In Deutschland sind alle Beamte während ihrer Arbeitszeit über die sogenannte Amtshaftung abgesichert. In der Regel kommt also der Dienstherr, in diesem Fall der Staat, für Schäden auf, die Sie während der Arbeitszeit verursachen. Allerdings läuft das nicht immer so problemlos ab: Nachdem der Staat die Forderung übernommen hat, kann er die entstandene Schadenssumme unter Umständen von Ihnen zurückfordern. Hier kommt die Diensthaftpflichtversicherung für Polizeibeamte ins Spiel.
Zur besseren Vorstellung ein praktisches Beispiel: Sie verlieren während Ihres Dienstes aus Unvorsichtigkeit Ihr Reizgasspray. Die Dose fällt einem Kind in die Hände, welches sich damit versehentlich leicht in die Augen sprüht. Die Eltern des Kindes fordern im Nachhinein anwaltlich ein Schmerzensgeld in Höhe von 4.500 Euro. Der Dienstherr übernimmt diese Forderung vorerst, fordert sie jedoch später von Ihnen, da Sie fahrlässig gehandelt haben.
Ohne eine Zusatzversicherung müssten Sie die volle Summe aus eigener Tasche zahlen, so übernimmt AXA die Kosten für die Forderung.
Durch die Diensthaftpflichtversicherung sind alle Personen-, Sach- und Vermögensschäden versichert. Ein Vermögensschaden wäre beispielsweise eine Forderung eines Unternehmers, dem durch eine unrechtmäßige Festhaltung Gewinn entgangen ist. Die Diensthaftpflichtversicherung ist eine rein berufliche Versicherung, sie kann jedoch mit anderen Versicherungen von AXA kombiniert werden, um attraktive Beitragsrabatte zu erhalten.