Prüfung und Abwehr unberechtigter Ansprüche
Nicht jede Schadensersatzforderung ist automatisch berechtigt. Gerade bei Vorfällen im Schulalltag kann unklar sein, wer tatsächlich verantwortlich ist und ob eine Pflichtverletzung vorliegt. Die Diensthaftpflichtversicherung für Lehramtsstudierende prüft deshalb zunächst die rechtliche Haftung.
Stellt sich heraus, dass kein Anspruch besteht, übernimmt der Versicherer die Abwehr der Forderung. Dazu können auch notwendige Kosten für Anwälte, Gerichte oder Gutachten gehören. Ist der Anspruch berechtigt, wird der Schaden im Rahmen der vereinbarten Leistungen reguliert.
Damit bietet die Diensthaftpflichtversicherung für Lehramtsstudierende der DBV Deutsche Beamtenversicherung Böger & Kossak oHG in Bremerhaven nicht nur finanziellen Schutz, sondern auch Unterstützung bei der Klärung komplexer Haftungsfragen.