Welche Leistungen Lehrer bei einer Dienstunfähigkeit erhalten, hängt von ihrem Status ab. Während Beamte auf Lebenszeit ruhegehaltsfähige Dienstbezüge beziehen, erhalten Beamte auf Probe oder Widerruf bei einer Entlassung wegen Dienstunfähigkeit in der Regel kein Ruhegehalt. Für sie ist eine private Absicherung besonders wichtig.
Das Ruhegehalt reicht aber häufig nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu erhalten. Aus diesem Grund ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln für Lehrer während ihrer gesamten Laufbahn entscheidend.
Durch eine Dienstunfähigkeitsversicherung erhalten Lehrer die vertraglich vereinbarte monatliche Rente. Diese wird üblicherweise bis zur eigentlichen Pensionierung ausgezahlt. Abhängig von der jeweiligen Besoldungsgruppe ist eine höhere oder niedrigere Absicherung möglich. Außerdem erfolgt eine Beitragsbefreiung während der Leistungsphase, was Betroffene finanziell absichert.
Im Laufe der Jahre ist es kein Problem, Anpassungen an der Versicherung vorzunehmen, wenn sich der Bedarf ändert. Das ist beispielsweise der Fall, wenn Lehrer heiraten, ein Haus bauen oder Kinder bekommen. Angenehm ist ferner, dass ein weltweiter Schutz besteht, unabhängig davon, wo Lehrkräfte tätig werden.