Genießen Sie die Fürsorge Ihres Dienstherrn: Die Beihilfe für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll

Was ist die Beihilfe für Beamte der Polizei, Justiz und Zoll?

Sie als Beamter der Polizei, Justiz und Zoll stehen in einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis zu Ihrem Dienstherrn. In diesem Rahmen haben Sie Pflichten, aber auch Rechte. Ein Recht ist der Anspruch auf eine lebenslange Fürsorge für Sie und Ihre Familie.

Indem sich Ihr Dienstherr an den Leistungen der Krankenfürsorge beteiligt, erfüllte er damit seine Pflicht. Das bedeutet, dass Sie als Beamter der Polizei, Justiz und Zoll entweder freie Heilfürsorge mit 100 % Übernahme der Kosten oder den Anspruch auf Beihilfe mit einer teilweisen Beteiligung genießen. Nachfolgend wollen wir von der DBV Deutschen Beamtenversicherung Meuser & Krauß in Limburg-Weilburg Ihnen erläutern, welche Regelungen bei Beihilfe oder auf Heilfürsorge gelten:

  • Sie als Beamter der Bundespolizei haben generell Anspruch auf freie Heilfürsorge.
  • Alle Beamte in acht Bundesländern bekommen freie Heilfürsorge.
  • Nur in Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz genießen Sie als Beamter der Bereitschaftspolizei freie Heilfürsorge, alle anderen erhalten Beihilfe.
  • Freie Heilfürsorge besteht nahezu überall für Polizeianwärter in der Ausbildungszeit.
  • Sobald Sie Ihren aktiven Dienst beenden, haben Sie als Beamter der Polizei, Justiz und Zoll Anspruch auf Beihilfe.
  • Von der Beihilfe können auch berücksichtigungsfähige Angehörige profitieren.
  • Sobald Sie Ihre Beihilfe gelten machen wollen, müssen Sie die Restkosten in einer beihilfekonformen privaten Krankenversicherung wie von der DBV Deutschen Beamtenversicherung Meuser & Krauß in Limburg-Weilburg absichern.

Was können Sie von der Beihilfe erwarten?

Die Kosten bei Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen inklusive Früherkennung von Krankheiten und Schutzimpfungen werden für Sie als Beamter der Polizei, Justiz und Zoll anteilig von Ihrem Dienstherrn getragen. Die Behandlungen müssen dabei die Notwendigkeit und Angemessenheit erfüllen. Dies beurteilt die Beihilfestelle. Sie erhalten im Rahmen der Beihilfe für folgenden Leistungen Zuschüsse:

Ambulante Leistungen:

  • alle Arzt- und Zahnarztkosten
  • Heilpraktiker-Behandlung
  • Psychotherapie-Kosten

Sonstige Aufwendungen:

  • Krankenhausleistungen
  • Arznei- und Verbandmittel
  • Aufwendungen für die häusliche Krankenpflege
  • Fahrkosten und Unterkunftskosten, sobald auswärtige ambulante Leistungen in Anspruch genommen werden.

Wir beraten Sie gern

Haben Sie noch weitere Fragen oder wünschen Sie eine persönliche Beratung zur Beihilfe? Gerne stehen wir von der DBV Deutschen Beamtenversicherung Meuser & Krauß in Limburg-Weilburg Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

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DBV Deutsche Beamtenversicherung
Meuser & Krauß oHG
Eichendorffweg 2
35781 Weilburg
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