Beamtinnen und Beamte sind dienstunfähig, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen und voraussichtlich dauerhaft nicht mehr vollständig für die Erfüllung ihrer dienstlichen Pflichten geeignet sind. Der Amtsarzt stellt die Dienstunfähigkeit entweder auf Antrag des Beamten selbst oder des Dienstherrn fest. Hier kommt die Dienstanfänger-Police ins Spiel, denn je nach Status hat die Dienstunfähigkeit unterschiedliche Folgen:
- Beamte auf Widerruf und Probe werden bei Dienstunfähigkeit aus dem Beamtenverhältnis entlassen; sie verlieren alle Ansprüche auf Besoldung, Beihilfe und Versorgung
- Beamtinnen und Beamte auf Lebenszeit verlieren zwar nicht ihren Beamtenstatus, werden aber in den Ruhestand versetzt und erhalten lediglich ein Ruhegehalt. Dieses liegt bei mindestens 1.800 Euro (Durchschnitt) und damit deutlich unter den früheren Bezügen
Beispiel: Sie sind Beamtin auf Probe und verdienen, da Sie Ihren Vorbereitungsdienst erfolgreich absolviert haben, aktuell 2.800 Euro netto. Nun werden Sie wegen eines privaten Unfalls dienstunfähig. Der Dienstherr entlässt Sie aus dem Dienst, was mit dem Verlust von 2.800 Euro pro Monat verbunden ist (Versorgungslücke). Da auch die Beihilfe wegfällt, wird die Krankenversicherung nun ebenfalls teurer.
Vor allem in den ersten Dienstjahren sorgt die Dienstanfänger-Police dafür, dass Sie im Fall der Fälle nicht vor dem Ruin stehen. Denn Sie erhalten eine monatliche Dienstunfähigkeitsrente, wenn Sie vom Dienstherrn entlassen oder in den Ruhestand versetzt werden. Die Rente können Sie entsprechend niedriger ansetzen, wenn Sie Beamtin oder Beamter auf Lebenszeit sind. Denn hier rechnen Sie den Anspruch auf Versorgung auf die DU-Rente an.
Gleichzeitig beinhaltet die Dienstanfänger-Police der DBV eine private Altersvorsorge. Sie ist dadurch eine sogenannte Kombiversicherung.