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DBV Deutsche Beamtenversicherung Marco Weidinger in Berlin Dienstunfähigkeitsversicherung für Lehrer und Referendare

Die DBV Deutsche Beamtenversicherung Gerd Weidinger in Berlin-Buckow mit der Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten, Referendare und Lehrer

Laut einer Statistik wird jeder Lehrer im Laufe seines Berufslebens dienstunfähig. Das bedeutet, er erreicht nicht das angestrebte Rentenalter, sondern muss schon vorher in den Ruhestand. Vor allem das hohe Stresspotenzial und der tägliche Druck belasten viele Studenten, Referendare und Lehrer. Können Sie Ihrer Arbeit im Klassenzimmer nicht mehr nachgehen, entfällt natürlich auch Ihr Einkommen. Mit der Dienstunfähigkeitsversicherung der DBV Deutsche Beamtenversicherung Gerd Weidinger in Berlin-Buckow sind Sie im Ernstfall bestens abgesichert, denn wir übernehmen die finanzielle Herausforderung für Sie.

Wann besteht eine Dienstunfähigkeit?

Sobald Sie voraussichtlich für die nächsten 6 Monaten weniger als 50 % Ihrer Aufgaben im beruflichen Kontext wahrnehmen können, werden Sie in den Ruhestand geschickt und erhalten kein regelmäßiges Einkommen mehr. Der Dienstherr gewährt Ihnen nun ein Ruhegehalt von maximal 72 % des letzten Gehalts nach 40 Dienstjahren. Die finanzielle Lücke, die damit entsteht, sorgt dafür, dass Sie Ihren gewohnten Lebensstandard nicht mehr halten können. Bedenken Sie zudem, dass Sie als Beamter auf Widerruf oder auf Probe und sogar als junger Beamte auf Lebenszeit keinerlei Unterstützung erhalten, sollte es zu einer Dienstunfähigkeit kommen. Schließen Sie daher rechtzeitig eine Dienstunfähigkeitsversicherung, wie von der DBV Deutsche Beamtenversicherung Gerd Weidinger in Berlin-Buckow, ab und erhalten Sie sich Ihre Lebensqualität.

Achten Sie bei der Dienstunfähigkeitsversicherung für Studenten, Referendare und Lehrer auf die folgenden Punkte
 

Wussten Sie, dass Sie als Student, Referendar und Lehrer generell dienstunfähig werden können, dass aber nicht zwangsläufig auch eine Berufsunfähigkeit voraussetzt? Halten Sie für die Anerkennung der Dienstunfähigkeit daher folgende Dokumente bereit:

  • Entlassungs- bzw. Ruhestandszeugnis
  • Amtsärztliche Zeugnis

Gleichzeitig achten Sie bitte bei einer Dienstunfähigkeitsversicherung auf die „richtige“ und „falsche“ Dienstunfähigkeitsklausel. Ist die „richtige Klausel“ festgeschrieben, wird die Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit anerkannt. Mit der „falschen Klausel“ wird nach Anwendung der allgemeinen Absätze bewertet und die Berufsunfähigkeit bei Dienstunfähigkeit nicht anerkannt.

Wir beraten Sie gern

Sie suchen nach einer ehrlichen Dienstunfähigkeitsversicherung? Dann nehmen Sie jetzt Kontakt zu den Experten der DBV Deutsche Beamtenversicherung Gerd Weidinger in Berlin-Buckow auf. Gerne beraten wir Sie ausführlich und stehen Ihnen für alle weiteren Fragen zur Verfügung.


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DBV Deutsche Beamtenversicherung
Marco Weidinger
Buckower Damm 239
12349 Berlin
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