Als Beamtin oder Beamter in Deutschland, also auch als verbeamtete Lehrerin oder verbeamteter Lehrer, erhalten Sie im Falle einer Dienstunfähigkeit in der Regel Leistungen von Ihrem Arbeitgeber. Eine Dienstunfähigkeit muss immer von einem Amtsarzt auf Antrag des Arbeitnehmers oder des Dienstherrn festgestellt werden und hat je nach Beamtenstatus unterschiedliche Auswirkungen.
Das sind die konkreten Phasen bei der Handhabung einer Dienstunfähigkeit:
- Beamter auf Widerruf: Sollten Sie als Beamtin oder Beamter auf Widerruf dienstunfähig werden, entlässt Sie der Arbeitgeber aus dem Beamtenverhältnis und Sie verlieren alle Ansprüche auf Besoldung, Versorgung oder Beihilfe. Auch eine Pension gibt es nicht
- Wenn Sie bereits Beamtin oder Beamter auf Widerruf sind, verhält es sich in dieser Hinsicht dennoch gleich. Sie verlieren jeglichen Anspruch auf Beihilfe, Besoldung und auch Versorgung
- Erst nach der Verbeamtung auf Lebenszeit haben Sie Anspruch auf Leistungen vom Arbeitgeber, sollte es zu einer Dienstunfähigkeit kommen. Sie werden in den Ruhestand versetzt und erhalten dann auch eine beamtenrechtliche Pension sowie Beihilfe
Nur im Falle eines Unfalls haben Sie auch als Beamter auf Probe oder Widerruf Anspruch auf Leistungen vom Dienstherrn. In einem solchen Fall erhalten Sie das sogenannte Unfallruhegehalt. Unfälle als Ursache sind jedoch gerade im Lehrerberuf eher die Ausnahme und in allen anderen Szenarien entsteht zwangsläufig eine Versorgungslücke, welche abgesichert werden muss. Hier kommt die Dienstanfänger-Police für Lehrer der DBV ins Spiel.
Die Dienstanfänger-Police ist Ihr starker Partner, wenn es zu einem Ausfall der Dienstfähigkeit kommen sollte. Gerade zu Beginn Ihrer Karriere sollten Sie sich um Ihre Altersvorsorge kümmern, da Sie hier noch nicht ausreichend von Seiten Ihres Dienstherrn geschützt sind. Die DBV überzeugt sofort nach Eintritt der Dienstunfähigkeit von umfangreichen Leistungen & Vorteilen für Sie.