Sind Sie innerhalb der letzten sechs Monaten länger als drei Monate krankheitsbedingt ausgefallen, konnten Sie 50 % Ihres Dienstes nicht mehr leisten. Ist dies auch für die kommenden sechs Monate der Fall, so erhalten Sie von Ihrem Amtsarzt höchstwahrscheinlich die Diagnose „dienstunfähig“. Auf Grundlage des Befunds obliegt es Ihrem Dienstherrn Sie nun in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen.
Entscheidet dieser sich dafür, gehören Sie zu über 30 % der Lehrkräfte, die von einem Verdienstausfall aufgrund einer Dienstunfähigkeit betroffen sind. Schneller, als die meisten denken, geht das mit folgenschweren Konsequenzen hinsichtlich Ihrer finanziellen Situation einher.
Sie als verbeamteter Lehrer erhalten erst nach 40 Dienstjahren ein Ruhegehalt von ca. 72 % Ihres letzten Gehalts. Je früher Sie ausscheiden, umso höhere Abschläge müssen Sie in Kauf nehmen. Vor allem junge verbeamtete Lehrer können nur auf die sogenannte „amtsabhängige Mindestversorgung“ hoffen, die gerade einmal 35 % Ihres letzten Gehalts beträgt. Dass Sie damit nicht mal Ihre Lebenshaltungskosten decken können, ist selbsterklärend. Aus diesem Grund ist die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Jens Berenbeck in Solingen so wichtig.