Als Lehrkraft handeln Sie in einem rechtlichen Sonderverhältnis zu Ihrem Dienstherrn. Grundsätzlich haftet der Staat für Amtspflichtverletzungen gegenüber geschädigten Dritten. Bei grober Fahrlässigkeit kann er jedoch im Wege des Regresses auf Sie persönlich zugreifen.
Gerade im Schulalltag entstehen viele Situationen mit Haftungspotenzial. Aufsichtspflichten auf Ausflügen, der Umgang mit Schulmaterial oder Entscheidungen im Unterricht selbst bergen Risiken. Ohne die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer der DBV Deutsche Beamtenversicherung Benjamin Strahlke in Göttingen tragen Sie dieses Risiko im Zweifel allein.
Das kann bei Personenschäden schnell zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Gerade bei schweren Verletzungen von Schülern während einer Aufsichtssituation können die Forderungen sehr hoch ausfallen. Eine gezielte Absicherung ist deshalb für jede Lehrkraft sinnvoll.
Auch bei Sachschäden entstehen häufig Konflikte, die ohne passenden Schutz zu Lasten der Lehrkraft gehen. Ein beschädigtes Tablet, ein zerstörtes Musikinstrument oder ein Schaden an schulischen Einrichtungen können teuer werden. Die Diensthaftpflichtversicherung für Lehrer fängt genau diese Fälle ab.