Krankenversicherung für Heilfürsorgeberechtigte

Für Sie als aktiven Beamten ist der Heilfürsorgeanspruch immer zeitlich befristet: Er kann nach dem Ende der Ausbildung oder bei einer Versetzung enden. Er läuft jedoch spätestens aus, sobald Sie in den Ruhestand eintreten. Sie haben dann Anspruch auf Beihilfe. 

Für diesen Fall empfehlen wir Ihnen eine Anwartschaft-Versicherung.

Service von DBV

Spezialist für den Öffentlichen Dienst

Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um Versicherungen für Beamte und Angestellte des Öffentlichen Dienstes. Überzeugen Sie sich selbst!

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Christian Holbinger
Brunnenstr. 19
85570 Ottenhofen
Termin vereinbaren 08121 1532 0172 2931532 08121 45145
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