Wie unterscheidet sich eine Dienstunfähigkeit von der Berufsunfähigkeit?
Sofern ein Beamter voraussichtlich dauerhaft aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, seiner Arbeit nachzukommen, wird er für dienstunfähig erklärt und als Beamter auf Lebenszeit in den vorzeitigen Ruhestand geschickt. Beamtenanwärter hingehen werden aus dem Dienst entlassen. Eine Dienstunfähigkeit wird vom Amtsarzt festgestellt und beim Dienstherrn beantragt. Zudem reicht ein Prognosezeitraum von drei Monaten, anders als bei der Berufsunfähigkeit von sechs Monaten.
Sofern jetzt kein Anspruch auf die Dienstunfähigkeitsrente besteht, bleibt Ihnen einzig die Erwerbsminderungsrente, wobei auch diese mit zahlreichen Voraussetzungen verknüpft ist und allein nicht mal den Lebenshaltungskosten gerecht wird. Entsprechend wichtig ist es rechtzeitig, am besten zu Beginn Ihrer Karriere, an den Abschluss der Dienstunfähigkeitsversicherung für Beamte bei Ihrer DBV Deutsche Beamtenversicherung Markus Lenz in Köln zu denken.