Wer als Polizeianwärter, im Justizdienst oder beim Zoll zunächst Heilfürsorge erhält, sollte den späteren Wechsel in die beihilfekonforme Absicherung frühzeitig vorbereiten. Eine Anwartschaft kann den Zugang sichern, sobald der Anspruch auf Heilfürsorge endet.
Der große Vorteil: Der spätere Eintritt kann je nach Gestaltung ohne erneute Gesundheitsprüfung erfolgen. Dadurch bleibt der Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses maßgeblich. Spätere Erkrankungen wirken sich dann nicht erneut auf die Versicherbarkeit aus.
Nach Ende der Heilfürsorge kann die private Krankenversicherung für Polizei, Justiz & Zoll den Beihilfeanspruch gezielt ergänzen. Die Absicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Eckstein & Eckstein OHG in Traben-Trarbach berücksichtigt dabei Dienststatus, Beihilfesatz und gewünschten Leistungsumfang, damit die Absicherung langfristig zur Beamtenlaufbahn passt.