

Gesellschaften
DBV Deutsche Beamtenversicherung Lebensversicherung, Zweigniederlassung der AXA Lebensversicherung AG
65189 Wiesbaden
Postanschrift: 65170 Wiesbaden
Mitglieder des Vorstandes:
Herr Dr. Thilo Schumacher (Vorsitzender)
Frau Irina Buchmann
Herr Dr. Achim Dahlbokum
Herr Dr. Karsten Dietrich
Herr Kayum Guerrero
Frau Daniela-Carina Pohl
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Herr Antimo Perretta
Sitz der Gesellschaft:
Köln
Handelsregister Köln HR B Nr. 271
Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt.-Ident.-Nr.): DE 122786679
DBV Deutsche Beamtenversicherung, Zweigniederlassung der AXA Versicherung AG
65189 Wiesbaden
Postanschrift: Postfach 92 03 01, 51153 Köln
Mitglieder des Vorstandes:
Herr Dr. Thilo Schumacher (Vorsitzender)
Frau Irina Buchmann
Herr Dr. Achim Dahlbokum
Frau Daniela-Carina Pohl
Herr Dr. Marc Daniel Zimmermann
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Herr Antimo Perretta
Sitz der Gesellschaft:
Köln
Handelsregister Köln HR B Nr. 21298
Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt.-Ident.-Nr.): DE 122786679
Versicherungsteuernr.: 810/V90810002421
DBV Deutsche Beamtenversicherung Krankenversicherung, Zweigniederlassung der AXA Krankenversicherung AG
Abraham-Lincoln-Park 5
65189 Wiesbaden
Postanschrift: 65172 Wiesbaden
Mitglieder des Vorstandes:
Herr Dr. Thilo Schumacher (Vorsitzender)
Frau Irina Buchmann
Herr Dr. Achim Dahlbokum
Herr Dr. Karsten Dietrich
Herr Kayum Guerrero
Frau Daniela-Carina Pohl
Vorsitzender des Aufsichtsrates:
Herr Antimo Perretta
Sitz der Gesellschaft:
Köln
Handelsregister Köln HR B Nr. 1012
Umsatzsteueridentifikationsnummer (USt.-Ident.-Nr.): DE 122786679
Versicherungsteuernr.: 810/V90810030208
Zuständige Aufsichtsbehörde
Graurheindorfer Str. 108
53117 Bonn
Sie erreichen die BaFin über folgende E-Mail-Adresse: poststelle@bafin.de
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.bafin.de
Beteiligungen und Vergütung
Der Versicherungsvermittler unterhält weder direkte noch indirekte Beteiligungen von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens noch besitzen Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen des Versicherungsunternehmens eine direkte oder indirekte Beteiligung von über zehn Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Versicherungsvermittlers.
Die Agentur erhält für die Vermittlung der Produkte eine Provision sowie ggf. Zuwendungen von den Versicherungsunternehmen.
Beschwerdemangement bei AXA
Informationen zur Beschwerdebearbeitung
Auf welchem Weg können Sie sich bei uns beschweren?
Es ist uns wichtig, möglichst schnell eine Lösung für Ihr Anliegen zu finden. Sie erreichen unsere Mitarbeiter im Beschwerdemanagement unter der Nummer 0221 148-38080 montags bis freitags von 07:30 – 18:00 Uhr.
Welche externen Beschwerdestellen gibt es?
Sie können Ihre Beschwerde auch an den zuständigen Ombudsmann richten. Dieses außergerichtliche Streitschlichtungsverfahren ist für Sie kostenlos.
Zuständig für die Private Kranken- und Pflegeversicherung:
Ombudsmann
Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 060222
10052 Berlin
Hotline: 01802 / 550 444
Fax: 030 / 204 589 31
Weitere Informationen finden Sie im Internet: www.pkv-ombudsmann.de
Zuständig für alle anderen Versicherungszweige:
Versicherungsombudsmann e.V.
Postfach 080 632
10006 Berlin
Tel.: 0800 3696000
Fax: 0800 3699000
E-Mail: Beschwerde@versicherungsombudsmann.de
Weitere Informationen finden Sie im Internet: www.versicherungsombudsmann.de
Auch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nimmt Ihre Beschwerde entgegen. Sie erreichen die BaFin unter folgenden Adressen: BaFin Adressen
In der Regel fordern Ombudsmann und Finanzdienstleistungsaufsicht das betroffene Versicherungsunternehmen auf, zu der vorliegenden Beschwerde ausführlich Stellung zu nehmen. Erst im Anschluss daran erhält der Beschwerdeführer eine abschließende Antwort. Bitte rechnen Sie also mit einer deutlich längeren Bearbeitungszeit, wenn Sie sich an eine externe Beschwerdestelle wenden.
Selbstverständlich steht es Ihnen frei, Ihre Beschwerde zeitgleich an mehrere Ansprechpartner zu richten; bitte bedenken Sie aber, dass dieses Vorgehen einen erhöhten Abstimmungsaufwand mit sich bringt und damit zu weiteren Verzögerungen führen kann.