In den meisten Fällen haben Sie als Verwaltungsbeamter Anspruch auf Versorgungsleistungen. Diese sind im Beamtenversorgungsgesetz (BeamtVG) sowie den Ländervorschriften zu finden. Je nachdem, in welcher Phase Sie sich als Verwaltungsbeamte befinden und wie lange Sie schon Ihren Dienst verrichten, erhalten Sie unterschiedliche Beträge.
Als Verwaltungsbeamter auf Lebenszeit bekommen Sie 35 Prozent Ihres letzten Gehalts an Ruhegehalt, sofern Sie mindestens fünf Dienstjahre geleistet haben. 70 Prozent erhalten Sie erst nach rund 40 Dienstjahren. Sie sehen, sollte es früh zum Ernstfall kommen, öffnet sich eine beachtliche finanzielle Lücke, die Sie mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamte effektiv vermeiden.
Schauen wir uns diese Situation bei Verwaltungsbeamten auf Widerruf oder Probe an, wissen Sie, warum wir von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Schwarz OHG in Hüfingen-Mundelfingen, Bräunlingen, Geisingen, Blumberg und Region Südlicher Schwarzwald Ihnen schon von Beginn an die Dienstunfähigkeitsversicherung für Verwaltungsbeamte ans Herz legen.
In jungen Jahren werden Sie bei Dienstunfähigkeit von Ihrem Dienstherrn entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Eine staatliche Versorgung erhalten Sie nicht. Wir empfehlen Ihnen zunächst die Dienstanfänger-Police, die Ihre individuellen Ansprüche umfassend abdeckt.