Für Lehrer ist es entscheidend, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Alexander Engelmann in Leer eine DU-Klausel enthält. Diese regelt genau, unter welchen Bedingungen die Versicherung im Falle einer Dienstunfähigkeit leistet.
Mit einer DU-Klausel reicht bereits die offizielle Feststellung der Dienstunfähigkeit durch den Dienstherrn, um die vereinbarte Rente zu erhalten. Ohne diese Klausel müssen Lehrer zusätzlich nachweisen, dass sie ihrem Beruf dauerhaft nicht mehr nachgehen können – ein oft schwieriges und langwieriges Verfahren.
Unterschieden wird zwischen zwei Varianten:
- Echte DU-Klausel: Die Zahlung erfolgt automatisch, sobald der Dienstherr die Dienstunfähigkeit offiziell bestätigt.
- Unechte DU-Klausel: Die Versicherung prüft eigenständig, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt. Dies kann zu Verzögerungen oder sogar Problemen bei der Leistungsbewilligung führen.
Eine echte DU-Klausel bietet Lehrern die größtmögliche Sicherheit und sollte in keiner Dienstunfähigkeitsversicherung fehlen.