Polizisten sind als Beamte zwar gut abgesichert, doch es gibt wichtige Unterschiede zur klassischen Berufsunfähigkeit. Bei einer Dienstunfähigkeit wird festgestellt, dass der Beamte seinen Dienst aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben kann. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeit wird dabei nicht geprüft, ob eine andere Tätigkeit möglich wäre.
Das Risiko, dienstunfähig zu werden, betrifft insbesondere Polizisten, da sie täglich hohen körperlichen und psychischen Anforderungen ausgesetzt sind. Gerade junge Polizisten und Anwärter sollten frühzeitig an ihre Absicherung denken.
In den ersten fünf Dienstjahren haben sie oft keinen oder nur einen geringen Anspruch auf Ruhegehalt, sodass eine Dienstunfähigkeitsversicherung existenzsichernd sein kann. Auch bei Teildienstunfähigkeit, wenn der Dienst zwar noch möglich, aber stark eingeschränkt ist, kann die finanzielle Absicherung entscheidend sein.