Viele Verwaltungsbeamte gehen davon aus, dass der Dienstherr sie im Ernstfall vollständig auffängt. Diese Annahme trügt in mehreren Punkten. Das Ruhegehalt richtet sich nach den tatsächlich abgeleisteten Dienstjahren, nicht nach dem letzten Gehalt.
Wer noch nicht lange im Dienst steht, erreicht selten den vollen Ruhegehaltssatz. Gerade jüngere Beamte in Ausbildung, auf Probe oder auf Widerruf tragen ein besonders hohes finanzielles Risiko. Ein psychisches Leiden oder eine chronische Erkrankung kann die Laufbahn abrupt beenden, bevor überhaupt Ansprüche entstanden sind.
Auch Beamte auf Lebenszeit sind nicht automatisch abgesichert. Reduzierte Bezüge treffen oft auf laufende Kredite, Mietzahlungen oder familiäre Verpflichtungen. Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Hornig & Knoch oHG in Hildesheim gleicht diese Differenz gezielt aus.
Bedenken Sie zudem, dass Ihre private Lebensplanung meist auf dem vollen Nettoeinkommen aufbaut. Ein Auto wird finanziert, eine Wohnung eingerichtet, Rücklagen für die Familie gebildet. Sinken die Bezüge durch Dienstunfähigkeit spürbar, geraten diese Pläne schnell ins Wanken. Deshalb lohnt sich eine frühzeitige und realistische Einschätzung der eigenen Versorgungslücke.