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DBV Joachim Kispert in Ludwigshafen am Rhein Dienstunfähigkeit für Lehrer

Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer

 der DBV Joachim Kispert in Ludwigshafen

Die Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer ist die wichtigste Absicherung gegen die teuren finanziellen Folgen, die eine Dienstunfähigkeit haben kann. Denn besonders in Ihren ersten Jahren als Lehrerin oder Lehrer haben Sie kaum einen Schutz, auch nicht über den Dienstherrn. Entscheiden Sie sich mit der DBV Joachim Kispert in Ludwigshafen daher noch heute für einen erfahrenen und starken Partner!

Die Bedeutung der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Grundsätzlich liegt eine Dienstunfähigkeit immer dann vor, wenn der Dienstherr feststellt, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr im Staatsdienst eingesetzt werden können. Je nachdem, welchen Status Sie bereits erreicht haben, sind die Folgen dieser Feststellung mehr oder weniger schwerwiegend:

  • Beamte auf Widerruf werden aus dem Beamtenverhältnis entlassen, wenn sie dienstunfähig sind
  • Auch als Beamtin oder Beamter auf Probe werden Sie entlassen und verlieren alle Besoldungs- und Versorgungsansprüche
  • Beamte auf Lebenszeit werden nicht entlassen, sondern in den Ruhestand versetzt und erhalten eine Pension

Das Ruhegehalt (= Pension) richtet sich nach den letzten Bezügen und den bereits geleisteten Dienstjahren, wobei es eine Untergrenze (Mindestpension) gibt. Sie liegt in der Regel bei rund 1.800 Euro, geringfügige Abweichungen zwischen den einzelnen Dienstherren sind aber normal.

Folgen für Beamte auf Wiederruf und Probe

Als Lehrerin oder Lehrer im Beamtenverhältnis auf Widerruf und Probe sind die Folgen einer Dienstunfähigkeit deutlich gravierender. Da hier Ihr gesamtes Einkommen verloren geht, müssen Sie entsprechende Einbußen in Kauf nehmen. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der Deutschen Beamtenversicherung sind Sie auf der sicheren Seite. Wir zahlen Ihnen eine monatliche Rente, wenn der Dienstherr die Dienstunfähigkeit feststellt.

Die DU-Klausel in der Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer

Grundsätzlich handelt es sich auch bei der Dienstunfähigkeitsversicherung „nur“ um eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Damit Sie als Beamtin oder Beamter aber tatsächlich versichert sind, wenn der Dienstherr eine Dienstunfähigkeit bescheinigt, brauchen Sie eine DU-Klausel in Ihrem Vertrag.
 
Nur mit einer „echten“ DU-Klausel wird die Dienstunfähigkeit direkt vom Versicherer anerkannt. Wir führen also keine weiteren Prüfungen mehr durch, sondern schließen uns der Feststellung des Dienstherrn an. Mit einer „unechten“ DU-Klausel kann es passieren, dass der Versicherer bei seiner Prüfung zu einem anderen Ergebnis als der Dienstherr kommt und die Leistung verweigert. Bei der DBV kann Ihnen das allerdings nicht passieren.

Die Leistungen der DBV DU-Versicherung für Lehrerinnen und Lehrer

Mit der passgenauen Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer profitieren Sie von zahlreichen, an deinen individuellen Bedarf angepassten Leistungen. Dabei deckt die DU-Versicherung unter anderem ab:

  • Echte DU-Klausel – wir erkennen die vom Dienstherrn festgestellte Dienstunfähigkeit sofort und ohne weitere Prüfung an
  • Sie bestimmen selbst, wie hoch die monatliche DU-Rente im Fall der Fälle sein soll
  • Die Rente wird von der DBV für die gesamte Zeit der Dienstunfähigkeit in voller Höhe ausgezahlt
  • Mit einer Dynamik passen wir Beitrag und Leistungen automatisch Jahr für Jahr um einen festen Prozentsatz an
  • Während Sie Leistungen aus der DU-Versicherung erhalten, müssen Sie keine Beiträge mehr zahlen

So sind Sie rundum bestens abgesichert. Sobald Sie als Beamtin oder Beamter Anspruch auf Pension haben, können Sie Ihre DU-Rente entsprechend reduzieren.

Wie beraten sie gern

Möchten Sie mehr über die DU-Versicherung für Lehrer erfahren? Vereinbaren Sie noch heute einen ersten Termin bei der DBV Deutsche Beamtenversicherung Joachim Kispert in Ludwigshafen, lassen Sie sich beraten oder ein individuelles Angebot erstellen!

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Häufig gestellte Fragen

Ab wann gilt man als DU und wer stellt es fest?

Eine Dienstunfähigkeit wird vom Amtsarzt auf Antrag des Beamten oder des Dienstherrn festgestellt. Sie liegt vor, wenn Sie Ihren Dienst aus gesundheitlichen Gründen voraussichtlich dauerhaft nicht mehr ausüben können.

Was ist der Unterschied zwischen Berufs- und Dienstunfähigkeit?

Eine Berufsunfähigkeit besteht, wenn Sie Ihren letzten Beruf für mindestens sechs Monate nicht mehr ausüben können. Für die Dienstunfähigkeit reicht bereits ein Zeitraum von drei Monaten und die Prognose „dauerhaft“ aus.
 

Für wen ist die DU-Versicherung sinnvoll?

Vor allem Lehrerinnen und Lehrer in den ersten Dienstjahren sind auf die Versicherung angewiesen. Denn wird bei einem Beamten auf Widerruf und Probe die Dienstunfähigkeit festgestellt, erfolgt die Entlassung aus dem Dienst. Damit verbunden ist der Verlust aller Ansprüche, insbesondere des auf Besoldung.

DBV Deutsche Beamtenversicherung
Joachim Kispert
In der Mörschgewanne 46
67065 Ludwigshafen am Rhein
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