
Wohnungsbauprämie
Zusätzlich zur Arbeitnehmersparzulage gibt es für Bausparverträge die Wohnungsbauprämie. Diese beträgt 10 % auf jährlich maximal 700 Euro der eigenen Sparbeiträge (70 Euro). Um die Wohnungsbauprämie zu erhalten, dürfen Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten: 35.000 Euro zu versteuernden Einkommen für Alleinstehende und 70.000 Euro für Verheiratete. Die Wohnungsbauprämie unterstützt den Aufbau von Eigenkapital für wohnwirtschaftliche Zwecke, wie den Bau oder Kauf eines Eigenheims.