Beihilfe & Dienstherr
Besonderheiten der privaten Krankenversicherung bei Referendaren & Lehramtsanwärtern
Als Referendar oder Lehramtsanwärter bekommst du Beihilfe. In diesem Rahmen übernimmt der Dienstherr einen Teil deiner Krankheitskosten, sofern du diese durch eine Rechnung nachweisen kannst. Dadurch sind gesetzlich Versicherte automatisch vom Beihilfeanspruch ausgenommen, denn alle Leistungen werden hier direkt über das Kärtchen abgerechnet. Sie tragen den gesamten GKV-Beitrag daher von ihren Bruttobezügen.
Die private Krankenversicherung für Referendare & Lehramtsanwärter übernimmt immer den Teil der Kosten, der nach der Beihilfeerstattung verbleibt. Wie hoch dieser Anteil ausfällt, richtet sich nach dem Beihilfesatz, welcher bestimmt, in welcher Höhe du Beihilfe bekommst:
- Beamte mit weniger als zwei Kindern erhalten 50 Prozent
- Ab dem zweiten Kind erhalten Beamte 70 Prozent
- Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamte bekommen ebenfalls 70 Prozent
- Kindern von Beamten stehen 70 oder 80 Prozent Beihilfe zu