Wann sind Sie als Lehrer und Referendar dienstunfähig?
Wenn Sie als Lehrer und Referendar weniger als 50 % Ihrer täglichen Aufgaben erfüllen können und das für die nächsten 6 Monate auch so Bestand hat, werden Sie vom Amtsarzt für dienstunfähig erklärt und Ihr Dienstherr schickt Sie in den vorzeitigen Ruhestand.
Wichtig: Die Dienstunfähigkeit resultiert dabei aus einem Unfall oder einer Erkrankung.
Da Ihr Dienstherr seinen Fürsorgeversprechen nachkommen muss, erhalten Sie als verbeamteter Lehrer nach 40 Dienstjahren ein Ruhegehalt von ca. 72 % Ihres letzten Gehalts. Eventuell können Sie davon noch Ihren Lebensunterhalt decken, allerdings wird es mit dem Halten Ihres gewohnten Lebensstandards knapp. Sie als Beamter auf Widerruf oder auf Probe hingegen gehen gänzlich leer aus. Selbst auf staatliche Leistungen haben Sie zu dieser frühen Zeit Ihrer Karriere keinen Anspruch. Aus diesen Gründen gehört die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare beziehungsweise die Dienstanfänger-Police Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Andreas Schütte in Meppen zu den wichtigsten Absicherungen in Ihrem Versicherungsportfolio.
