Als verbeamteter Lehrer oder Referendar befinden Sie sich in einem besonderen öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis, das von gegenseitigen Rechten und Pflichten geprägt ist. Der Lehrer oder Referendar ist zu Dienst und Treue verpflichtet. Im Gegenzug muss der Dienstherr Fürsorgepflichten erfüllen.
Hierzu gehört nicht nur die finanzielle Fürsorge (Gehalt), sondern auch die gesundheitliche Fürsorge. Der Gesundheitsfürsorgepflicht kommt Ihr Dienstherr durch die Beihilfe nach. Hier übernimmt er einen Teil der erstattungsfähigen Gesundheitskosten. Den Rest muss der Beamte selber übernehmen.
Hierfür benötigt er eine Krankenversicherung, die die Restkosten zuverlässig abdeckt. Mit der beihilfekonformen privaten Krankenversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Claus Decker oHG in Köln sind Lehrer und Referendare auf der sicheren Seite.