00 bis 16:00
08:00 bis 16:00
08:00 bis 13:00
