Polizeivollzugsbeamte, Justizvollzugsbeamte und Zollbeamte erfüllen körperliche Mindestanforderungen, die über eine normale Dienstfähigkeit hinausgehen. Schon bei Einschränkungen, die einen Verwaltungsbeamten kaum beeinträchtigen würden, gelten Sie als dienstunfähig im Sinne des Vollzugsdienstes.
Diese strengeren Maßstäbe erhöhen das Risiko einer vorzeitigen Dienstunfähigkeit erheblich. Hinzu kommt die Zeit als Beamter auf Probe oder Widerruf. In dieser Phase besteht häufig kein oder nur ein eingeschränkter Anspruch auf Ruhegehalt vom Dienstherrn.
Gerade junge Beamte in Ausbildung oder Anwärterzeit unterschätzen dieses Risiko oft. Eine private Dienstunfähigkeitsversicherung für Polizei-, Justiz- und Zollbeamte der DBV Deutsche Beamtenversicherung Markus Keilberg in Bergheim schließt diese Versorgungslücke von Beginn Ihrer Laufbahn an und sichert Ihr Einkommen dauerhaft ab.